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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 34<br />

(b) lineare Maßnahmen<br />

• Ackerrandstreifen<br />

• blütenreiche Säume: naturschutzfachlich orientierte Einsaat oder Selbstbegrünung<br />

(c) punktuelle Maßnahmen<br />

• vereinzelt Solitärbäume, Hecken, usw.<br />

(d) spezifische Artenschutzmaßnahmen<br />

• z.B. Schwarzbrachestreifen für das Rebhuhn<br />

• z.B. Ernteverzicht auf Teilflächen und flache Pflugfurche für den Feldhamster<br />

Die genannten Maßnahmen beispielhaft zu konkretisieren, zu optimieren und vor allem<br />

geeignete Umsetzungsinstrumente zur Finanzierung und großflächigen Umsetzung der<br />

Maßnahmen zu identifizieren, ist einer der Schwerpunkte des <strong>Bördeprojekt</strong>es und wird in den<br />

nachfolgenden Kapiteln behandelt. Daran schließt sich dann auch die Frage der Effizienzund<br />

Erfolgskontrolle an. Zuvor wird noch auf die ökologischen Funktionen der Maßnahmen<br />

eingegangen und eine erste naturschutzfachliche Bewertung der Maßnahmen vorgenommen.<br />

4.3 Analyse vorhandener Umsetzungsinstrumente<br />

Grundsätzlich bestehen eine Reihe potenzieller Förderinstrumente für die Umsetzung<br />

betriebsintegrierter Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Das DBV-<strong>Bördeprojekt</strong><br />

hat sich zum Ziel gesetzt, die ganze Breite dieses Spektrums zu analysieren und zu nutzen.<br />

Die Instrumente können gegebenenfalls effizient gebündelt werden, um in einem<br />

grundsätzlich schwierigen und konfliktbeladenen Umfeld Synergieeffekte zu nutzen, die<br />

naturschutzfachliche Effizienz zu optimieren und sowohl bei Landwirten als auch bei<br />

Behörden ein hohes Maß an Akzeptanz für betriebsintegrierte Naturschutzmaßnahmen auf<br />

Ackerflächen zu erzielen.<br />

4.3.1 Agrarumweltprogramme<br />

Die in NRW angebotenen Agrarumweltmaßnahmen basieren auf mehreren rechtlichen<br />

Grundlagen. Zentrales Förderinstrument ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die<br />

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Umsetzung dieser Verordnung ist in<br />

Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In NRW wurde dazu der „Plan des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des Ländlichen Raums“ - kurz: NRW-Programm<br />

„Ländlicher Raum“ – (LANDESREGIERUNG NRW 2003) erstellt. Die Agrarumweltmaßnahmen<br />

bilden einen von mehreren Förderschwerpunkten der EU-Verordnung bzw. des NRW-<br />

Programms und werden je zur Hälfte von der EU und NRW finanziert. Bei einigen dieser<br />

Agrarumweltmaßnahmen beteiligt sich auch der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der Agrarstrukur und des Küstenschutzes“ (GAK) an der Finanzierung des

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