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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Beschreibung des Modellprojektes 92<br />

Pflanzkosten, Einfriedung, etc.) und eine dauerhafte Sicherung der Pflegekosten (häufig<br />

nicht beachtet). Zudem verliert das Grundstück erheblich an Verkehrswert.<br />

Vorteil für den Vorhabenträger ist hierbei, dass entsprechende Maßnahmen in allen<br />

Planverfahren und von den zuständigen Behörden als „gesichert“ anerkannt werden.<br />

Hierdurch besteht eine große „Verfahrenssicherheit“ für den Vorhabenträger. Kosten spielen<br />

hierbei oft eine untergeordnete Rolle, da Verzögerungen verhindert werden können und eine<br />

ausreichende Verfahrenssicherheit hergestellt werden kann. Aus oben genanten Gründen<br />

werden die meisten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Projektgebiet derart gestaltet<br />

bzw. abgewickelt. Als ökologischer Ausgleich werden dann oft Gehölzpflanzungen<br />

festgesetzt obwohl sicherlich mehr als 80 % der Vorhaben in Offenlandbiotope eingreifen<br />

und Gehölzbestände nur selten betroffen sind. Durch Gehölzpflanzungen kann über die<br />

bisherigen Bewertungsverfahren auf einer vergleichsweise kleinen Fläche eine hohe<br />

ökologische Aufwertung erzielt werden. Die Funktionalität des Ausgleichs wird dabei<br />

allerdings oft nicht beachtet.<br />

Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen mit kurzer Entwicklungsdauer (Anmerkung: die<br />

im Gegensatz zu den heute noch häufig festgesetzten Waldbiotopen oder zur<br />

Grünlandextensivierung steht) erfordert die Akzeptanz bei den Genehmigungsbehörden und<br />

für eine nachhaltige Etablierung auch bei den Eigentümern und Bewirtschaftern der Flächen.<br />

Eine wesentliche Voraussetzung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist deren<br />

dauerhafte Sicherung. Weder im Landschaftsgesetz NRW noch im Bundesnaturschutzgesetz<br />

ist näher definiert, welcher Mindestzeitraum unter dem Begriff „dauerhaft“ zu<br />

verstehen ist. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird zumeist der Auffassung der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA 1996:<br />

101) gefolgt, welche ausführt: „Soweit Kompensationsmaßnahmen und deren positive<br />

Wirkungen darauf angelegt sind, dauerhafte erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

durch ein Vorhaben zu kompensieren, müssen die Flächen und Maßnahmen, von denen die<br />

positiven Wirkungen ausgehen, aus fachlicher Sicht mindestens solange entsprechend<br />

gesichert sein, wie das Vorhaben bestehen wird bzw. die Beeinträchtigungen nach<br />

Beseitigung des Vorhabens fortwähren können.“<br />

Bei der Diskussion über extensive Bewirtschaftungsformen oder Pflegemaßnahmen als<br />

Ausgleichsmaßnahmen, stellt die LANA fest, dass privaten Eingriffsverursachern kaum eine<br />

unbefristete Pflegeverpflichtung aufgegeben werden kann. Diese sei vielfach als unzumutbar<br />

einzustufen und zudem, nach den Erfahrungen der derzeitigen Praxis, administrativ nicht<br />

kontrollierbar. Von daher wurde als Handlungsempfehlung formuliert, die Flächen in das

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