Abschlussbericht Bördeprojekt - Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
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Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz „<strong>Stiftung</strong>smodell“ 115<br />
Die Anlagen enthalten folgende Regelungen für die Anlage und Pflege der Blühstreifen:<br />
Bezeichnung:<br />
Blühstreifen / Wildkrautstreifen<br />
Beschreibung:<br />
Streifenförmige Einsaat einer Saatgutmischung mit heimischen<br />
Wildkräutern möglichst regionaler Saatgutherkunft auf zuvor intensiv<br />
genutzten Ackerflächen. Die ökologische Wertsteigerung beträgt 10<br />
Punkte / m² gemäß dem Bewertungsverfahren von Ludwig (1991)<br />
Zielsetzung: Förderung der Vielfalt heimischer Tier- und Pflanzenarten,<br />
insbesondere Verbesserung der Lebensbedingungen der Tierarten der<br />
ackerbaulich genutzten Offenlandschaft (z.B. Kiebitz, Feldlerche,<br />
Rebhuhn, Feldhase, wärme- und trockenheitsliebende Wirbellose)<br />
Flächengröße: Mindestens X.000 m²<br />
Streifenbreite:<br />
Mindestens 5 m<br />
Räumliche Lage:<br />
Auf Ackerflächen im Gebiet der Stadt Köln nahe Rondorf (vgl.<br />
Gebietskulisse Anlage 3). Durch geeignete Anordnung der<br />
Maßnahmenflächen mit anderen Maßnahmen soll ein hoher<br />
Vernetzungsgrad innerhalb der Feldflur erzielt werden.<br />
Pflegegrundsätze: <br />
<br />
<br />
Förderung der Artenvielfalt, der Blütenhorizonte und der Blühdauer<br />
durch geeignete Pflegemaßnahmen. Die Flächen sind zumindest<br />
einmal jährlich zu mähen (Mulchmahd). Gegebenenfalls ist eine<br />
periodische Verjüngung der Blühstreifen durch flache<br />
Bodenbearbeitung (in 2 – 3 jährigen Abständen) durchzuführen.<br />
Berücksichtigung der bodenbrütenden Vogelfauna bei der<br />
Durchführung von Pflegemaßnahmen, daher keine Mahd oder<br />
Bodenbearbeitung zwischen 1. März und 15. Juli. Gegebenenfalls<br />
erforderliche Ausnahmen sind zur Förderung der Aussaat im ersten<br />
Jahr und ansonsten nur in Abstimmung mit der Stadt Köln möglich.<br />
Eine Neuanlage der Blühstreifen auf gleichen oder anderen<br />
geeigneten Flächen ist in Abstimmung mit der Stadt Köln möglich,<br />
wenn naturschutzfachliche oder zwingende betriebliche Gründe<br />
(z.B. Verlust von Pachtflächen) dies erforderlich machen.