Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 93<br />
öffentliche Eigentum zu überführen. Ansonsten wird eine Pflegeverpflichtung von bis zu 25<br />
Jahren (in Anlehnung an das Entschädigungsrecht) als verhältnismäßig und sachgerecht<br />
angesehen. (vgl. LANA 1996).<br />
An dieser Stelle stellt sich die Frage, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen, um dem<br />
Anspruch einer dauerhaften Sicherung von Maßnahmen zu genügen.<br />
Das LG NRW (2005) sieht in § 4a Absatz 6 als Möglichkeiten zur Sicherung des Ausgleichs<br />
die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die Eintragung einer Baulast,<br />
aber auch vertragliche Regelungen vor, wenn hierdurch eine vergleichbare Sicherung<br />
gewährleistet ist. Die Landesregierung verfolgt bei der aktuellen Novellierung des LG NRW<br />
(Entwurf 8/2006) die Absicht, vertragliche Regelungen noch stärker in die Praxis zu<br />
integrieren.<br />
Im Rahmen des <strong>Bördeprojekt</strong>es wurden alle Möglichkeiten der Sicherung näher beleuchtet.<br />
Hierbei wurde schnell deutlich, dass eine Sicherung über Grunderwerb bzw. eine<br />
grundbuchliche Sicherung von Blühstreifen praktisch nicht umsetzbar ist. Da meist nur Teile<br />
einer Parzelle für die Anlage von Blühstreifen genutzt werden, ergibt sich ein relativ höherer<br />
Verwaltungs- und Kostenaufwand als bei Maßnahmen auf der gesamten Parzelle.<br />
Wesentlicher ist jedoch die mangelnde Akzeptanz bei Landwirten und Grundeigentümern,<br />
welche zu bedenken geben, dass auch bei einer partiellen Belastung des Grundstückes der<br />
Verkehrswert der Fläche erheblich reduziert wird. Unter der Voraussetzung, dass eine<br />
beschränkt persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden sollte, war keiner<br />
der Landwirte und Grundeigentümer bereit, Flächen für die Anlage von Blühstreifen zur<br />
Verfügung zu stellen. Hierbei war auch von Bedeutung, dass rund 70 % der Flächen im<br />
Projektgebiet Pachtflächen sind und somit der Bewirtschafter nicht darüber entscheiden<br />
kann, ob eine derartige Sicherung zum Tragen kommt. Bei den Eigentümern bestand<br />
gleichermaßen große Ablehnung, unabhängig davon, ob es sich um private, öffentliche oder<br />
kirchliche Eigentümer handelte. Von daher war die Evaluierung von Möglichkeiten zur<br />
Schaffung rein vertraglicher Lösungen für eine dauerhafte Sicherung der Maßnahmen einer<br />
der wichtigsten Aufgabenstellungen im Projekt. Da die Laufzeit des <strong>Bördeprojekt</strong>es auf<br />
4 Jahre begrenzt war, musste ein geeigneter Träger für derartige Verpflichtungen bzw.<br />
Sicherungskonzepte gefunden werden.<br />
Aus der Praxis wurde deutlich, dass gerade die Pflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
(trotz grundbuchlicher Sicherung) nicht selten an mangelnden Finanzmitteln<br />
scheitert. Von daher musste eine monetäre Sicherung der Pflegemaßnahmen zur