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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 112<br />

Bewirtschafter ein 5 oder 10 Jahresvertrag geschlossen wird, die <strong>Stiftung</strong> selbst aber<br />

langfristig die Pflege bzw. die Maßnahme sicherstellen muss.<br />

Basis des <strong>Stiftung</strong>smodells „Der Vertrag“<br />

Eine besonders kurze und eingängige Beschreibung, wie man Verträge erstellen sollte,<br />

ergibt sich aus dem Wort „Vertrag“ selbst, welches mithin auch bedeutet „sich vertragen“,<br />

„verträgliche“ Regelungen zu finden und auch zu regeln auf welcher Basis man sich künftig<br />

„vertragen“ wird.<br />

Diese Vorsätze sind sicherlich Voraussetzung, jedoch bedarf es zahlreicher Reglungen, die<br />

verständlich und zweifelsfrei klären, welche Aufgaben und Pflichten die jeweilige Partei zu<br />

erfüllen hat. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, des Vertragsgegenstandes, der<br />

Laufzeit und/oder des Vertragspartners gibt es unterschiedliche Schwerpunkte und<br />

Regelungsinhalte in den Verträgen. Dies ist auch ein Grund, warum im <strong>Bördeprojekt</strong> keine<br />

allgemeingültigen „Musterverträge“ entwickelt wurden. Im Folgenden sollen die wesentlichen<br />

Inhalte eines Vertrages zur Sicherung von Blühstreifen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

am Beispiel einer Vorhabengenehmigung durch Planfeststellung erläutert werden.<br />

Vertragsaufbau<br />

Zunächst ist zu klären, wer als Vertragspartner eingebunden werden soll. Es hat sich<br />

bewährt trilaterale Verträge zu verfolgen, in denen der Vorhabenträger, die <strong>Stiftung</strong>, und die<br />

zuständige Fach- bzw. Genehmigungsbehörde eingebunden sind. Dies ist in der Regel bei<br />

Planfeststellungsverfahren in NRW die Bezirksregierung bzw. die Höhere Landschaftsbehörde.<br />

Bei Verträgen zu verbindlichen Bauleitplänen wäre dies die Gemeinde bzw. deren<br />

Umwelt- und oder Planungsamt.<br />

Einleitend werden in der Präambel die Ziele, der Anlass und die Grundidee des Vertrages<br />

erläutert. Hier wird zudem erklärt, dass der Vorhabenträger keine eigenen Flächen zur<br />

Kompensation der Eingriffe verfügbar hat, und daher die <strong>Stiftung</strong> für den erforderlichen<br />

Ausgleich in Kooperation mit Land- u. Forstwirten beauftragt wird.<br />

Wichtig für den Vertrag sind dann konkrete Festlegungen über den Vertragsgegenstand. Das<br />

heißt, es ist klarzustellen, um welches Vorhaben es sich handelt, welche Art und welcher<br />

Umfang von Eingriff zu kompensieren ist und welche Ausgleichsmaßnahmen (Art/Umfang,<br />

Ökopunkte, Anlage, Bezug zum LBP), zu leisten sind. An dieser Stelle ist auch festzulegen,<br />

ob der Vertrag unbefristet, befristet oder auf einen festgelegten Zeitraum mit der Option der<br />

Verlängerung (z.B. nach 30 Jahren) geschlossen werden soll.

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