31.10.2013 Aufrufe

Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 115<br />

Die Anlagen enthalten folgende Regelungen für die Anlage und Pflege der Blühstreifen:<br />

Bezeichnung:<br />

Blühstreifen / Wildkrautstreifen<br />

Beschreibung:<br />

Streifenförmige Einsaat einer Saatgutmischung mit heimischen<br />

Wildkräutern möglichst regionaler Saatgutherkunft auf zuvor intensiv<br />

genutzten Ackerflächen. Die ökologische Wertsteigerung beträgt 10<br />

Punkte / m² gemäß dem Bewertungsverfahren von Ludwig (1991)<br />

Zielsetzung: Förderung der Vielfalt heimischer Tier- und Pflanzenarten,<br />

insbesondere Verbesserung der Lebensbedingungen der Tierarten der<br />

ackerbaulich genutzten Offenlandschaft (z.B. Kiebitz, Feldlerche,<br />

Rebhuhn, Feldhase, wärme- und trockenheitsliebende Wirbellose)<br />

Flächengröße: Mindestens X.000 m²<br />

Streifenbreite:<br />

Mindestens 5 m<br />

Räumliche Lage:<br />

Auf Ackerflächen im Gebiet der Stadt Köln nahe Rondorf (vgl.<br />

Gebietskulisse Anlage 3). Durch geeignete Anordnung der<br />

Maßnahmenflächen mit anderen Maßnahmen soll ein hoher<br />

Vernetzungsgrad innerhalb der Feldflur erzielt werden.<br />

Pflegegrundsätze: <br />

<br />

<br />

Förderung der Artenvielfalt, der Blütenhorizonte und der Blühdauer<br />

durch geeignete Pflegemaßnahmen. Die Flächen sind zumindest<br />

einmal jährlich zu mähen (Mulchmahd). Gegebenenfalls ist eine<br />

periodische Verjüngung der Blühstreifen durch flache<br />

Bodenbearbeitung (in 2 – 3 jährigen Abständen) durchzuführen.<br />

Berücksichtigung der bodenbrütenden Vogelfauna bei der<br />

Durchführung von Pflegemaßnahmen, daher keine Mahd oder<br />

Bodenbearbeitung zwischen 1. März und 15. Juli. Gegebenenfalls<br />

erforderliche Ausnahmen sind zur Förderung der Aussaat im ersten<br />

Jahr und ansonsten nur in Abstimmung mit der Stadt Köln möglich.<br />

Eine Neuanlage der Blühstreifen auf gleichen oder anderen<br />

geeigneten Flächen ist in Abstimmung mit der Stadt Köln möglich,<br />

wenn naturschutzfachliche oder zwingende betriebliche Gründe<br />

(z.B. Verlust von Pachtflächen) dies erforderlich machen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!