Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 97<br />
Kreisverwaltung oder über die <strong>Stiftung</strong> <strong>Rheinische</strong> <strong>Kulturlandschaft</strong> an die Landwirte<br />
ausgezahlt. Die jährlich terminierte Auszahlung nach erbrachter Leistung, ist für die<br />
nachhaltige Umsetzung von Blühstreifen von großer Bedeutung, da hierdurch ein<br />
Steuerungsinstrument zur Verfügung steht, mit dem auf Defizite in der Umsetzung reagiert<br />
werden kann.<br />
Kosten<br />
Die Kostenkalkulation für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umfasst verschiedene<br />
Kostengruppen. In der Planungspraxis werden maximal die Kosten für die Herstellung,<br />
Pflege und dauerhafte Sicherung (i.d.R. Grunderwerb) ermittelt. In Gesprächen mit Behörden<br />
wurde klar, dass Verwaltungs-, Kontroll- und Betreuungskosten bislang unberücksichtigt<br />
blieben und Kalkulationsvorschläge dementsprechend fehlen. Bei der Kostenkalkulation für<br />
Blühstreifen wurden diese Kosten berücksichtigt. Dies sollte bei Vergleichen mit den Kosten<br />
anderer Maßnahmen stets berücksichtigt werden. Bei der Anlage von Blühstreifen entstehen<br />
neben der Honorierung der Maßnahme über den durchschnittlichen Deckungsbeitrag der<br />
Bodenbearbeitung<br />
und Einsaat<br />
Kosten<br />
Erstpflege<br />
Ertragsausfall<br />
Aufwand im<br />
ersten Jahr<br />
Kosten<br />
Dauerpflege<br />
Ertragsausfall<br />
Aufwand in<br />
Folgejahren<br />
Abb. 43: Kostenpunkte im ersten Jahr<br />
und in den Folgejahren bei der<br />
Anlage von Blühstreifen.<br />
Produktionsfläche (s.o.) primär Herstellungskosten und Pflegekosten. Die Herstellungskosten<br />
umfassen die Kosten für das Saatgut, die<br />
Einsaat (Bodenbearbeitung, Einsaat inkl.<br />
Rüstzeiten) und spezielle Pflegemaßnahmen<br />
nach der Einsaat (Schröpfschnitt). Die Pflegekosten<br />
beinhalten in der Regel das einmalige<br />
Mulchen der Fläche. Zudem sind je nach<br />
Entwicklung des Blühstreifens (z.B. Vergrasungstendenz<br />
oder Auftreten von Problemunkräutern<br />
wie Ackerkratz-Distel oder Quecke) weitere<br />
Pflegemaßnahmen wie Grubbern oder partielles<br />
Mulchen oder im Extremfall Umbruch und Neuansaat<br />
notwendig. Dies ist bei der Pflegekostenkalkulation<br />
zu berücksichtigen. Demnach ergibt<br />
sich bei der Anlage und Pflege von Blühstreifen<br />
für den Landwirt nebenstehende Kostenkalkulation<br />
(Abb. 43). Sollen Blühstreifen als<br />
dauerhafte Maßnahme z.B. als Ausgleichsmaßnahme<br />
etabliert werden, sind zudem die<br />
administrativen Kosten (Vertragsabschluss, Betreuung und Beratung, Kontrolle und<br />
Dokumentation sowie die jährliche Auszahlung und Mittelverwaltung) zu berechnen. Hinzu<br />
kommt, dass Landwirte kaum bereit sind Verträge mit einer längeren Laufzeit als 5 bis 10-