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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 61<br />

Daucus carota – Wilde Möhre<br />

Malva verticillata – Quirlmalve<br />

Malva alcea – Rosenmalve<br />

Malva sylvestris – Wilde Malve<br />

Malva sylvestris, ssp. mauritiana –<br />

Mauretanische Malve<br />

Abb. 17: Versuchsanlage beim Pflanzenschutzdienst<br />

der Landwirtschaftskammer NRW.<br />

der Herbizidwirkungsgrad getestet.<br />

Nach drei Behandlungsterminen lag<br />

die Herbizidwirkung bei allen<br />

Varianten bei über 96% (OSSENBECK<br />

2005). Probleme können jedoch in<br />

der Praxis nicht ganz ausgeschlossen werden, weil zum Zeitpunkt der Keimung von Malven-<br />

Arten die Unkrautbekämpfung in den Zuckerrüben bereits abgeschlossen ist.<br />

4.4.2 Neuanlage von Blühstreifen<br />

Die Etablierung von Blühstreifen über die Einsaat einer entsprechenden Saatgutmischung<br />

kommt auf solchen Ackerflächen in Betracht, bei denen aufgrund des zu erwartenden bodenbürtigen<br />

Samenpotenzials nicht mit einer aus naturschutzfachlicher und landwirtschaftlicher<br />

Sicht zufrieden stellenden spontanen Vegetationsentwicklung zu rechnen ist. Dies betrifft im<br />

Allgemeinen Standorte, welche über Jahrzehnte intensiv und mit entsprechendem<br />

Herbizideinsatz ackerbaulich genutzt wurden (EGGENSCHWILER 2003).<br />

Sind seltene oder gefährdete Ackerwildkräuter in der Samenbank des Bodens vorhanden<br />

oder aufgrund der Nutzungsgeschichte des Ackers zu erwarten, sollte anstelle der Einsaat<br />

eines Blühstreifens die Anlage herbizidfreier Ackerrandstreifen oder eine extensive ackerbauliche<br />

Nutzung des gesamten Schlages erfolgen. Grenzt der geplante Blühstreifen unmittelbar<br />

an eine artenreiche Saum-, Wiesen- oder Ruderalvegetation an, sollte vor einer<br />

Einsaat zunächst der Erfolg einer zugelassenen Spontanbegrünung abgeschätzt und ggf.<br />

getestet werden.<br />

Die Blühstreifen erstrecken sich im Allgemeinen über die Länge eines gesamten<br />

Ackerschlages. Die Breite beträgt ein Vielfaches der Arbeitsbreite der im jeweiligen Betrieb<br />

eingesetzten Saat- und Pflegetechnik, mindestens jedoch 6 Meter. Üblich sind Breiten von 6<br />

oder 9 Metern. Mehr als 18 Meter Breite sollten zu Gunsten einer höheren Anzahl von

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