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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 114<br />

Anfragen bei Behörden nicht bekannt und werden in der Praxis sicherlich eine Ausnahme<br />

darstellen.<br />

Als abschließende, allgemeine Vertragsregelungen sind zudem die Klärung des Schriftformerfordernisses,<br />

die Salvatorische Klausel und Regelungen zur Rechtsnachfolge formal<br />

erforderlich.<br />

In Anlagen (Maßnahmenkennblätter, Karten, etc.) wird verdeutlicht, in welcher Weise die<br />

Maßnahmen herzustellen und zu pflegen sind. Bei Blühstreifen ist es zudem von<br />

wesentlicher Bedeutung in welchem Raum (Gebietskulisse) und in welcher Quantität und<br />

Qualität entsprechende Blühstreifen vorzuhalten sind. An dieser Stelle sei nochmals darauf<br />

hingewiesen, dass die Blühstreifen nicht willkürlich auf wechselnden Flächen angelegt<br />

werden können bzw. dürfen. Ein Flächenwechsel ist nur bei zwingenden naturschutzfachlichen<br />

oder betrieblichen Gründen möglich und stets mit der Fachbehörde und der<br />

<strong>Stiftung</strong> abzustimmen. Von daher wird in den Anlagen dargestellt, auf welchen Flächen die<br />

Maßnahmen angelegt werden. Diese Flächen kann man als „Startflächen“ bezeichnen, die<br />

i.d.R. langfristig zur Verfügung stehen.

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