Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 33<br />
Gruppe der Insekten bspw. Tagfalter, Heuschrecken und Hautflügler. Ein weiterer Fokus wird<br />
auf die typischen „Steppenarten“ Feldlerche, Rebhuhn, Feldhase und Feldhamster gelegt, für<br />
die auf stabile, langfristig überlebensfähige Populationen hingearbeitet werden sollte.<br />
4.2.3 Umwelthandlungsziele<br />
Aus den Umweltqualitätszielen lassen sich in einem nächsten Schritt für die Landwirtschaft<br />
konkrete Umwelthandlungsziele aufstellen. Diese beschreiben, wie die Landwirtschaft zur<br />
Erreichung der Umweltqualitätsziele und damit auch des Leitbildes beitragen kann. Folgende<br />
Umwelthandlungsziele lassen sich formulieren:<br />
• produktive Ackernutzung generell beibehalten<br />
• Neuanlage von Grünland und Streuobstwiesen an sinnvolle Verwertung koppeln<br />
• bestehende Grenzlinien entlang von Gewässern, Wegen usw. aufwerten: Anlage von<br />
Ackerrandstreifen, Uferrandstreifen, blütenreichen Säumen<br />
• Grenzliniendichte erhöhen: Säume zwischen benachbarten Feldern bzw. inmitten<br />
großer Ackerflächen (ggf. unter Aussparung des Vorgewendes, um eine rationelle<br />
Bewirtschaftung nicht unnötig zu behindern)<br />
• temporär unproduktive Flächen für den Naturschutz nutzen: Konjunkturelle<br />
Flächenstilllegung naturschutzfachlich umsetzen, Stoppelruhe/-brache zwischen<br />
Ernte und Aussaat<br />
• unwirtschaftliche Flächen für den Naturschutz nutzen: Magerrasen oder Schutz<br />
seltener Ackerwildkräuter auf Kiesköpfen, Gehölze auf Zwickeln, usw.<br />
• besondere Artenschutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten<br />
• Bevölkerung einbinden (Information, spezielle Blühflächen in Ortsrandlagen, usw.)<br />
4.2.4 Ableitung bördetypischer Naturschutzmaßnahmen<br />
Aus den Umwelthandlungszielen lassen sich für die Landwirtschaft Maßnahmen ableiten, die<br />
zu einer Förderung der tatsächlich bördetypischen Biotop- und Artenvielfalt führen können.<br />
Allgemein formuliert handelt es sich dabei für den Ackerbaubereich im Wesentlichen um:<br />
(a) flächige Maßnahmen:<br />
• Aufwertung von konjunkturellen Stilllegungsflächen: mehrjährige Stilllegung,<br />
naturschutzfachlich orientierte Einsaat oder Selbstbegrünung<br />
• Stoppelruhe (bis Herbst) oder Stoppelbrache (über Winter)<br />
• Ackerbau mit Naturschutzauflagen (Extensivierung, Vertragsnaturschutz)<br />
• Ökologischer Landbau