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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 53<br />

Raumanalyse und die Gewichtung von Flächen wird versucht die Auswahl von<br />

Ausgleichsflächen zu verbessern (KUTZNER 2001).<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

Zur Reduzierung des Flächenentzugs landwirtschaftlicher Flächen durch Eingriffe und<br />

Kompensationsmaßnahmen müssen bei der Planung vermehrt die Möglichkeiten<br />

eingriffsarmer Vorhaben und flächenschonender Kompensationsmaßnahmen genutzt<br />

werden. Priorität müssen weiterhin das Vermeidungs- und Minimierungsgebot haben. Sind<br />

die Eingriffe unvermeidbar, soll die nachfolgende Auflistung realisierbare Lösungsansätze<br />

aufzeigen (VERHAAG et al. 2003, siehe auch Abb. 13).<br />

Keine Baumaßnahme<br />

Abnahme Flächenbedarf<br />

insbesondere von LF<br />

Entsiegelung und Rückbau baulicher Anlagen<br />

Flächensparende Bauweise, Schließung von Baulücken,<br />

Integration von Kompensationsmaßnahmen in Siedlungsbereiche<br />

(z.B. Fassaden-, Dachbegrünung, Stadtgrün)<br />

Ausgleich durch ökologische Aufwertung<br />

vorhandener Offenlandbiotope (z.B. Wiederherstellung<br />

verbuschter Magerrasen)<br />

Produktions- und betriebsintegrierte<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

(z.B.Grünlandextensivierung)<br />

Gängige Kompensationsmaßnahmen<br />

(z.B. Anpflanzung von Hecken, Wald,<br />

Gebüschen)<br />

Grundprinzipien aus<br />

landwirtschaftlicher Sicht<br />

•Beachtung agrarstruktureller<br />

Gegebenheiten<br />

•Integrierbarkeit in<br />

landwirtschaftliche<br />

Nutzung bzw. Betriebe<br />

•Möglichkeit der<br />

Erzielung landwirtschaftlichen<br />

Einkommen<br />

•Einbezug der<br />

Landwirte bei<br />

Landschaftspflegemaßnahmen<br />

(Biotoppflege)<br />

Abb. 13: Kompensationspyramide – Lösungsansätze gegen Flächenentzug (eigene<br />

Darstellung).<br />

• Entsiegelung und Rückbau baulicher Anlagen: Nach § 4 Abs. 4 LG gilt die Regelung,<br />

dass bei Neuversiegelung von Flächen der Ausgleich vorrangig durch Entsiegelung<br />

an anderer Stelle in dem betroffenen Raum durchzuführen ist. Entsiegelung und<br />

Rückbau baulicher Anlagen können als Kompensationsmaßnahmen<br />

selbstverständlich nur dann in Betracht kommen, wenn nicht schon aufgrund<br />

bestehender Verpflichtungen ein Rückbau angeordnet ist.<br />

• Fächensparende Bauweise und Nutzung von industriellen Altstandorten sowie<br />

Schließung von Baulücken können zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen<br />

führen. Indem innerörtliche Freiflächen sowie leerstehende Gebäude vermehrt<br />

genutzt werden, kann der Landschaftsverbrauch im Außenbereich eingedämmt<br />

werden.

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