Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 61<br />
Daucus carota – Wilde Möhre<br />
Malva verticillata – Quirlmalve<br />
Malva alcea – Rosenmalve<br />
Malva sylvestris – Wilde Malve<br />
Malva sylvestris, ssp. mauritiana –<br />
Mauretanische Malve<br />
Abb. 17: Versuchsanlage beim Pflanzenschutzdienst<br />
der Landwirtschaftskammer NRW.<br />
der Herbizidwirkungsgrad getestet.<br />
Nach drei Behandlungsterminen lag<br />
die Herbizidwirkung bei allen<br />
Varianten bei über 96% (OSSENBECK<br />
2005). Probleme können jedoch in<br />
der Praxis nicht ganz ausgeschlossen werden, weil zum Zeitpunkt der Keimung von Malven-<br />
Arten die Unkrautbekämpfung in den Zuckerrüben bereits abgeschlossen ist.<br />
4.4.2 Neuanlage von Blühstreifen<br />
Die Etablierung von Blühstreifen über die Einsaat einer entsprechenden Saatgutmischung<br />
kommt auf solchen Ackerflächen in Betracht, bei denen aufgrund des zu erwartenden bodenbürtigen<br />
Samenpotenzials nicht mit einer aus naturschutzfachlicher und landwirtschaftlicher<br />
Sicht zufrieden stellenden spontanen Vegetationsentwicklung zu rechnen ist. Dies betrifft im<br />
Allgemeinen Standorte, welche über Jahrzehnte intensiv und mit entsprechendem<br />
Herbizideinsatz ackerbaulich genutzt wurden (EGGENSCHWILER 2003).<br />
Sind seltene oder gefährdete Ackerwildkräuter in der Samenbank des Bodens vorhanden<br />
oder aufgrund der Nutzungsgeschichte des Ackers zu erwarten, sollte anstelle der Einsaat<br />
eines Blühstreifens die Anlage herbizidfreier Ackerrandstreifen oder eine extensive ackerbauliche<br />
Nutzung des gesamten Schlages erfolgen. Grenzt der geplante Blühstreifen unmittelbar<br />
an eine artenreiche Saum-, Wiesen- oder Ruderalvegetation an, sollte vor einer<br />
Einsaat zunächst der Erfolg einer zugelassenen Spontanbegrünung abgeschätzt und ggf.<br />
getestet werden.<br />
Die Blühstreifen erstrecken sich im Allgemeinen über die Länge eines gesamten<br />
Ackerschlages. Die Breite beträgt ein Vielfaches der Arbeitsbreite der im jeweiligen Betrieb<br />
eingesetzten Saat- und Pflegetechnik, mindestens jedoch 6 Meter. Üblich sind Breiten von 6<br />
oder 9 Metern. Mehr als 18 Meter Breite sollten zu Gunsten einer höheren Anzahl von