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Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium

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Und zu dem Ende erteilen Wir dem vorgenannten<br />

Erzbischof und seinen Nachfolgern,<br />

denen genannte Stadt im Laufe<br />

der Zeit zufallen wird, volle Freiheit und<br />

Gewalt, selbst oder durch einen Stellvertreter<br />

gegen Übeltäter zu erkennen und<br />

Vergehen zu ahnden sowie auch andere<br />

Akte der Gerechtigkeit auszuüben, gemäß<br />

Recht, Gerechtigkeit und Herkommen.<br />

Niemanden soll es daher zustehen, diese<br />

Unsere Verwilligungsurkunde zu schmälern<br />

oder das Wagnis unternehmen ihr<br />

entgegen zu handeln.<br />

Wer dieses aber dennoch getan, der soll<br />

erfahren, daß er sich einer schweren<br />

Schmälerung Unserer königlichen Würde<br />

und Unseres königlichen Ansehens schuldig<br />

gemacht.<br />

Gegeben zu Frankfurt im Jahre des Herrn<br />

1291 und im 18. Jahre Unserer Regierung."<br />

Aus: Fritz Beisel, Geschichte der Stadt Saarburg<br />

von den Anfängen bis zum Ausgang des<br />

18. Jahrhunderts, in: Saarburg. Geschichte<br />

einer Stadt, Bd. I, Trier 1991, S. 54<br />

Die Verleihung der Stadtrechte an Saarburg<br />

durch Kaiser Rudolf von Habsburg<br />

(1273 -1291) auf Bitten Erzbischofs<br />

Boemund I. von Trier (1289 -1299) gehört<br />

einerseits zur Kategorie der Politik<br />

der geistlichen und weltlichen Territorialherren,<br />

sich gegenüber der königlichen<br />

Zentralmacht zu behaupten. Auch ist diese<br />

Urkunde -zusammen mit den Stadtrechtsverleihungen<br />

an Bernkastel, Mayen,<br />

Montabaur, Welschbillig und Wittlich<br />

-als einer der Versuche des Erzbischofs<br />

zu bewerten, sein Kurfürstentum<br />

durch befestigte Plätze und wirtschaftliche<br />

Zentren zu sichern. Ein weiteres Ziel<br />

war es, den Trierer Landesausbau weiter<br />

voran zu bringen und seine eigene Territorialpolitik<br />

zu stärken, hatten doch dem<br />

Erzbischof zu Beginn des 13. Jahrhunderts<br />

nur die zwei Römerstädte -Trier<br />

und Koblenz -unterstanden. Dagegen war<br />

das übrige Erzstift kaum in der Lage,<br />

wirtschaftliche Eigenkräfte zur Stadtentwicklung<br />

hervorzubringen. Daher sollten<br />

mit den Stadtgründungen Möglichkeiten<br />

geschaffen werden, ein Gegengewicht zu<br />

den alten Städten aufzubauen und gleichzeitig<br />

auch die Befugnisse der kleinen<br />

Lokalfürsten zu beschneiden. Gleichzeitig<br />

machte der kränkelnde Rudolf<br />

(gestorb. am 15. Juli 1291) letzte Anstrengungen,<br />

seinem Sohn die Nachfolge<br />

durch dieses Entgegenkommen zu erwerben,<br />

was ihm jedoch nicht gelang.<br />

Literatur: Dietmar Flach/Jost Hausmann, 700<br />

Jahre Stadtrecht für sechs trierische Städte<br />

1291 -1991, Koblenz 1991<br />

Fragen zum Text:<br />

1. Fasse den Inhalt dieser Urkunde zusammen: Wer ist Stadtherr und welche Rechte besitzt<br />

er? Welche "Freiheiten" könnten Saarburg verliehen worden sein?<br />

2. Ordne die Stadtrechtsverleihung in ihren reichspolitischen Kontext ein.<br />

3. Zusammen mit Saarburg wurden 1291 fünf weiteren Orten im Kurfürstentum Trier die<br />

Stadtrechte verliehen. Um welche Orte handelt es sich? Ordne sie geographisch ein –<br />

welche Absichten könnte demnach der Erzbischof mit der Bitte um Verleihung der<br />

Stadtrechte an Kaiser Rudolf I. verbunden haben?<br />

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