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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 66<br />

• Diversifizierung der Blühstreifen (auf Ebene des Landschaftsraumes unterschiedliche<br />

Aufwuchs- und Altersstadien nebeneinander)<br />

• Betriebliche Integrationsfähigkeit und langfristige landwirtschaftliche Akzeptanz der<br />

Maßnahme<br />

Zu diesem Zweck werden folgende Pflegegrundsätze vereinbart:<br />

• Keine Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Für eine eventuell<br />

erforderliche Einzelpflanzenbekämpfung bspw. von „Distelnestern“ kann eine<br />

Ausnahmegenehmigung beantragt werden<br />

• Alle vermeidbaren Störungen sind zu unterlassen. Die <strong>Stiftung</strong> stellt Hinweisschilder<br />

zur Verfügung, welche auch Dritte zur Rücksichtnahme auffordern<br />

• Die Blühstreifen können einmal jährlich gemulcht oder gemäht werden. Beim<br />

Mulchen ist eine Arbeitshöhe von mind. 20 cm einzuhalten, eine Mahd schließt die<br />

Abfuhr des Mähgutes mit ein<br />

• Die Mahd-/Mulchtermine richten sich vorrangig nach den Erfordernissen der<br />

bodenbrütenden Vogelfauna sowie den Ansprüchen der Tierwelt an geeignete<br />

Vegetationsstrukturen im Winterhalbjahr. Eine Mahd wird zumeist im Sommer<br />

zwischen dem 15. Juni und dem 31. Juli oder aber Ende des Winters in der Zeit vom<br />

1. bis 28. Februar vorgegeben. Die Blühstreifen innerhalb eines Landschaftsraumes<br />

sollen nicht alle gleichzeitig gemäht/gemulcht werden. Vorzugsweise sind Teilbreiten<br />

zu mähen/mulchen, dabei sind im Sommer Zeitabstände von etwa drei Wochen<br />

zwischen den Pflegemaßnahmen einzuhalten<br />

• Da unterschiedliche Alters-/Sukzessionsstadien der Blühstreifen auch unterschiedliche<br />

Tier- und Pflanzenarten begünstigen und damit auf Ebene des<br />

Landschaftsraumes die biologische Vielfalt insgesamt erhöhen, kann die <strong>Stiftung</strong> in<br />

mehrjährigen Abständen eine gezielte Verjüngung einzelner Blühstreifen oder<br />

Teilbreiten davon veranlassen. Dazu sind die betreffenden Flächen im Herbst zu<br />

mähen oder mulchen. Anschließend hat eine flache Bodenbearbeitung mit geeigneter<br />

Technik (Schwergrubber, Kreiselegge, Scheibenegge o.ä.) zu erfolgen. Die<br />

Regeneration des Blühstreifens erfolgt in der Regel allein aus der – inzwischen<br />

angereicherten – Samenbank des Bodens. Diese Maßnahme fördert insbesondere<br />

die Segetalflora, bodenbrütende Vogelarten, bodennistende Wildbienen sowie<br />

generell die wärmeliebende Kleintierfauna.<br />

Diese allgemeinen Pflegegrundsätze sind entsprechend des wissenschaftlichen Kenntnisstandes<br />

weiterzuentwickeln und entsprechend zu modifizieren, wenn sehr spezifische<br />

Schutzziele (z.B. im Hinblick auf einzelne Arten) im Vordergrund stehen.

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