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„Ist eine Konkurrenz frei, die der Staat, dieser Herrscher im bürgerlichen Prinzip,<br />

in tausend Schranken einengt?" p. 347.<br />

Das „bürgerliche Prinzip" Sanchos, „den Staat" überall zum „Herrscher"<br />

zu machen und die aus der Produktions- und Verkehrsweise hervorgehenden<br />

Schranken der Konkurrenz für Schranken zu halten, in die „der Staat" die<br />

Konkurrenz „einengt", spricht sich hier noch einmal mit gebührender „Empörung"<br />

aus.<br />

Sankt Sancho hat „in jüngster Zeit" „aus Frankreich" herüber (vgl. Wigand,<br />

p. 190) allerlei Neuigkeiten läuten gehört, und unter Andern über die<br />

Versachlichung der Personen in der Konkurrenz und über den Unterschied<br />

zwischen Konkurrenz und Wetteifer. Aber der „arme Berliner" hat „aus<br />

Dummheit die schönen Sachen verdorben". (Wig[and] ibidem, wo sein böses<br />

Gewissen aus ihm redet.) „So sagt er z. B." p. 546 „des Buchs":<br />

„Ist die freie Konkurrenz denn wirklich frei? Ja, ist sie wirklich eine Konkurrenz,<br />

nämlich der Personen, wofür sie sich ausgibt, weil sie auf diesen Titel ihr Recht gründet? "<br />

Die Dame Konkurrenz gibt sich für etwas aus, weil sie (d. h. einige Juristen,<br />

Politiker und schwärmerische Kleinbürger, die letzten Nachzügler in<br />

ihrem Gefolge) auf diesen Titel ihr Recht gründet. Mit dieser Allegorie beginnt<br />

Sancho die „schönen Sachen" „aus Frankreich" für den Meridian von<br />

Berlin zurechtzustutzen. Wir übergehen die schon oben abgemachte absurde<br />

Vorstellung, daß „der Staat gegen Meine Person nichts einzuwenden hat"<br />

und mir so zu konkurrieren erlaubt, mir aber „die Sache" nicht gibt (p. 347),<br />

und gehen gleich auf seinen Beweis über, daß die Konkurrenz keine Konkurrenz<br />

der Personen ist.<br />

„Konkurrieren aber wirklich die Personen? Nein, wiederum nur die Sachenl Die<br />

Gelder in erster Reihe, usw.; in dem Wetteifer wird immer Einer hinter dem Andern<br />

zurückbleiben. Allein es macht einen Unterschied, ob die fehlenden Mittel durch persönliche<br />

Kraft gewonnen werden können oder nur durch Gnade zu erhalten sind, nur<br />

als Geschenk, und zwar indem z. B. der Ärmere dem Reicheren seinen Reichtum lassen,<br />

d.h. schenken muß." p. 348.<br />

Die Schenkurigstbeorie „schenken wir ihm" (Wig[and,] p. 190). Er möge<br />

sich im ersten besten juristischen Handbuch, Kapitel „Vertrag", unterrichten,<br />

ob ein „Geschenk", das er „schenken muß", noch ein Geschenk ist. In dieser<br />

Weise „schenkt" uns Stirner unsre Kritik seines Buchs, weil er sie uns „lassen,<br />

d. h. schenken muß".<br />

Die Tatsache, daß von zwei Konkurrenten, deren „Sachen" gleich sind,<br />

der eine den andern ruiniert, besteht für Sancho nicht. Daß die Arbeiter<br />

untereinander konkurrieren, obgleich sie keine „Sachen" (im Stirnerschen<br />

23 Marx/Engels, Werke, Bd. 3

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