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Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 111<br />

von der <strong>Stiftung</strong> gesammelt, fachlich geprüft (Ortsbesichtigung) und wenn diese geeignet<br />

erscheinen mit dem Planungsbüro bzw. der zuständigen Behörde besprochen. Sind alle<br />

Details zur Maßnahmen- und Flächenauswahl geklärt, wird ein Vertrag zwischen dem<br />

Eingriffsverursacher und der <strong>Stiftung</strong> geschlossen. Die zuständige Fachbehörde (z.B. bei<br />

Bebauungsplänen die Gemeinde (Umwelt- oder Planungsamt), bei Planfeststellungsverfahren<br />

die Landschaftsbehörden) wird in den Vertrag eingebunden und zeichnet diesen<br />

mit. Der Vorhabenträger stellt der <strong>Stiftung</strong> einmalig einen kapitalisierten Betrag zur<br />

Verfügung mit dem die <strong>Stiftung</strong> die Herstellung und dauerhafte Pflege der Maßnahmen<br />

gewährleisten muss. Zudem übernimmt die <strong>Stiftung</strong> die Kontrolle, ob die Maßnahmen - wie<br />

mit dem Land- oder Forstwirt vereinbart - umgesetzt wurden, dokumentiert dies und stellt auf<br />

Wunsch die Daten der zuständigen Behörde und dem Eingriffsverursacher zur Verfügung.<br />

Durch dieses Selbstkontrollsystem kann die Qualität der Maßnahme gesichert und deren<br />

Umsetzung belegt werden. Bei Bedarf werden auch Ortstermine mit den zuständigen<br />

Behörden durchgeführt. Hierbei werden die Landwirte frühzeitig eingebunden. Die <strong>Stiftung</strong> ist<br />

der verantwortliche Vertragspartner für den Vorhabenträger und die zuständige Behörde und<br />

somit auch für die Behebung von ggf. auftretenden Mängeln zuständig.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> als Partner des Bewirtschafters und/oder des Eigentümers<br />

Parallel zu den Abstimmungen mit dem Vorhabenträger sind auch Abstimmungen mit dem<br />

Landwirt erforderlich, die ebenfalls in einer vertraglichen Vereinbarung mit der <strong>Stiftung</strong><br />

münden sollen. Mit dem Landwirt und der zuständigen Behörde erfolgt die Auswahl der<br />

Flächen und der Maßnahmen. Hierzu wird ein Maßnahmenkennblatt zur Herstellung und<br />

Pflege abgestimmt. Da die Maßnahmen langfristig auf einer bestimmten Fläche stattfinden<br />

sollen, ist die Zustimmung des Grundeigentümers oder ggf. eine vertragliche bzw.<br />

grundbuchliche Sicherung erforderlich. Für die Sicherung räumlich mehr oder weniger<br />

disponibler Maßnahmen (wie z.B. Blühstreifen, Ackerrandstreifen, etc.) ist in der Regel eine<br />

grundbuchliche Sicherung nicht möglich, von daher erfolgt eine vertragliche und zudem<br />

monetäre Sicherung über die <strong>Stiftung</strong> (s.u.). Unabhängig von der Maßnahmenart werden<br />

zwischen der <strong>Stiftung</strong> und dem Landwirt die jeweiligen Aufgaben und Pflichten geregelt. Die<br />

Herstellungskosten werden unmittelbar erstattet. Die Pflegekosten und ggf. der<br />

Ertragsausfall werden jährlich (aus dem kapitalisierten Betrag) honoriert. Die <strong>Stiftung</strong> führt<br />

eine regelmäßige Kontrolle der Fläche durch und steht dem Landwirt beratend zur Seite. Die<br />

zuständige Behörde und der Vorhabenträger können an der Kontrolle teilnehmen und<br />

erhalten auf Wunsch sämtliche Kontrolldaten. Sollte der Landwirt nicht mehr als<br />

Bewirtschafter zur Verfügung stehen, wird die <strong>Stiftung</strong> vereinbarungsgemäß einen anderen<br />

Bewirtschafter mit der Pflege etc. beauftragen. Somit ist es möglich, dass mit dem

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