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Diplomarbeit

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4. Planungsgrundsätze zur Bestandssanierung und Modernisierung 53<br />

4.2.4 Energieeinsparverordnung (Friedl, 2008)<br />

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert,<br />

dass dem Eigentümer oder potenziellen Käufer bzw. Mieter beim Kauf oder<br />

Vermietung von Gebäuden zukünftig ein Energieausweis vorgelegt wird. Die<br />

Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch die<br />

Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV).<br />

Man verspricht sich durch die verpflichtende Einführung des<br />

Energieausweises einen Modernisierungsschub gerade bei den älteren<br />

Gebäuden. Der Energieausweis stellt den energetischen Zustand eines<br />

Gebäudes plakativ und anschaulich dar.<br />

Die wesentliche Änderung der EnEV 2007, ist die Einführung von<br />

Energieausweisen auch für bestehende Gebäude. Eine weitere Änderung<br />

betrifft die Unterscheidung der Gebäude je nach Nutzung:<br />

Wohngebäude<br />

Nichtwohngebäude<br />

In dieser Arbeit werden ausschließlich Wohngebäude betrachtet.<br />

Für Wohngebäude wurden die bisherigen Rechenverfahren auf Grundlage<br />

der DIN 4108- 6 sowie DIN EN 832 beibehalten.<br />

Weiterhin befindet sich in der EnEV selbst ein vereinfachtes Verfahren, mit<br />

dem der Jahres-Primärenergiebedarf für neue und bestehende<br />

Wohngebäude berechnet werden kann.<br />

Anforderungen an bestehende Gebäude:<br />

Anforderungen bei bestehenden Gebäuden sind zu beachten, wenn Bauteile<br />

geändert oder ausgetauscht werden (z.B. beim Austausch der Fenster).<br />

Weiterhin fordert die EnEV Nachrüstungen bei Anlagen und Gebäuden.

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