Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 119<br />
Modelle beinhalten jeweils die Kosten für die Flächenbereitstellung (Ertragsausfall), die<br />
Maßnahmenherstellung, die Pflege der Maßnahme und die Kontrolle, Dokumentation bzw.<br />
Betreuung durch die <strong>Stiftung</strong>.<br />
Monetäre Sicherung für zeitlich befristete Eingriffe<br />
Mit der monetären Sicherung für zeitlich befristete Eingriffe soll zunächst begonnen werden,<br />
da sich diese als geeigneter Einstieg in die Thematik anbieten. In der Praxis spielen<br />
derartige Vorhaben allerdings eher eine untergeordnete Rolle. Bei zeitlich befristeten<br />
Eingriffen ist für die definierte Eingriffsdauer z.B. für 30 Jahre der Ausgleich vorzuhalten. Für<br />
diesen Fall kann nach dem <strong>Stiftung</strong>smodell ein Geldbetrag für die befristete Durchführung<br />
von Blühstreifen ermittelt werden, bei dem das Kapital nach 30 Jahren aufgezehrt ist.<br />
Monetäre Sicherung für unbefristete Eingriffe (Flächensicherung, plus Herstellung und 30<br />
jährige Pflegesicherung).<br />
Wenn man eine vergleichbare Alternative für die übliche Sicherungsform, dauerhafte<br />
Sicherung einer Fläche aber befristete Sicherung der Maßnahmenpflege (z.B. 30 Jahre)<br />
entwickelt, ergibt sich ein größerer Kapitalbedarf als bei befristeter Sicherung. Grund hierfür<br />
ist, dass jederzeit, auch nach Vertragsende ein zuvor festgelegter Geldbetrag gesichert<br />
werden muss, der ansonsten für den Grunderwerb benötigt würde. Von Vorteil ist, dass nach<br />
Ende der Pflegeverpflichtung ein definierter Geldbetrag zur Verfügung steht, der entweder<br />
zur Maßnahmenverlängerung (Vertragsverlängerung mit der <strong>Stiftung</strong>) oder im Ermessen der<br />
zuständigen Fachbehörde für andere Maßnahmen bzw. für Grunderwerb eingesetzt werden<br />
könnte.<br />
Monetäre Sicherung für unbefristete Eingriffe („ewige“ Sicherung).<br />
Hier wird unterstellt, dass eine ewige Flächen- und Maßnahmensicherung (Herstellung,<br />
Pflege, Neuanlage, etc.) zu erbringen ist. Bei solchen Fällen muss der Geldbetrag so hoch<br />
sein, dass allein aus den Zinserträgen die jeweiligen jährlichen Kosten (Pflege, etc.) auch<br />
unter Berücksichtigung einer zu erwartenden Inflationsrate getragen werden können.<br />
Entscheidend für die monetäre Sicherung ist, dass man vernünftige und zumutbare Eckwerte<br />
festlegt, die rechtlich Bestand haben (Verhältnismäßigkeit und ausreichende Sicherung) und<br />
eine praktische Umsetzung erlauben. Die im Projekt entwickelten Ansätze werden weithin<br />
anerkannt. Sicherlich gibt es auch kritische Anmerkungen, welche eher auf emotionale<br />
Ablehnung als auf klarer sachlicher Begründung fußen. Nicht selten kommt diese Kritik von<br />
Verfechtern der klassischen Flächensicherung, die für ihren Verantwortungsbereich<br />
reklamieren, dass es dort zu keinerlei Umsetzungsdefiziten gekommen sei und auch in