31.10.2013 Aufrufe

Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beschreibung des Modellprojektes 43<br />

Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist – auch an<br />

anderer Stelle als am Ort des Eingriffes erfolgen. Der Ausgleich kann über das<br />

Gemeindegebiet hinaus auch in Nachbargemeinden bzw. im angrenzenden Landschaftsraum<br />

erfolgen. Weiterhin können geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der<br />

Gemeinde bereitgestellten Flächen durchgeführt werden; diese Maßnahmen können den<br />

Grundstücken, auf denen der Eingriff zu erwarten ist ganz oder teilweise zugeordnet werden<br />

(§ 9 Abs. 1 a Satz 2 BauGB).<br />

• zeitliche Flexibilisierung<br />

Die zeitliche Entkopplung vom Eingriff nach § 135 a Abs. 2 Satz2 BauGB ermöglicht, dass<br />

Ausgleichsmaßnahmen bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchgeführt<br />

werden können. So können Gemeinden auch losgelöst von den konkreten Eingriffen, d.h. im<br />

Vorgriff, Kompensationsmaßnahmen realisieren und diese später refinanzieren (§ 135 c<br />

BauGB). Die Gemeinde kann durch Satzung den Umfang der Kostenerstattung regeln.<br />

Ersatzgelder können von Kommunen nicht erhoben werden.<br />

• inhaltliche Flexibilisierung<br />

Die inhaltliche Flexibilisierung nach § 200 a Satz 1 BauGB ermöglicht<br />

Ausgleichsmaßnahmen, die nicht artgleich sind und auch nicht funktional mit den vom<br />

Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen im Zusammenhang stehen müssen.<br />

Durch die Flexibilisierungen der Möglichkeiten zum Ausgleich von Eingriffen wurde die<br />

Grundlage für gemeindliche Ausgleichskonzepte geschaffen (Flächenpool und Ökokonto).<br />

Poollösungen:<br />

Die Möglichkeit der Ausgleichsflächenpoolbildung beinhaltet die Bevorratung von<br />

Kompensationsflächen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) in einem sinnvollen räumlichen<br />

Zusammenhang. Flächen können in einem „Flächenpool“ für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

reserviert werden. Mit der Poollösung können Naturschutzmaßnahmen an Stellen<br />

konzentriert werden, die weniger produktiv nutzbar sind und bei denen Eigentümer und<br />

Pächter freiwillig mitwirken. Vorteilhaft ist die frühzeitige Teilnahme der Landwirtschaft bei<br />

der Auswahl von Suchräumen und der Lenkung der Kompensationsmaßnahmen.<br />

Ökokonten:<br />

Das Ökokonto dient als Instrument der Maßnahmenbevorratung. Hierbei werden Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen im Vorgriff auf künftige Eingriffe geplant und durchgeführt. Die<br />

Gemeinde kann z.B. an geeigneter Stelle im Rahmen des so genannten Ökokontos

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!