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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 123<br />

der Bezirksregierung (zugleich Höhere Landschaftsbehörde) wurde erstmals für einen<br />

Eingriff in der Kölner Bucht (Stadt Köln, Rhein-Sieg-Kreis) die Anlage und Sicherung von<br />

Blühstreifen nach dem <strong>Stiftung</strong>smodell als Ausgleichsmaßnahme anerkannt und<br />

planfestgestellt. Auf dem Weg dorthin konnten die in Abb. 53 argestellten Kritikpunkte und<br />

Vorbehalte sachlich besprochen und zur allseitigen Zufriedenheit gelöst werden.<br />

Kritik an der Kontrolle bzw. Kontrollierbarkeit<br />

Die Diskussion mit Kritikern haben auch dazu beigetragen, dass ein gutes Kontrollsystem<br />

entwickelt wurde, welches der gängigen Praxis weit voraus ist. Dieses Modell baut auf einer<br />

Selbstkontrolle auf, welche allerdings die Einbindung der Fachbehörden jederzeit ermöglicht.<br />

Der Kontrollaufwand wird hierdurch für die Behörden wesentlich erleichtert, da sie sich nicht<br />

mit jedem einzelnen Landwirt auseinandersetzen müssen, sondern nur mit der <strong>Stiftung</strong>,<br />

welche im Eigeninteresse kontrolliert, Mängel begrenzt und umgehend beseitigt.<br />

Kritik an der Naturschutzmaßnahme „Blühstreifen“<br />

Die Kritik an der naturschutzfachlichen Eignung von Blühstreifen konnte durch die<br />

Begleituntersuchungen und Fachgespräche weitgehend entkräftet werden. Hilfreich für die<br />

ökologische Bewertung der Blühstreifen, wird das überarbeitete Bewertungsverfahren für<br />

Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen der LÖBF sein (vgl. Kap.4.6.2). Unterschiedliche<br />

Zielvorstellungen bei der Entwicklung von Leitbildern für Börde-Landschaften, z.B.<br />

Waldvermehrung, als vorrangiges Ziel bei der Maßnahmenauswahl wurden umfangreich<br />

diskutiert. Blühstreifen werden zumindest von den meisten Vertretern der Fachbehörden und<br />

des ehrenamtlichen Naturschutzes nunmehr als eine der geeigneten Möglichkeiten<br />

angesehen.<br />

Allgemeine Vorbehalte<br />

Die allgemeinen Vorbehalte begründen sich zumeist auf zwischenmenschlicher Ebene und<br />

durch unterschiedliche Anschauungen. Diese können fachlich-inhaltlicher Natur sein und<br />

werden zumeist von behördlichen Naturschutzvertretern geäußert, die einer Kooperation<br />

eher ablehnend gegenüber stehen. Es bestehen Befürchtungen, die eigene<br />

Entscheidungsfreiheit würde eingeschränkt und zusätzlicher Abstimmungsbedarf könnte<br />

entstehen, der die eigenen fachlichen Ziele möglicherweise „verwässert“. Eine wirtschaftliche<br />

Konkurrenz wird von einigen wenigen Planungsbüros gesehen, die befürchten, dass die<br />

<strong>Stiftung</strong> ihnen Planungsaufträge entziehen könnte. Diese Befürchtung ist unberechtigt,<br />

jedoch ergbigt sich eine Konkurrenzsituation, wenn Planungsbüros selbst aktiv Flächen- und<br />

Kompensationsmanagement bzw. „Ökopunktehandel“ betreiben.

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