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die Mir davon einen Teil zufließen läßt, oder einzelnen Besitzern, ist für Mich<br />
derselbe Zwang, da Ich über keins von Beiden bestimmen kann" (weswegen ihm<br />
auch seine „Gesamtmasse" dasjenige „entzieht", von dem sie nicht will, daß es<br />
ihm allein gehöre, und ihm so die Macht des Gesamtwillens fühlbar macht).<br />
Drittens finden wir hier wieder die „Ausschließlichkeit", die er dem<br />
bürgerlichen Eigentum so oft vorgeworfen hat, so daß „ihm nicht einmal der<br />
armselige Punkt gehört, auf dem er sich herumdreht". Er hat vielmehr nur<br />
das Recht und die Macht, als armseliger und gedrückter Fronbauer darauf<br />
herumzuhocken.<br />
Viertens eignet sich hier Sancho das Lehnswesen an, das er zu seinem<br />
großen Verdruß in allen bisher existierenden und projektierten Gesellschaftsformen<br />
entdeckte. Die erobernde „Sozietät" benimmt sich ungefähr wie die<br />
„Vereine" von halbwilden Germanen, die die römischen Provinzen eroberten<br />
und dort ein noch sehr mit dem alten Stammwesen versetztes, rohes Lehnswesen<br />
einrichteten. Sie gibt jedem Einzelnen ein Stückchen Land „zu Lohn".<br />
Auf der Stufe, auf welcher Sancho und die Germanen des sechsten Jahrhunderts<br />
stehen, fällt das Lehnswesen allerdings noch sehr mit dem „Lohn"wesen<br />
zusammen.<br />
Es versteht sich übrigens, daß das von Sancho hier neuerdings zu Ehren<br />
gebrachte Stammeigentum sich binnen kurzem wieder in die jetzigen Verhältnisse<br />
auflösen müßte. Sancho fühlt dies selbst, indem er ausruft: „So<br />
wird's auch bleiben und" (schönes Und!) „werden", und schließlich durch sein<br />
großes Exempel von dem Hause, das fünf Erben gehört, beweist, daß er gar<br />
nicht die Absicht hat, über unsre alten Verhältnisse hinauszugehen. Sein<br />
ganzer Plan zur Organisation des Grundeigentums hat nur den Zweck, uns<br />
auf einem historischen Umwege zu der kleinbürgerlichen Erbpacht und dem<br />
Familieneigentum deutscher Reichsstädte zurückzuführen.<br />
Von unsren alten, d. h. den jetzt bestehenden Verhältnissen, hat sich<br />
Sancho nur den juristischen Unsinn angeeignet, daß die Einzelnen oder<br />
proprietaires „willkürlich" mit dem Grundeigentum umgehen. Im „Verein"<br />
soll diese eingebildete „Willkür" von seiten der „Sozietät" fortgesetzt werden.<br />
Es ist für den „Verein" so gleichgültig, was mit dem Boden geschieht, daß<br />
die „Sozietät" „vielleicht" den Einzelnen Parzellen verpachtet, vielleicht auch<br />
nicht. Das ist Alles ganz gleichgültig. - Daß mit einer bestimmten Organisation<br />
des Ackerbaus eine bestimmte Form der Tätigkeit, die Subsumtion unter eine<br />
bestimmte Stufe der Teilung der Arbeit gegeben ist, kann Sancho freilich<br />
nicht wissen. Aber jeder Andere sieht ein, wie wenig die von Sancho hier<br />
vorgeschlagenen kleinen Fronbauern in der Lage sind, daß „Jeder von ihnen<br />
ein allmächtiges Ich werden" kann, und wie schlecht ihr Eigentum an ihre[r]