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Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium

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Heiratsvertrag zwischen zwei jungen Leuten aus der jüdischen Oberschicht ihrer jeweiligen<br />

Städte, Samuel Lambert Wimphen aus Metz stammend, und Keilgen Levy aus<br />

Trier:<br />

"Vor uns, dem kaiserlichen Notar und den unterzeichnenden Zeugen wohnhaft in Saarburg,<br />

erschienen persönlich der Jude Samuel Wimphen, Sohn des verstorbenen Lambert Wimphen,<br />

geboren in Metz, z. Z wohnhaft in Metzerwies, einerseits, und die Jüdin Keilgen, Tochter des<br />

verstorbenen Aron Philipp Levy, geboren und seitdem in Trier lebend begleitet von ihrem Onkel<br />

und Vormund Doctoris medicinae Abraham Philipp Levy aus Trier, Jude, andererseits.<br />

Beide Parteien erklärten übereingekommen zu sein, unter den folgenden Bedingungen die Ehe<br />

eingehen zu wollen:<br />

In den nächsten Tagen werden Samuel und Keilgen nach den Gesetzen von Moses und Israel<br />

und nach dem Brauch und der Zeremonie, die unter den Juden üblich ist, heiraten. Zu diesem<br />

Zweck hat Herr Abraham Levy, Onkel und Vormund der zukünftigen Ehefrau, für die Mitgift<br />

seiner Nichte, zu deren Vorteil die bevorstehende Heirat eingerichtet wird, die Summe von<br />

1567 französische Livres und zehn Sol zusammengestellt. Ein Teil dieser Summe kommt aus<br />

der erblichen Nachfolge ihres verstorbenen Vaters Aron einerseits, so wie sie auch ihr Bruder<br />

David geerbt hat, der seinem Erbteil zugestimmt hat, so dass beide Summen sich zusammen<br />

auf 300 Reichstaler belaufen. Da er die besagte Summe für nicht genügend für das Paar ansah,<br />

hat der Vormund Herr Doctor medicinae Abraham Levy aus seinen eigenen Mitteln und<br />

Geldern die Summe von 1567 französischen Livres und 10 Sols als Mitgift persönlich dem<br />

Samuel, zukünftigen Ehemann der Keilgen, in Gegenwart der Zeugen und des unterschriebenen<br />

Notars gezählt und in die Hand gegeben Ebenso hat auch Herr Abraham Levy, Onkel und<br />

Vormund, der zukünftigen Braut Kleidung, Wäsche und alles, was den Frauen zusteht, übergeben,<br />

worüber eine Quittung ausgestellt wurde. Unter der Bedingung, dass die zukünftigen<br />

Eheleute auf den Oberhang des Erbteils von ihrem Vater und Schwiegervater, dem verstorbenen<br />

Aron, und auf Ansprüche gegenüber ihrem Bruder David und dem Herrn Vormund Abraham<br />

Levy für sich und ihre Erben verzichten, dass sie weder an den einen noch an den anderen<br />

irgendwelche Ansprüche stellen werden.<br />

Die Parteien sind außerdem übereingekommen, dass sich, wenn die zukünftige Ehefrau als<br />

erste ohne Kinder während des ersten Jahres dieser zukünftigen Ehe sterben sollte, der zukünftige<br />

Ehemann Samuel verpflichtet und gehalten ist, ihren Erben die Summe von 1567 Livres<br />

und 10 Sols, die die Mitgift ausgemacht haben, ebenso die Kleider, die anderen Effekten<br />

und das, was den Frauen zusteht, zurückzugeben und zu bezahlen.<br />

Wenn die zukünftige Ehefrau als erste ohne Kinder während des zweiten Jahres dieser zukünftigen<br />

Ehe sterben sollte, ist der zukünftige Ehemann Samuel verpflichtet und gehalten,<br />

ihren Erben die Summe von 783 Livres und 15 Sols, die die Hälfte der 1567 Livres und 10<br />

Sols ausmachen, ebenso die Kleider, die anderen Effekten und das, was den Frauen zusteht,<br />

zurückzugeben und zu bezahlen.<br />

Wenn die zukünftige Ehefrau als erste während des dritten Jahres dieser zukünftigen Ehe<br />

sterben sollte, ob nun Kinder da sind oder nicht, braucht der zukünftige Ehemann Samuel<br />

nichts zurückzugeben und alles wird ihm gehören.<br />

Wenn im Gegenteil aber der zukünftige Ehemann als erster ohne Kinder von seiner zukünftigen<br />

Ehefrau während des ersten Jahres dieser zukünftigen Ehe sterben sollte, so sind die Erben<br />

des zukünftigen Ehemanns verpflichtet und gehalten, der zukünftigen Ehefrau die Summe<br />

von 1567 Livres und 10 Sols, die Kleider, die anderen Effekten und das, was den Frauen zusteht,<br />

zurückzugeben.<br />

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