Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 123<br />
der Bezirksregierung (zugleich Höhere Landschaftsbehörde) wurde erstmals für einen<br />
Eingriff in der Kölner Bucht (Stadt Köln, Rhein-Sieg-Kreis) die Anlage und Sicherung von<br />
Blühstreifen nach dem <strong>Stiftung</strong>smodell als Ausgleichsmaßnahme anerkannt und<br />
planfestgestellt. Auf dem Weg dorthin konnten die in Abb. 53 argestellten Kritikpunkte und<br />
Vorbehalte sachlich besprochen und zur allseitigen Zufriedenheit gelöst werden.<br />
Kritik an der Kontrolle bzw. Kontrollierbarkeit<br />
Die Diskussion mit Kritikern haben auch dazu beigetragen, dass ein gutes Kontrollsystem<br />
entwickelt wurde, welches der gängigen Praxis weit voraus ist. Dieses Modell baut auf einer<br />
Selbstkontrolle auf, welche allerdings die Einbindung der Fachbehörden jederzeit ermöglicht.<br />
Der Kontrollaufwand wird hierdurch für die Behörden wesentlich erleichtert, da sie sich nicht<br />
mit jedem einzelnen Landwirt auseinandersetzen müssen, sondern nur mit der <strong>Stiftung</strong>,<br />
welche im Eigeninteresse kontrolliert, Mängel begrenzt und umgehend beseitigt.<br />
Kritik an der Naturschutzmaßnahme „Blühstreifen“<br />
Die Kritik an der naturschutzfachlichen Eignung von Blühstreifen konnte durch die<br />
Begleituntersuchungen und Fachgespräche weitgehend entkräftet werden. Hilfreich für die<br />
ökologische Bewertung der Blühstreifen, wird das überarbeitete Bewertungsverfahren für<br />
Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen der LÖBF sein (vgl. Kap.4.6.2). Unterschiedliche<br />
Zielvorstellungen bei der Entwicklung von Leitbildern für Börde-Landschaften, z.B.<br />
Waldvermehrung, als vorrangiges Ziel bei der Maßnahmenauswahl wurden umfangreich<br />
diskutiert. Blühstreifen werden zumindest von den meisten Vertretern der Fachbehörden und<br />
des ehrenamtlichen Naturschutzes nunmehr als eine der geeigneten Möglichkeiten<br />
angesehen.<br />
Allgemeine Vorbehalte<br />
Die allgemeinen Vorbehalte begründen sich zumeist auf zwischenmenschlicher Ebene und<br />
durch unterschiedliche Anschauungen. Diese können fachlich-inhaltlicher Natur sein und<br />
werden zumeist von behördlichen Naturschutzvertretern geäußert, die einer Kooperation<br />
eher ablehnend gegenüber stehen. Es bestehen Befürchtungen, die eigene<br />
Entscheidungsfreiheit würde eingeschränkt und zusätzlicher Abstimmungsbedarf könnte<br />
entstehen, der die eigenen fachlichen Ziele möglicherweise „verwässert“. Eine wirtschaftliche<br />
Konkurrenz wird von einigen wenigen Planungsbüros gesehen, die befürchten, dass die<br />
<strong>Stiftung</strong> ihnen Planungsaufträge entziehen könnte. Diese Befürchtung ist unberechtigt,<br />
jedoch ergbigt sich eine Konkurrenzsituation, wenn Planungsbüros selbst aktiv Flächen- und<br />
Kompensationsmanagement bzw. „Ökopunktehandel“ betreiben.