Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium
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Heiratsvertrag zwischen zwei jungen Leuten aus der jüdischen Oberschicht ihrer jeweiligen<br />
Städte, Samuel Lambert Wimphen aus Metz stammend, und Keilgen Levy aus<br />
Trier:<br />
"Vor uns, dem kaiserlichen Notar und den unterzeichnenden Zeugen wohnhaft in Saarburg,<br />
erschienen persönlich der Jude Samuel Wimphen, Sohn des verstorbenen Lambert Wimphen,<br />
geboren in Metz, z. Z wohnhaft in Metzerwies, einerseits, und die Jüdin Keilgen, Tochter des<br />
verstorbenen Aron Philipp Levy, geboren und seitdem in Trier lebend begleitet von ihrem Onkel<br />
und Vormund Doctoris medicinae Abraham Philipp Levy aus Trier, Jude, andererseits.<br />
Beide Parteien erklärten übereingekommen zu sein, unter den folgenden Bedingungen die Ehe<br />
eingehen zu wollen:<br />
In den nächsten Tagen werden Samuel und Keilgen nach den Gesetzen von Moses und Israel<br />
und nach dem Brauch und der Zeremonie, die unter den Juden üblich ist, heiraten. Zu diesem<br />
Zweck hat Herr Abraham Levy, Onkel und Vormund der zukünftigen Ehefrau, für die Mitgift<br />
seiner Nichte, zu deren Vorteil die bevorstehende Heirat eingerichtet wird, die Summe von<br />
1567 französische Livres und zehn Sol zusammengestellt. Ein Teil dieser Summe kommt aus<br />
der erblichen Nachfolge ihres verstorbenen Vaters Aron einerseits, so wie sie auch ihr Bruder<br />
David geerbt hat, der seinem Erbteil zugestimmt hat, so dass beide Summen sich zusammen<br />
auf 300 Reichstaler belaufen. Da er die besagte Summe für nicht genügend für das Paar ansah,<br />
hat der Vormund Herr Doctor medicinae Abraham Levy aus seinen eigenen Mitteln und<br />
Geldern die Summe von 1567 französischen Livres und 10 Sols als Mitgift persönlich dem<br />
Samuel, zukünftigen Ehemann der Keilgen, in Gegenwart der Zeugen und des unterschriebenen<br />
Notars gezählt und in die Hand gegeben Ebenso hat auch Herr Abraham Levy, Onkel und<br />
Vormund, der zukünftigen Braut Kleidung, Wäsche und alles, was den Frauen zusteht, übergeben,<br />
worüber eine Quittung ausgestellt wurde. Unter der Bedingung, dass die zukünftigen<br />
Eheleute auf den Oberhang des Erbteils von ihrem Vater und Schwiegervater, dem verstorbenen<br />
Aron, und auf Ansprüche gegenüber ihrem Bruder David und dem Herrn Vormund Abraham<br />
Levy für sich und ihre Erben verzichten, dass sie weder an den einen noch an den anderen<br />
irgendwelche Ansprüche stellen werden.<br />
Die Parteien sind außerdem übereingekommen, dass sich, wenn die zukünftige Ehefrau als<br />
erste ohne Kinder während des ersten Jahres dieser zukünftigen Ehe sterben sollte, der zukünftige<br />
Ehemann Samuel verpflichtet und gehalten ist, ihren Erben die Summe von 1567 Livres<br />
und 10 Sols, die die Mitgift ausgemacht haben, ebenso die Kleider, die anderen Effekten<br />
und das, was den Frauen zusteht, zurückzugeben und zu bezahlen.<br />
Wenn die zukünftige Ehefrau als erste ohne Kinder während des zweiten Jahres dieser zukünftigen<br />
Ehe sterben sollte, ist der zukünftige Ehemann Samuel verpflichtet und gehalten,<br />
ihren Erben die Summe von 783 Livres und 15 Sols, die die Hälfte der 1567 Livres und 10<br />
Sols ausmachen, ebenso die Kleider, die anderen Effekten und das, was den Frauen zusteht,<br />
zurückzugeben und zu bezahlen.<br />
Wenn die zukünftige Ehefrau als erste während des dritten Jahres dieser zukünftigen Ehe<br />
sterben sollte, ob nun Kinder da sind oder nicht, braucht der zukünftige Ehemann Samuel<br />
nichts zurückzugeben und alles wird ihm gehören.<br />
Wenn im Gegenteil aber der zukünftige Ehemann als erster ohne Kinder von seiner zukünftigen<br />
Ehefrau während des ersten Jahres dieser zukünftigen Ehe sterben sollte, so sind die Erben<br />
des zukünftigen Ehemanns verpflichtet und gehalten, der zukünftigen Ehefrau die Summe<br />
von 1567 Livres und 10 Sols, die Kleider, die anderen Effekten und das, was den Frauen zusteht,<br />
zurückzugeben.<br />
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