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Diplomarbeit

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4.1.2 Instandhaltung<br />

4. Planungsgrundsätze zur Bestandssanierung und Modernisierung 35<br />

Die Instandhaltung ist die laufende Behebung chronischer Schäden die durch<br />

gewöhnliche Beanspruchung hervorgerufen werden, wie z. B. Benutzung,<br />

Verwitterung. Somit ist z. B. die einfachste Form der Instandhaltung, dass<br />

periodische Streichen der Fensterrahmen.<br />

Diese Maßnahmen sollen schrittweise nach Erfordernis durchgeführt werden.<br />

Denn die Rücksicht auf die verschiedenen einzelnen Gebäudeteile,<br />

Gebäudeelemente sowie Beschichtungen sind günstiger als eine sogenannte<br />

Generalsanierung, die in größeren Zeitabschnitten durchgeführt werden und<br />

somit einen gewissen Zeitraum der Verwahrlosung zulässt.<br />

Mit Hilfe der Instandhaltung können Instandsetzungsmaßnahmen<br />

weitgehend vermieden werden. Dies betrifft nur Folgeschäden und nicht<br />

Schäden die durch außergewöhnliche Einflüsse entstanden sind.<br />

4.1.3 Instandsetzung<br />

Die Instandsetzung ist die Wiederherstellung aller chronischen Schäden, die<br />

infolge mangelnder Instandhaltung aufgetreten sind. Dabei ist zu beachten,<br />

dass der Baukörper in einen früheren Zustand zurückgesetzt wird. Die<br />

Notwendigkeit dieser Maßnahmen tritt in Kraft, z. B. wenn infolge einer<br />

undichten Dachhaut Teile des Dachstuhls angefault sind.<br />

Zum Anderem fallen auch Folgen außergewöhnlicher Einflüsse von weniger<br />

zerstörender Wirkung in den Bereich der Instandsetzung. Zum Beispiel wenn<br />

durch Vandalismus Teile vom Treppengeländer zerstört werden, ist dies mit<br />

der Instandsetzung zu beseitigen.<br />

Bei der Herstellung eines früheren Zustandes verlangt die Instandsetzung<br />

eine möglichst getreue Wiederherstellung. Denn es geht darum keine<br />

Adaptierung zu veranlassen, die eine Änderung der Qualität, sowie der<br />

ideellen Qualität, zur Folge hat.

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