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Friedrich Wilhelm IV., der auch die Gesetze für bloße Einfälle des Herrscherwillens<br />

hält und daher immer findet, daß sie am „plumpen Etwas " [123] der Welt<br />

scheitern. Kaum [eine] seine[r] durchaus unschädlichen Marotten realisiert<br />

er weiter als in Cabinetsordren. Er befehle einmal 25 Millionen Anleihen,<br />

den hundertzehnten Teil der englischen Staatsschuld, und er wird sehen,<br />

wessen Wille sein Herrscherwille ist. Wir werden übrigens auch später finden,<br />

daß Jacques le bonhomme die Phantome oder Spuke seines Souveräns und<br />

Mitberliners als Dokumente benutzt, um daraus seine eignen theoretischen<br />

Sparren über Recht, Gesetz, Verbrechen usw. zu spinnen. Es darf uns dies<br />

um so weniger wundern, da selbst der Spuk der „Vossischen Zeitung" ihm<br />

zu wiederholten Malen etwas „präsentiert", z. B. den Rechtsstaat. Die oberflächlichste<br />

Betrachtung der Gesetzgebung, z. B. der Armengesetzgebung in<br />

allen Ländern, wird zeigen, wie weit es die Herrschenden brachten, wenn sie<br />

durch ihren bloßen „Herrscherwillen", d. h. als nur Wollende, irgend etwas<br />

durchsetzen zu können sich einbildeten. Sankt Sancho muß übrigens die<br />

Illusion der Juristen und Politiker über den Herrscherwillen akzeptieren,<br />

um in den Gleichungen und Antithesen, an denen wir uns gleich ergötzen<br />

werden, seinen eignen Willen herrlich leuchten lassen zu können und dahin<br />

zu kommen, daß er sich irgendeinen Gedanken, den er sich in den Kopf gesetzt<br />

hat, wieder aus dem Kopf schlagen kann.<br />

„Meine lieben Brüder, achtet es eitel Freude, wenn ihr in Anfechtungen fallet."<br />

Saint-Jacques le bonhomme 1,2.<br />

Gesetz = Herrscherwille des Staats,<br />

= Staatswillen.<br />

Anthithesen:<br />

Staatswille, fremder Wille — Mein Wille, eigner Wille.<br />

Herrscherwille des Staats — Eigner Wille Meiner<br />

— Mein Eigenwille.<br />

Staatseigne, die das Gesetz des | (»Selbsteigne (Einzige),<br />

c. . ^

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