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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 93<br />

öffentliche Eigentum zu überführen. Ansonsten wird eine Pflegeverpflichtung von bis zu 25<br />

Jahren (in Anlehnung an das Entschädigungsrecht) als verhältnismäßig und sachgerecht<br />

angesehen. (vgl. LANA 1996).<br />

An dieser Stelle stellt sich die Frage, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen, um dem<br />

Anspruch einer dauerhaften Sicherung von Maßnahmen zu genügen.<br />

Das LG NRW (2005) sieht in § 4a Absatz 6 als Möglichkeiten zur Sicherung des Ausgleichs<br />

die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die Eintragung einer Baulast,<br />

aber auch vertragliche Regelungen vor, wenn hierdurch eine vergleichbare Sicherung<br />

gewährleistet ist. Die Landesregierung verfolgt bei der aktuellen Novellierung des LG NRW<br />

(Entwurf 8/2006) die Absicht, vertragliche Regelungen noch stärker in die Praxis zu<br />

integrieren.<br />

Im Rahmen des <strong>Bördeprojekt</strong>es wurden alle Möglichkeiten der Sicherung näher beleuchtet.<br />

Hierbei wurde schnell deutlich, dass eine Sicherung über Grunderwerb bzw. eine<br />

grundbuchliche Sicherung von Blühstreifen praktisch nicht umsetzbar ist. Da meist nur Teile<br />

einer Parzelle für die Anlage von Blühstreifen genutzt werden, ergibt sich ein relativ höherer<br />

Verwaltungs- und Kostenaufwand als bei Maßnahmen auf der gesamten Parzelle.<br />

Wesentlicher ist jedoch die mangelnde Akzeptanz bei Landwirten und Grundeigentümern,<br />

welche zu bedenken geben, dass auch bei einer partiellen Belastung des Grundstückes der<br />

Verkehrswert der Fläche erheblich reduziert wird. Unter der Voraussetzung, dass eine<br />

beschränkt persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden sollte, war keiner<br />

der Landwirte und Grundeigentümer bereit, Flächen für die Anlage von Blühstreifen zur<br />

Verfügung zu stellen. Hierbei war auch von Bedeutung, dass rund 70 % der Flächen im<br />

Projektgebiet Pachtflächen sind und somit der Bewirtschafter nicht darüber entscheiden<br />

kann, ob eine derartige Sicherung zum Tragen kommt. Bei den Eigentümern bestand<br />

gleichermaßen große Ablehnung, unabhängig davon, ob es sich um private, öffentliche oder<br />

kirchliche Eigentümer handelte. Von daher war die Evaluierung von Möglichkeiten zur<br />

Schaffung rein vertraglicher Lösungen für eine dauerhafte Sicherung der Maßnahmen einer<br />

der wichtigsten Aufgabenstellungen im Projekt. Da die Laufzeit des <strong>Bördeprojekt</strong>es auf<br />

4 Jahre begrenzt war, musste ein geeigneter Träger für derartige Verpflichtungen bzw.<br />

Sicherungskonzepte gefunden werden.<br />

Aus der Praxis wurde deutlich, dass gerade die Pflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

(trotz grundbuchlicher Sicherung) nicht selten an mangelnden Finanzmitteln<br />

scheitert. Von daher musste eine monetäre Sicherung der Pflegemaßnahmen zur

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