Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 34<br />
(b) lineare Maßnahmen<br />
• Ackerrandstreifen<br />
• blütenreiche Säume: naturschutzfachlich orientierte Einsaat oder Selbstbegrünung<br />
(c) punktuelle Maßnahmen<br />
• vereinzelt Solitärbäume, Hecken, usw.<br />
(d) spezifische Artenschutzmaßnahmen<br />
• z.B. Schwarzbrachestreifen für das Rebhuhn<br />
• z.B. Ernteverzicht auf Teilflächen und flache Pflugfurche für den Feldhamster<br />
Die genannten Maßnahmen beispielhaft zu konkretisieren, zu optimieren und vor allem<br />
geeignete Umsetzungsinstrumente zur Finanzierung und großflächigen Umsetzung der<br />
Maßnahmen zu identifizieren, ist einer der Schwerpunkte des <strong>Bördeprojekt</strong>es und wird in den<br />
nachfolgenden Kapiteln behandelt. Daran schließt sich dann auch die Frage der Effizienzund<br />
Erfolgskontrolle an. Zuvor wird noch auf die ökologischen Funktionen der Maßnahmen<br />
eingegangen und eine erste naturschutzfachliche Bewertung der Maßnahmen vorgenommen.<br />
4.3 Analyse vorhandener Umsetzungsinstrumente<br />
Grundsätzlich bestehen eine Reihe potenzieller Förderinstrumente für die Umsetzung<br />
betriebsintegrierter Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Das DBV-<strong>Bördeprojekt</strong><br />
hat sich zum Ziel gesetzt, die ganze Breite dieses Spektrums zu analysieren und zu nutzen.<br />
Die Instrumente können gegebenenfalls effizient gebündelt werden, um in einem<br />
grundsätzlich schwierigen und konfliktbeladenen Umfeld Synergieeffekte zu nutzen, die<br />
naturschutzfachliche Effizienz zu optimieren und sowohl bei Landwirten als auch bei<br />
Behörden ein hohes Maß an Akzeptanz für betriebsintegrierte Naturschutzmaßnahmen auf<br />
Ackerflächen zu erzielen.<br />
4.3.1 Agrarumweltprogramme<br />
Die in NRW angebotenen Agrarumweltmaßnahmen basieren auf mehreren rechtlichen<br />
Grundlagen. Zentrales Förderinstrument ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die<br />
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Umsetzung dieser Verordnung ist in<br />
Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In NRW wurde dazu der „Plan des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des Ländlichen Raums“ - kurz: NRW-Programm<br />
„Ländlicher Raum“ – (LANDESREGIERUNG NRW 2003) erstellt. Die Agrarumweltmaßnahmen<br />
bilden einen von mehreren Förderschwerpunkten der EU-Verordnung bzw. des NRW-<br />
Programms und werden je zur Hälfte von der EU und NRW finanziert. Bei einigen dieser<br />
Agrarumweltmaßnahmen beteiligt sich auch der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der Agrarstrukur und des Küstenschutzes“ (GAK) an der Finanzierung des