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Diplomarbeit

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Decken:<br />

Dächer:<br />

4. Planungsgrundsätze zur Bestandssanierung und Modernisierung 51<br />

Die Außenwände innerhalb des Gebäudeabschnittes, in dem<br />

die Brandwand angeordnet ist, feuerbeständig in allen<br />

Geschossen ausgebildet werden.<br />

Das die Brandübertragung auf andere Gebäude oder<br />

Gebäudeteile durch Öffnungen in den Außenwänden<br />

vermieden wird.<br />

Decken und ihre Unterstützung sind feuerhemmend<br />

herzustellen, ansonsten sind sie feuerbeständig auszubilden.<br />

Für Balkone sowie für oberste Geschosse von Dachräumen gilt<br />

dies nicht sowie für freistehende Wohngebäude mit nicht mehr<br />

als einer Wohneinheit<br />

Zwischen dem landwirtschaftlichen Betriebsteil und dem<br />

Wohnteil eines Gebäudes sind die Decken feuerbeständig<br />

auszubilden. Dies gilt nicht für freistehende Wohngebäude mit<br />

nicht mehr als einer Wohneinheit und freistehenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden.<br />

Öffnungen in Decken bei Gebäuden geringer Höhe mit nicht<br />

mehr als zwei Wohneinheiten sowie Öffnungen bei Decken<br />

innerhalb von Wohnungen sind gestattet.<br />

Gegen Flugfeuer und strahlender Wärme müssen<br />

Bedachungen widerstandsfähig sein.<br />

Bedachungen bei Gebäuden geringer Höhe, die Anforderungen<br />

gegen Flugfeuer und strahlender Wärme nicht erfüllen, sind<br />

zulässig wenn:

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