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millGlii lind Ilcilboliclfen organisiert und durch die Kinfülirung ihrer tibgepacklen<br />

Arzp.cimiKel die allgemeine Ileilniillolversorgung reformiert. Die<br />

Erfolge dieser beiden ersten gemcinwirtschafllieheu Anstalten ermutigten<br />

zur Fortführung der Arbeit. Sie wurde, nachdem ich bei der Bildung der<br />

zweiten Koalitionsregierung im Oktober 1919 die Leitung der Sozialisierungskommission<br />

niedergelegt hatte, von Ellenbogen als Präsidenten der<br />

Süzialisierungskonnnission und von dem Oberbau'rat Ried als dem Leiter<br />

ihres Büros mit großem Eifer fortgesetzt. So entstand allmählich ein ganzes<br />

System gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen.<br />

Einige kriegsärarischc Betriebe wurden zur Gänze gemeinwirtschaftlichen<br />

Anstalten übergeben; so die großen Industrieanlagen des Wiener<br />

Arsenals der gemcinwirtschaftlichon Anstalt „Österreichische Werke", der<br />

Betrieb in Puntigam den „Steirischen Fahrzeugwerken". In anderen Fällen<br />

wurden die kriegsärarischen Industrieterrains gemeinwirtschaftlichen Anstalten<br />

übergeben, die aber die einzelnen Betriebe gemischtwirtschaftlichen,<br />

gemeinsam mit dem Privatkapital gegründeten und betriebenen Unternehmungen<br />

übergaben; so geschah es, in verschiedenen Formen, in Blumau<br />

und in Fischamend. Daneben entstanden gemeinwirtschaltliche Anstalten,<br />

die nicht auf ehemals kriegswirtschaftliche Betriebe gegründet sind, sondern<br />

neuerstandenen Bedürfnissen dienen; so die „Gemeinwirtschaftliche<br />

Siedlungs- und Baustoffanstalt" und die gemeinwirtschaftliche Anstalt „Holzinarkt".<br />

Endlich wurden auch Unternehmungen gebildet, die der Rechtsform<br />

nach nicht gemeinwirtschaftliche Anstalten, sondern Aktiengesellschaften<br />

sind, aber in gleicher oder ähnlicher Weise zusammengesetzt sind wie die<br />

gemeinwirtschaftlichen Anstalten; so zum Beispiel die Wäsche- und Beileidungs-A.-G.,<br />

die vom Staat gemeinsam mit der Großeinkaufsgesellschaft<br />

der Konsumvereine und der Landwirtschaftlichen Warenverkehrsstelle<br />

betrieben wird, und die von der Gemeinde Wien gemeinsam mit der<br />

Großeinkaufsgesellscbaft betriebene „Wiener Holz- und Kohlengesellschaft".<br />

So schuf die Revolution eine neue Unternehmungsform. Hatte man vorher<br />

die bürokratisch geleiteten Staats- und Gemeindebetriebe auf der einen,<br />

die Produktionsbetriebe der Konsumgenossenschaften auf der anderen Seite<br />

gekannt, so entstand hier nun eine Mischform: die gemeinwirtschäftliche<br />

Anstalt wird in der Regel vom Staat (oder von einer Gemeinde) gemeinsam<br />

mit konsumgenossenschaftlichen Unternehmungen geleitet. Der Staat stellt<br />

die Betriebsanlagen, die Konsumgenossenschaft stellt kaufmännisch geschulte<br />

Betriebsleiter bei und sie organisiert den Absatz der Erzeugnisse. In<br />

diese Kooperation des Staates mit den konsumgenossenschaftlichen Organisationen<br />

fügen sich aber als wesentliches Glied die Betriebsräte und Gewerkschaften<br />

der in den gemeinwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten<br />

Arbeiter und Angestellten ein. Sie sind nicht nur in der Anstaltsversammlung,<br />

sondern oft auch in der Geschäftsleitung selbst unmittelbar vertreten,<br />

sie haben daher hier viel unmittelbareren Einfluß auf die Geschäftslührung<br />

als in den Staats- und Gemeindebetrieben einerseits, den Produktionsbetrieben<br />

der Konsumgenossenschaften anderseits. Der Gedanke der unmittelbaren<br />

Kontrolle der Industrie durch die in ihr tätigen Arbeiter und<br />

Angestellten hat hier eine über den Rahmen des Betriebsrätegesetzes<br />

weit hinausgehende Verwirklichung gefunden. Die Machtverhältnisse<br />

zwischen den drei Partnern der Gemeinwirlschaft sind in den einzelnen<br />

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