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Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium

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Am 14. April wird Pastor Föhr zu 300 M. oder zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Am<br />

24. April am Bannfreitag (d.i. am Freitag nach dem 3. Sonntag nach Ostern) hält Pastor Föhr<br />

das Hochamt. Als die Leute nach dem Amte aus der Kirche kamen, fanden sie auf dem<br />

Scheunentor [bei] P. Niesen folgende Inschrift angeschlagen:<br />

"O (Schwickerath) du falscher Held,<br />

Für dich ist es hier gar schlecht bestellt,<br />

Und wenn du wütest noch so sehr,<br />

Hier pflückst du keine Lorbeeren mehr.<br />

Nimm wieder Ell` und Scher` zur Hand<br />

Und wandre in ein anderes Land."<br />

Auf diese Weise machte sich der allgemeine Unmut der Bevölkerung Luft, (weil Schwickerath<br />

regelmäßig zur Kirche ging, um sich zu vergewissern, ob Pastor Föhr Dienst halte, um<br />

ihn dann anzeigen zu können.) Wer das Gedicht angeschlagen hat, ist nicht bekannt geworden.<br />

Am 2. Juni [wird] Pastor Föhr verhaftet, um 1 Monat lang über das Urteil vom 6. März<br />

im Gefängnis nachdenken zu können.<br />

Am 19. Juni wurden die am 22. März protokollierten Männer vor Gericht gestellt: Urteil Johann<br />

Düro, Jos. Neuses und Matthias Dühr werden frei gesprochen, die übrigen erhalten<br />

7 Tage Gefängnis und die Kosten zu bezahlen; Pastor Föhr wird als "Anstifter" des Auflaufes<br />

zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. (In dieser Verhandlung trat Polizeidiener Schwickerath als<br />

Hauptzeuge auf; der Bürgermeister Emmerich von Freudenburg hatte ihm das Zeugnis ausgestellt,<br />

dass er der vortrefflichste Beamte des Bezirkes sei!)<br />

Am 2. Juli wurde Pastor Föhr aus dem Gefängnis vor Gericht geführt und zu 300 M. oder<br />

3 Monaten Gefängnis verurteilt. An seiner am Abend erfolgten Entlassung wurde ihm mitgeteilt,<br />

dass er auf einen Monat im Amtgefängnis zu Saarburg inhaftiert werde, wenn nochmals<br />

Verletzungen des "Gesetzes" vorkämen. Pastor Föhr kam nach Taben und wohnte bis Mitte<br />

Juli im Pfarrhaus, dann aber siedelte er in das Haus der Caroline Neuses über, um sich so besser<br />

vor den Nachforschungen (des Schwickerath) verbergen zu können. Er nahm alle Amtshandlungen<br />

vor; nahte sich (der Schwickerath), so flüchtete er über die Kirchhofsmauer und<br />

verbarg sich im Heuschober bei Caroline Neuses. Eines Tages hielt er Gottesdienst, (Schwickerath)<br />

kam in die Kirche, um sich dessen zu vergewissern. Als (Sch) aus der Kirche kam,<br />

sagte Jos. Neuses in aller Entrüstung zu ihm: "Hüt` die Hecken, da hast du Arbeit, du brauchst<br />

unseren Pastor nicht zu hüten." (Schwickerath) stellte wegen Beleidigung im Amte! Anzeige;<br />

da jedoch der einzige Zeuge, die Frau Marg. Massem geb. Wenzel, das Zeugnis verweigerte,<br />

blieb die Sache ohne weitere Folgen.<br />

Am 6. August machte Pastor Föhr in Saarhausen Besuch, um nicht erkannt zu werden, verkleidete<br />

er sich als Reisender - halber Rock und Hose und weißer Strohhut - da er zur Tür<br />

hereinging, wurde er von einem Eisenbahnbeamten gesehen und erkannt. Pastor Föhr ging<br />

direkt auf den 2. Stock. Alsbald nahm der Eisenbahnbeamte ein Blatt und schrieb darauf:<br />

"Lassen Sie doch Ihren Pastor nicht zu lange warten!" und schob das Blatt dem Herrn Franz<br />

Massem hin, da war es Zeit, alsbald wieder zu verschwinden. Vom 6. August ist die Verordnung<br />

notiert, dass das Pfarrvermögen mit Beschlag belegt ist [...]<br />

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