Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Beschreibung des Modellprojektes 53<br />
Raumanalyse und die Gewichtung von Flächen wird versucht die Auswahl von<br />
Ausgleichsflächen zu verbessern (KUTZNER 2001).<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
Zur Reduzierung des Flächenentzugs landwirtschaftlicher Flächen durch Eingriffe und<br />
Kompensationsmaßnahmen müssen bei der Planung vermehrt die Möglichkeiten<br />
eingriffsarmer Vorhaben und flächenschonender Kompensationsmaßnahmen genutzt<br />
werden. Priorität müssen weiterhin das Vermeidungs- und Minimierungsgebot haben. Sind<br />
die Eingriffe unvermeidbar, soll die nachfolgende Auflistung realisierbare Lösungsansätze<br />
aufzeigen (VERHAAG et al. 2003, siehe auch Abb. 13).<br />
Keine Baumaßnahme<br />
Abnahme Flächenbedarf<br />
insbesondere von LF<br />
Entsiegelung und Rückbau baulicher Anlagen<br />
Flächensparende Bauweise, Schließung von Baulücken,<br />
Integration von Kompensationsmaßnahmen in Siedlungsbereiche<br />
(z.B. Fassaden-, Dachbegrünung, Stadtgrün)<br />
Ausgleich durch ökologische Aufwertung<br />
vorhandener Offenlandbiotope (z.B. Wiederherstellung<br />
verbuschter Magerrasen)<br />
Produktions- und betriebsintegrierte<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
(z.B.Grünlandextensivierung)<br />
Gängige Kompensationsmaßnahmen<br />
(z.B. Anpflanzung von Hecken, Wald,<br />
Gebüschen)<br />
Grundprinzipien aus<br />
landwirtschaftlicher Sicht<br />
•Beachtung agrarstruktureller<br />
Gegebenheiten<br />
•Integrierbarkeit in<br />
landwirtschaftliche<br />
Nutzung bzw. Betriebe<br />
•Möglichkeit der<br />
Erzielung landwirtschaftlichen<br />
Einkommen<br />
•Einbezug der<br />
Landwirte bei<br />
Landschaftspflegemaßnahmen<br />
(Biotoppflege)<br />
Abb. 13: Kompensationspyramide – Lösungsansätze gegen Flächenentzug (eigene<br />
Darstellung).<br />
• Entsiegelung und Rückbau baulicher Anlagen: Nach § 4 Abs. 4 LG gilt die Regelung,<br />
dass bei Neuversiegelung von Flächen der Ausgleich vorrangig durch Entsiegelung<br />
an anderer Stelle in dem betroffenen Raum durchzuführen ist. Entsiegelung und<br />
Rückbau baulicher Anlagen können als Kompensationsmaßnahmen<br />
selbstverständlich nur dann in Betracht kommen, wenn nicht schon aufgrund<br />
bestehender Verpflichtungen ein Rückbau angeordnet ist.<br />
• Fächensparende Bauweise und Nutzung von industriellen Altstandorten sowie<br />
Schließung von Baulücken können zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen<br />
führen. Indem innerörtliche Freiflächen sowie leerstehende Gebäude vermehrt<br />
genutzt werden, kann der Landschaftsverbrauch im Außenbereich eingedämmt<br />
werden.