Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 111<br />
von der <strong>Stiftung</strong> gesammelt, fachlich geprüft (Ortsbesichtigung) und wenn diese geeignet<br />
erscheinen mit dem Planungsbüro bzw. der zuständigen Behörde besprochen. Sind alle<br />
Details zur Maßnahmen- und Flächenauswahl geklärt, wird ein Vertrag zwischen dem<br />
Eingriffsverursacher und der <strong>Stiftung</strong> geschlossen. Die zuständige Fachbehörde (z.B. bei<br />
Bebauungsplänen die Gemeinde (Umwelt- oder Planungsamt), bei Planfeststellungsverfahren<br />
die Landschaftsbehörden) wird in den Vertrag eingebunden und zeichnet diesen<br />
mit. Der Vorhabenträger stellt der <strong>Stiftung</strong> einmalig einen kapitalisierten Betrag zur<br />
Verfügung mit dem die <strong>Stiftung</strong> die Herstellung und dauerhafte Pflege der Maßnahmen<br />
gewährleisten muss. Zudem übernimmt die <strong>Stiftung</strong> die Kontrolle, ob die Maßnahmen - wie<br />
mit dem Land- oder Forstwirt vereinbart - umgesetzt wurden, dokumentiert dies und stellt auf<br />
Wunsch die Daten der zuständigen Behörde und dem Eingriffsverursacher zur Verfügung.<br />
Durch dieses Selbstkontrollsystem kann die Qualität der Maßnahme gesichert und deren<br />
Umsetzung belegt werden. Bei Bedarf werden auch Ortstermine mit den zuständigen<br />
Behörden durchgeführt. Hierbei werden die Landwirte frühzeitig eingebunden. Die <strong>Stiftung</strong> ist<br />
der verantwortliche Vertragspartner für den Vorhabenträger und die zuständige Behörde und<br />
somit auch für die Behebung von ggf. auftretenden Mängeln zuständig.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> als Partner des Bewirtschafters und/oder des Eigentümers<br />
Parallel zu den Abstimmungen mit dem Vorhabenträger sind auch Abstimmungen mit dem<br />
Landwirt erforderlich, die ebenfalls in einer vertraglichen Vereinbarung mit der <strong>Stiftung</strong><br />
münden sollen. Mit dem Landwirt und der zuständigen Behörde erfolgt die Auswahl der<br />
Flächen und der Maßnahmen. Hierzu wird ein Maßnahmenkennblatt zur Herstellung und<br />
Pflege abgestimmt. Da die Maßnahmen langfristig auf einer bestimmten Fläche stattfinden<br />
sollen, ist die Zustimmung des Grundeigentümers oder ggf. eine vertragliche bzw.<br />
grundbuchliche Sicherung erforderlich. Für die Sicherung räumlich mehr oder weniger<br />
disponibler Maßnahmen (wie z.B. Blühstreifen, Ackerrandstreifen, etc.) ist in der Regel eine<br />
grundbuchliche Sicherung nicht möglich, von daher erfolgt eine vertragliche und zudem<br />
monetäre Sicherung über die <strong>Stiftung</strong> (s.u.). Unabhängig von der Maßnahmenart werden<br />
zwischen der <strong>Stiftung</strong> und dem Landwirt die jeweiligen Aufgaben und Pflichten geregelt. Die<br />
Herstellungskosten werden unmittelbar erstattet. Die Pflegekosten und ggf. der<br />
Ertragsausfall werden jährlich (aus dem kapitalisierten Betrag) honoriert. Die <strong>Stiftung</strong> führt<br />
eine regelmäßige Kontrolle der Fläche durch und steht dem Landwirt beratend zur Seite. Die<br />
zuständige Behörde und der Vorhabenträger können an der Kontrolle teilnehmen und<br />
erhalten auf Wunsch sämtliche Kontrolldaten. Sollte der Landwirt nicht mehr als<br />
Bewirtschafter zur Verfügung stehen, wird die <strong>Stiftung</strong> vereinbarungsgemäß einen anderen<br />
Bewirtschafter mit der Pflege etc. beauftragen. Somit ist es möglich, dass mit dem