Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 43<br />
Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist – auch an<br />
anderer Stelle als am Ort des Eingriffes erfolgen. Der Ausgleich kann über das<br />
Gemeindegebiet hinaus auch in Nachbargemeinden bzw. im angrenzenden Landschaftsraum<br />
erfolgen. Weiterhin können geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der<br />
Gemeinde bereitgestellten Flächen durchgeführt werden; diese Maßnahmen können den<br />
Grundstücken, auf denen der Eingriff zu erwarten ist ganz oder teilweise zugeordnet werden<br />
(§ 9 Abs. 1 a Satz 2 BauGB).<br />
• zeitliche Flexibilisierung<br />
Die zeitliche Entkopplung vom Eingriff nach § 135 a Abs. 2 Satz2 BauGB ermöglicht, dass<br />
Ausgleichsmaßnahmen bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchgeführt<br />
werden können. So können Gemeinden auch losgelöst von den konkreten Eingriffen, d.h. im<br />
Vorgriff, Kompensationsmaßnahmen realisieren und diese später refinanzieren (§ 135 c<br />
BauGB). Die Gemeinde kann durch Satzung den Umfang der Kostenerstattung regeln.<br />
Ersatzgelder können von Kommunen nicht erhoben werden.<br />
• inhaltliche Flexibilisierung<br />
Die inhaltliche Flexibilisierung nach § 200 a Satz 1 BauGB ermöglicht<br />
Ausgleichsmaßnahmen, die nicht artgleich sind und auch nicht funktional mit den vom<br />
Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen im Zusammenhang stehen müssen.<br />
Durch die Flexibilisierungen der Möglichkeiten zum Ausgleich von Eingriffen wurde die<br />
Grundlage für gemeindliche Ausgleichskonzepte geschaffen (Flächenpool und Ökokonto).<br />
Poollösungen:<br />
Die Möglichkeit der Ausgleichsflächenpoolbildung beinhaltet die Bevorratung von<br />
Kompensationsflächen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) in einem sinnvollen räumlichen<br />
Zusammenhang. Flächen können in einem „Flächenpool“ für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
reserviert werden. Mit der Poollösung können Naturschutzmaßnahmen an Stellen<br />
konzentriert werden, die weniger produktiv nutzbar sind und bei denen Eigentümer und<br />
Pächter freiwillig mitwirken. Vorteilhaft ist die frühzeitige Teilnahme der Landwirtschaft bei<br />
der Auswahl von Suchräumen und der Lenkung der Kompensationsmaßnahmen.<br />
Ökokonten:<br />
Das Ökokonto dient als Instrument der Maßnahmenbevorratung. Hierbei werden Ausgleichsund<br />
Ersatzmaßnahmen im Vorgriff auf künftige Eingriffe geplant und durchgeführt. Die<br />
Gemeinde kann z.B. an geeigneter Stelle im Rahmen des so genannten Ökokontos