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die Mir davon einen Teil zufließen läßt, oder einzelnen Besitzern, ist für Mich<br />

derselbe Zwang, da Ich über keins von Beiden bestimmen kann" (weswegen ihm<br />

auch seine „Gesamtmasse" dasjenige „entzieht", von dem sie nicht will, daß es<br />

ihm allein gehöre, und ihm so die Macht des Gesamtwillens fühlbar macht).<br />

Drittens finden wir hier wieder die „Ausschließlichkeit", die er dem<br />

bürgerlichen Eigentum so oft vorgeworfen hat, so daß „ihm nicht einmal der<br />

armselige Punkt gehört, auf dem er sich herumdreht". Er hat vielmehr nur<br />

das Recht und die Macht, als armseliger und gedrückter Fronbauer darauf<br />

herumzuhocken.<br />

Viertens eignet sich hier Sancho das Lehnswesen an, das er zu seinem<br />

großen Verdruß in allen bisher existierenden und projektierten Gesellschaftsformen<br />

entdeckte. Die erobernde „Sozietät" benimmt sich ungefähr wie die<br />

„Vereine" von halbwilden Germanen, die die römischen Provinzen eroberten<br />

und dort ein noch sehr mit dem alten Stammwesen versetztes, rohes Lehnswesen<br />

einrichteten. Sie gibt jedem Einzelnen ein Stückchen Land „zu Lohn".<br />

Auf der Stufe, auf welcher Sancho und die Germanen des sechsten Jahrhunderts<br />

stehen, fällt das Lehnswesen allerdings noch sehr mit dem „Lohn"wesen<br />

zusammen.<br />

Es versteht sich übrigens, daß das von Sancho hier neuerdings zu Ehren<br />

gebrachte Stammeigentum sich binnen kurzem wieder in die jetzigen Verhältnisse<br />

auflösen müßte. Sancho fühlt dies selbst, indem er ausruft: „So<br />

wird's auch bleiben und" (schönes Und!) „werden", und schließlich durch sein<br />

großes Exempel von dem Hause, das fünf Erben gehört, beweist, daß er gar<br />

nicht die Absicht hat, über unsre alten Verhältnisse hinauszugehen. Sein<br />

ganzer Plan zur Organisation des Grundeigentums hat nur den Zweck, uns<br />

auf einem historischen Umwege zu der kleinbürgerlichen Erbpacht und dem<br />

Familieneigentum deutscher Reichsstädte zurückzuführen.<br />

Von unsren alten, d. h. den jetzt bestehenden Verhältnissen, hat sich<br />

Sancho nur den juristischen Unsinn angeeignet, daß die Einzelnen oder<br />

proprietaires „willkürlich" mit dem Grundeigentum umgehen. Im „Verein"<br />

soll diese eingebildete „Willkür" von seiten der „Sozietät" fortgesetzt werden.<br />

Es ist für den „Verein" so gleichgültig, was mit dem Boden geschieht, daß<br />

die „Sozietät" „vielleicht" den Einzelnen Parzellen verpachtet, vielleicht auch<br />

nicht. Das ist Alles ganz gleichgültig. - Daß mit einer bestimmten Organisation<br />

des Ackerbaus eine bestimmte Form der Tätigkeit, die Subsumtion unter eine<br />

bestimmte Stufe der Teilung der Arbeit gegeben ist, kann Sancho freilich<br />

nicht wissen. Aber jeder Andere sieht ein, wie wenig die von Sancho hier<br />

vorgeschlagenen kleinen Fronbauern in der Lage sind, daß „Jeder von ihnen<br />

ein allmächtiges Ich werden" kann, und wie schlecht ihr Eigentum an ihre[r]

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