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„Jeder nur so lange den Nießbrauch des Eigentums hat, als er das Ich des Staats in sich<br />

trägt oder ein loyales Glied der Gesellschaft ist ... Wer ein Staats-Ich, d.h. ein guter<br />

Bürger oder Untertan ist, der trägt als solches Ich, nicht als eignes, das Lehen ungestört."<br />

p. 334, 335.<br />

Auf diese Weise hat Jeder nur so lange den Besitz einer Eisenbahnaktie,<br />

als er „das Ich" der Direktion „in sich trägt", wonach man also nur als Heiliger<br />

eine Eisenbahnaktie besitzen kann.<br />

Nachdem Sankt Sancho auf diese Weise die Identität des Privat- und<br />

Staatseigentums sich weisgemacht hat, kann er fortfahren:<br />

„Daß der Staat nicht willkürlich dem Einzelnen entzieht, was er vom Staate hat,<br />

ist nur dasselbe wie dies, daß der Staat sich selbst nicht beraubt." p. 334, 335.<br />

Daß Sankt Sancho nicht willkürlich Anderen ihr Eigentum raubt, ist nur<br />

dasselbe wie dies, daß Sankt Sancho sich selbst nicht beraubt, da er ja alles<br />

Eigentum als das seinige „ansieht".<br />

Auf Sankt Sanchos übrige Phantasien über Staat und Eigentum, z.B. daß<br />

der Staat die Einzelnen durch Eigentum „kirrt" und „belohnt", daß er aus<br />

besonderer Malice die hohe Sporteltaxe erfunden habe, um die Bürger zu<br />

ruinieren, wenn sie nicht loyal seien etc. etc., überhaupt auf die Kleinbürgerlich-deutsche<br />

Vorstellung von der Allmacht des Staats, eine Vorstellung, die<br />

bereits bei den alten deutschen Juristen durchläuft und hier in hochtrabenden<br />

Beteuerungen sich aufspreizt, kann man uns nicht zumuten, weiter einzugehn.<br />

Seine hinreichend nachgewiesene Identität von Staats- und Privateigentum<br />

sucht er schließlich noch durch etymologische Synonymik darzutun,<br />

wobei er seiner Gelehrsamkeit indes en ambas posaderas schlägt.<br />

„Mein Privateigentum ist nur Dasjenige, was der Staat Mir von dem Seinigen überläßt,<br />

indem er andere Staatsglieder darum verkürzt (priviert): es ist Staatseigentum."<br />

p. 339.<br />

Zufällig verhält sich die Sache gerade umgekehrt. Das Privateigentum in<br />

Rom, worauf sich der etymologische Witz allein beziehen kann, stand im<br />

direktesten Gegensatz zum Staatseigentum. Der Staat gab allerdings den<br />

Plebejern Privateigentum, verkürzte dagegen nicht „Andre" um ihr Privateigentum,<br />

sondern diese Plebejer selbst um ihr Staatseigentum (ager publicus<br />

1 ) ^ und ihre politischen Rechte, und deshalb hießen sie selbst privati,<br />

Beraubte, nicht aber jene phantastischen „andern Staatsglieder", von denen<br />

Sankt Sancho träumt. Jacques le bonhomme blamiert sich in allen Ländern,<br />

1 Land, das sich in öffentlichem Besitz befand<br />

22 Marx/Engels, Werke, Bd. 3

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