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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 33<br />

Gruppe der Insekten bspw. Tagfalter, Heuschrecken und Hautflügler. Ein weiterer Fokus wird<br />

auf die typischen „Steppenarten“ Feldlerche, Rebhuhn, Feldhase und Feldhamster gelegt, für<br />

die auf stabile, langfristig überlebensfähige Populationen hingearbeitet werden sollte.<br />

4.2.3 Umwelthandlungsziele<br />

Aus den Umweltqualitätszielen lassen sich in einem nächsten Schritt für die Landwirtschaft<br />

konkrete Umwelthandlungsziele aufstellen. Diese beschreiben, wie die Landwirtschaft zur<br />

Erreichung der Umweltqualitätsziele und damit auch des Leitbildes beitragen kann. Folgende<br />

Umwelthandlungsziele lassen sich formulieren:<br />

• produktive Ackernutzung generell beibehalten<br />

• Neuanlage von Grünland und Streuobstwiesen an sinnvolle Verwertung koppeln<br />

• bestehende Grenzlinien entlang von Gewässern, Wegen usw. aufwerten: Anlage von<br />

Ackerrandstreifen, Uferrandstreifen, blütenreichen Säumen<br />

• Grenzliniendichte erhöhen: Säume zwischen benachbarten Feldern bzw. inmitten<br />

großer Ackerflächen (ggf. unter Aussparung des Vorgewendes, um eine rationelle<br />

Bewirtschaftung nicht unnötig zu behindern)<br />

• temporär unproduktive Flächen für den Naturschutz nutzen: Konjunkturelle<br />

Flächenstilllegung naturschutzfachlich umsetzen, Stoppelruhe/-brache zwischen<br />

Ernte und Aussaat<br />

• unwirtschaftliche Flächen für den Naturschutz nutzen: Magerrasen oder Schutz<br />

seltener Ackerwildkräuter auf Kiesköpfen, Gehölze auf Zwickeln, usw.<br />

• besondere Artenschutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten<br />

• Bevölkerung einbinden (Information, spezielle Blühflächen in Ortsrandlagen, usw.)<br />

4.2.4 Ableitung bördetypischer Naturschutzmaßnahmen<br />

Aus den Umwelthandlungszielen lassen sich für die Landwirtschaft Maßnahmen ableiten, die<br />

zu einer Förderung der tatsächlich bördetypischen Biotop- und Artenvielfalt führen können.<br />

Allgemein formuliert handelt es sich dabei für den Ackerbaubereich im Wesentlichen um:<br />

(a) flächige Maßnahmen:<br />

• Aufwertung von konjunkturellen Stilllegungsflächen: mehrjährige Stilllegung,<br />

naturschutzfachlich orientierte Einsaat oder Selbstbegrünung<br />

• Stoppelruhe (bis Herbst) oder Stoppelbrache (über Winter)<br />

• Ackerbau mit Naturschutzauflagen (Extensivierung, Vertragsnaturschutz)<br />

• Ökologischer Landbau

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