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millGlii lind Ilcilboliclfen organisiert und durch die Kinfülirung ihrer tibgepacklen<br />
Arzp.cimiKel die allgemeine Ileilniillolversorgung reformiert. Die<br />
Erfolge dieser beiden ersten gemcinwirtschafllieheu Anstalten ermutigten<br />
zur Fortführung der Arbeit. Sie wurde, nachdem ich bei der Bildung der<br />
zweiten Koalitionsregierung im Oktober 1919 die Leitung der Sozialisierungskommission<br />
niedergelegt hatte, von Ellenbogen als Präsidenten der<br />
Süzialisierungskonnnission und von dem Oberbau'rat Ried als dem Leiter<br />
ihres Büros mit großem Eifer fortgesetzt. So entstand allmählich ein ganzes<br />
System gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen.<br />
Einige kriegsärarischc Betriebe wurden zur Gänze gemeinwirtschaftlichen<br />
Anstalten übergeben; so die großen Industrieanlagen des Wiener<br />
Arsenals der gemcinwirtschaftlichon Anstalt „Österreichische Werke", der<br />
Betrieb in Puntigam den „Steirischen Fahrzeugwerken". In anderen Fällen<br />
wurden die kriegsärarischen Industrieterrains gemeinwirtschaftlichen Anstalten<br />
übergeben, die aber die einzelnen Betriebe gemischtwirtschaftlichen,<br />
gemeinsam mit dem Privatkapital gegründeten und betriebenen Unternehmungen<br />
übergaben; so geschah es, in verschiedenen Formen, in Blumau<br />
und in Fischamend. Daneben entstanden gemeinwirtschaltliche Anstalten,<br />
die nicht auf ehemals kriegswirtschaftliche Betriebe gegründet sind, sondern<br />
neuerstandenen Bedürfnissen dienen; so die „Gemeinwirtschaftliche<br />
Siedlungs- und Baustoffanstalt" und die gemeinwirtschaftliche Anstalt „Holzinarkt".<br />
Endlich wurden auch Unternehmungen gebildet, die der Rechtsform<br />
nach nicht gemeinwirtschaftliche Anstalten, sondern Aktiengesellschaften<br />
sind, aber in gleicher oder ähnlicher Weise zusammengesetzt sind wie die<br />
gemeinwirtschaftlichen Anstalten; so zum Beispiel die Wäsche- und Beileidungs-A.-G.,<br />
die vom Staat gemeinsam mit der Großeinkaufsgesellschaft<br />
der Konsumvereine und der Landwirtschaftlichen Warenverkehrsstelle<br />
betrieben wird, und die von der Gemeinde Wien gemeinsam mit der<br />
Großeinkaufsgesellscbaft betriebene „Wiener Holz- und Kohlengesellschaft".<br />
So schuf die Revolution eine neue Unternehmungsform. Hatte man vorher<br />
die bürokratisch geleiteten Staats- und Gemeindebetriebe auf der einen,<br />
die Produktionsbetriebe der Konsumgenossenschaften auf der anderen Seite<br />
gekannt, so entstand hier nun eine Mischform: die gemeinwirtschäftliche<br />
Anstalt wird in der Regel vom Staat (oder von einer Gemeinde) gemeinsam<br />
mit konsumgenossenschaftlichen Unternehmungen geleitet. Der Staat stellt<br />
die Betriebsanlagen, die Konsumgenossenschaft stellt kaufmännisch geschulte<br />
Betriebsleiter bei und sie organisiert den Absatz der Erzeugnisse. In<br />
diese Kooperation des Staates mit den konsumgenossenschaftlichen Organisationen<br />
fügen sich aber als wesentliches Glied die Betriebsräte und Gewerkschaften<br />
der in den gemeinwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten<br />
Arbeiter und Angestellten ein. Sie sind nicht nur in der Anstaltsversammlung,<br />
sondern oft auch in der Geschäftsleitung selbst unmittelbar vertreten,<br />
sie haben daher hier viel unmittelbareren Einfluß auf die Geschäftslührung<br />
als in den Staats- und Gemeindebetrieben einerseits, den Produktionsbetrieben<br />
der Konsumgenossenschaften anderseits. Der Gedanke der unmittelbaren<br />
Kontrolle der Industrie durch die in ihr tätigen Arbeiter und<br />
Angestellten hat hier eine über den Rahmen des Betriebsrätegesetzes<br />
weit hinausgehende Verwirklichung gefunden. Die Machtverhältnisse<br />
zwischen den drei Partnern der Gemeinwirlschaft sind in den einzelnen<br />
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