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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 97<br />

Kreisverwaltung oder über die <strong>Stiftung</strong> <strong>Rheinische</strong> <strong>Kulturlandschaft</strong> an die Landwirte<br />

ausgezahlt. Die jährlich terminierte Auszahlung nach erbrachter Leistung, ist für die<br />

nachhaltige Umsetzung von Blühstreifen von großer Bedeutung, da hierdurch ein<br />

Steuerungsinstrument zur Verfügung steht, mit dem auf Defizite in der Umsetzung reagiert<br />

werden kann.<br />

Kosten<br />

Die Kostenkalkulation für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umfasst verschiedene<br />

Kostengruppen. In der Planungspraxis werden maximal die Kosten für die Herstellung,<br />

Pflege und dauerhafte Sicherung (i.d.R. Grunderwerb) ermittelt. In Gesprächen mit Behörden<br />

wurde klar, dass Verwaltungs-, Kontroll- und Betreuungskosten bislang unberücksichtigt<br />

blieben und Kalkulationsvorschläge dementsprechend fehlen. Bei der Kostenkalkulation für<br />

Blühstreifen wurden diese Kosten berücksichtigt. Dies sollte bei Vergleichen mit den Kosten<br />

anderer Maßnahmen stets berücksichtigt werden. Bei der Anlage von Blühstreifen entstehen<br />

neben der Honorierung der Maßnahme über den durchschnittlichen Deckungsbeitrag der<br />

Bodenbearbeitung<br />

und Einsaat<br />

Kosten<br />

Erstpflege<br />

Ertragsausfall<br />

Aufwand im<br />

ersten Jahr<br />

Kosten<br />

Dauerpflege<br />

Ertragsausfall<br />

Aufwand in<br />

Folgejahren<br />

Abb. 43: Kostenpunkte im ersten Jahr<br />

und in den Folgejahren bei der<br />

Anlage von Blühstreifen.<br />

Produktionsfläche (s.o.) primär Herstellungskosten und Pflegekosten. Die Herstellungskosten<br />

umfassen die Kosten für das Saatgut, die<br />

Einsaat (Bodenbearbeitung, Einsaat inkl.<br />

Rüstzeiten) und spezielle Pflegemaßnahmen<br />

nach der Einsaat (Schröpfschnitt). Die Pflegekosten<br />

beinhalten in der Regel das einmalige<br />

Mulchen der Fläche. Zudem sind je nach<br />

Entwicklung des Blühstreifens (z.B. Vergrasungstendenz<br />

oder Auftreten von Problemunkräutern<br />

wie Ackerkratz-Distel oder Quecke) weitere<br />

Pflegemaßnahmen wie Grubbern oder partielles<br />

Mulchen oder im Extremfall Umbruch und Neuansaat<br />

notwendig. Dies ist bei der Pflegekostenkalkulation<br />

zu berücksichtigen. Demnach ergibt<br />

sich bei der Anlage und Pflege von Blühstreifen<br />

für den Landwirt nebenstehende Kostenkalkulation<br />

(Abb. 43). Sollen Blühstreifen als<br />

dauerhafte Maßnahme z.B. als Ausgleichsmaßnahme<br />

etabliert werden, sind zudem die<br />

administrativen Kosten (Vertragsabschluss, Betreuung und Beratung, Kontrolle und<br />

Dokumentation sowie die jährliche Auszahlung und Mittelverwaltung) zu berechnen. Hinzu<br />

kommt, dass Landwirte kaum bereit sind Verträge mit einer längeren Laufzeit als 5 bis 10-

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