Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 66<br />
• Diversifizierung der Blühstreifen (auf Ebene des Landschaftsraumes unterschiedliche<br />
Aufwuchs- und Altersstadien nebeneinander)<br />
• Betriebliche Integrationsfähigkeit und langfristige landwirtschaftliche Akzeptanz der<br />
Maßnahme<br />
Zu diesem Zweck werden folgende Pflegegrundsätze vereinbart:<br />
• Keine Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Für eine eventuell<br />
erforderliche Einzelpflanzenbekämpfung bspw. von „Distelnestern“ kann eine<br />
Ausnahmegenehmigung beantragt werden<br />
• Alle vermeidbaren Störungen sind zu unterlassen. Die <strong>Stiftung</strong> stellt Hinweisschilder<br />
zur Verfügung, welche auch Dritte zur Rücksichtnahme auffordern<br />
• Die Blühstreifen können einmal jährlich gemulcht oder gemäht werden. Beim<br />
Mulchen ist eine Arbeitshöhe von mind. 20 cm einzuhalten, eine Mahd schließt die<br />
Abfuhr des Mähgutes mit ein<br />
• Die Mahd-/Mulchtermine richten sich vorrangig nach den Erfordernissen der<br />
bodenbrütenden Vogelfauna sowie den Ansprüchen der Tierwelt an geeignete<br />
Vegetationsstrukturen im Winterhalbjahr. Eine Mahd wird zumeist im Sommer<br />
zwischen dem 15. Juni und dem 31. Juli oder aber Ende des Winters in der Zeit vom<br />
1. bis 28. Februar vorgegeben. Die Blühstreifen innerhalb eines Landschaftsraumes<br />
sollen nicht alle gleichzeitig gemäht/gemulcht werden. Vorzugsweise sind Teilbreiten<br />
zu mähen/mulchen, dabei sind im Sommer Zeitabstände von etwa drei Wochen<br />
zwischen den Pflegemaßnahmen einzuhalten<br />
• Da unterschiedliche Alters-/Sukzessionsstadien der Blühstreifen auch unterschiedliche<br />
Tier- und Pflanzenarten begünstigen und damit auf Ebene des<br />
Landschaftsraumes die biologische Vielfalt insgesamt erhöhen, kann die <strong>Stiftung</strong> in<br />
mehrjährigen Abständen eine gezielte Verjüngung einzelner Blühstreifen oder<br />
Teilbreiten davon veranlassen. Dazu sind die betreffenden Flächen im Herbst zu<br />
mähen oder mulchen. Anschließend hat eine flache Bodenbearbeitung mit geeigneter<br />
Technik (Schwergrubber, Kreiselegge, Scheibenegge o.ä.) zu erfolgen. Die<br />
Regeneration des Blühstreifens erfolgt in der Regel allein aus der – inzwischen<br />
angereicherten – Samenbank des Bodens. Diese Maßnahme fördert insbesondere<br />
die Segetalflora, bodenbrütende Vogelarten, bodennistende Wildbienen sowie<br />
generell die wärmeliebende Kleintierfauna.<br />
Diese allgemeinen Pflegegrundsätze sind entsprechend des wissenschaftlichen Kenntnisstandes<br />
weiterzuentwickeln und entsprechend zu modifizieren, wenn sehr spezifische<br />
Schutzziele (z.B. im Hinblick auf einzelne Arten) im Vordergrund stehen.