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Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium

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5. 21.12.1878: "Vom ersten Quartal des künftigen Jahres werden zu den bisherigen<br />

laufenden Unterstützungen solche an folgende Personen bewilligt und<br />

zwar:<br />

- Witwe Spiedel 3 Mark<br />

- Elisabeth Duhr 3 Mark<br />

- Witwe Cartier Erhöhung von 3 Mark auf Summa 9 Mark<br />

6. 06.12.1879: "Die Ehefrau Kersten erhält zwei Brote wöchentlich."<br />

7. 03.01.1880: "Die Witwe Johann Boden erhält drei Paar Schuhe für ihre Kinder."<br />

"Die Witwe Breuer erhält ein Paar Schuhe." 22<br />

Es wurden jedoch auch Anträge aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt:<br />

1. 15.08.1868: "Die Übernahme der Pflegekosten während der Krankheit des verstorbenen<br />

Hirtenknaben Schwindling zur Zeit Knecht bei dem Hirten Duhr<br />

mit 16 Reichsthalern können auf die Stadtkasse nicht übernommen werden,<br />

da das Hospital nicht nachweisen kann, daß der zur Krankenpflege<br />

bestimmte Fonds erschöpft ist."<br />

2. 31.07.1871: "Der Antrag auf Erziehungsgeld für das Kind der verstorbenen Frau<br />

Elisabeth an dessen Pflegemutter Witwe Johann Pilcher aus Freudenburg<br />

wird abgewiesen. Die Person, die ihr das Kind gegeben hat, soll<br />

zahlen."<br />

3. 11.10.1873: "Die Witwe Haupt und ihre Tochter erhalten kein Niederlassungsrecht<br />

in Saarburg, da sie in Merzig Ortsangehörigkeit haben."<br />

4. 07.04.1877: "Der Unterstützungsgesuch der Katharina Junk wird abgelehnt, da dieselbe<br />

noch erwerbsfähig erscheint."<br />

5. 26.01.1878: "Der Gesuch der Witwe Kaiser auf Verabfolgung verschiedener Kleidungsstücke<br />

für ihre blinde Schwester vom 12. 01 1878 wird abgelehnt."<br />

6. 30.03.1878: "Die Witwe Schuh erhält keine Unterstützung, da sie noch erwerbsfähig<br />

ist."<br />

7. 21.12.1878: "Das Gesuch der Anna Thiel auf Unterstützung wird abgewiesen, da sie<br />

selbst noch arbeitsfähig ist und außerdem noch mehrere arbeitsfähige<br />

Kinder hat."<br />

8. 12.04.1879: "Das Gesuch auf Übernahme einer laufenden Unterstützung an die<br />

Witwe des verstorbenen Försters Wegner wird abgelehnt, um den städtischen<br />

Armen nicht ungerecht zu werden."<br />

9. 06.02.1880: "Die Witwe F. ist mit ihrem Gesuch abzuweisen, weil die Not und die<br />

Dürftigkeit nicht nachgewiesen ist." 23<br />

Es war zur damaligen Zeit Gesetz, dass eine Person nur an dem Ort Anspruch auf Unterstützung<br />

hatte, in dem sie beheimatet war. Da dies bei der Witwe Haupt und ihrer Tochter in<br />

Saarburg nicht der Fall war, wurden sie abgelehnt.<br />

Es folgen die angenommenen Anträge aus dieser Zeit:<br />

1. 04.02.1870: 14 Familien erhalten eine zweimonatige Zurückstellung ihrer Schulgeldzahlung.<br />

2. 04.08.1877: "Dem Carl Braun können für zwei weitere Monate die Mittel zur Ausbildung<br />

als Rasierer mit 24 Mark auf die Armenkasse angewiesen werden."<br />

10.11.1877: Lehrgeld für Friseur Bergschnitz aus Trier für C. Braun wird aus dem<br />

Armenfonds "befriedigt".<br />

22 Stadtratsbeschlüsse vom 25. November 1863 bis 06. Februar 1880<br />

23 Stadtratsbeschlüsse vom 25. November 1863 bis 06. Februar 1880<br />

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