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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 103<br />

bei der Planung zu berücksichtigen. Von MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. (2004) wurden<br />

Empfehlungen für einen kooperativen Planungsansatz gegeben, welche im Folgenden<br />

dargestellt werden.<br />

Von großer Bedeutung ist eine möglichst frühe Beteiligung der Landwirtschaft im Rahmen<br />

des Planverfahrens. Landwirte können als Bewirtschafter und auch als Eigentümer betroffen<br />

sein. In NRW ist die Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange in die Planverfahren<br />

(z.B. Planfeststellungs- oder Bauleitplanverfahren) eingebunden und hat die landwirtschaftlichen<br />

Belange zu vertreten. Auch eine Beteiligung der Vertretung des Berufsstandes,<br />

d.h. der Landwirtschaftsverbände (RLV, WLV), sollte erfolgen.<br />

Zielsetzung des kooperativen Planungsansatzes ist es, eine frühzeitige Einbindung<br />

sicherzustellen, „um eine zielgerichtete Auswahl und Bereitstellung von Flächen für<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Interessenausgleich mit der Landwirtschaft zu ermöglichen.<br />

Voraussetzung dabei ist, dass weder die räumlich-funktionale Ableitung der<br />

Maßnahmen in Frage gestellt werden, noch das Verfahren insgesamt verlängert wird.“<br />

(MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2004,27)<br />

Als wesentliche Bausteine des kooperativen Planungsansatzes werden einerseits die frühe<br />

Kooperation mit den von der Planung Betroffenen und andererseits eine Flexibilisierung der<br />

Maßnahmenplanung gesehen.<br />

Damit weisen MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. (2004) auf ähnliche Erfahrungen hin, welche auch<br />

bereits in der Anfangsphase des <strong>Bördeprojekt</strong>es gemacht wurden. Interessant sind in diesem<br />

Zusammenhang auch die Empfehlungen zur Maßnahmenplanung. „Die Maßnahmenplanung<br />

muss einerseits dahingehend „flexibilisiert“ werden, dass Verhandlungsspielräume<br />

hinsichtlich Art und der Lage der Maßnahmen eröffnet werden, andererseits muss die<br />

rechtliche Anforderung an die Erhaltung funktionaler Zusammenhänge zwischen Eingriffsund<br />

Kompensationsflächen gewährleistet sein“ (MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2004, siehe<br />

Abb. 45).

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