Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium
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20. DIE REVOLUTION 1918/19 IN SAARBURG<br />
Text 1<br />
"Bekanntmachung:<br />
Mit dem heutigen Tage hat sich hier ein Soldatenrat mit Vertrauensmännern aus der Bürgerschaft<br />
gebildet, dem sich Landrat und Bürgermeister angeschlossen haben.<br />
Die Gendarmerie und sonstigen Polizeiorgane bleiben auf ihrem Posten. Sämtliche Soldaten<br />
und Zivilpersonen haben ihren Anordnungen Folge zu leisten. Es ist nicht beabsichtigt, in die<br />
Befugnisse der Truppenteile einzugreifen. Die Vorgesetzten behalten ihre bisherigen Rechte<br />
im Dienst.<br />
Ruhe und Ordnung müssen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben. Das Eigentum<br />
wird vor willkürlichen Eingriffen geschützt. Diebstähle und Plünderungen werden standrechtlich<br />
bestraft.<br />
Das Abreißen der Achselstücke und Achselklappen ist verboten.<br />
Die Waffen dürfen nur von Mitgliedern des Soldatenrats abgenommen werden. Letztere sind<br />
mit rot-weißen Armbinden und Ausweisen versehen.<br />
Es ist mit dem Durchzuge von Truppen zu rechnen. Ansammlungen auf den Straßen sind verboten.<br />
Kinder haben von den Hauptverkehrsstraßen fern zu bleiben. Alle Militärpersonen, die<br />
keinem hiesigen Truppenteil angehören und nicht nach hier beurlaubt sind, haben sich zwecks<br />
Weitertransport zu ihrem Ersatztruppenteil beim Soldatenrat zu melden.<br />
Saarburg, den 11. November 1918<br />
Der Soldatenrat:<br />
Artmann Krohn Sartorius.<br />
Die Vertrauensmänner der Bürgerschaft:<br />
Peter Förster Ludwig Wegner J.P. Hausen."<br />
(Saarburger Kreisblatt vom 12. November 1918)<br />
Text 2<br />
"Bildung einer Bürgerwehr in der Stadt Saarburg.<br />
Mit dem heutigen Tage hat sich eine Bürgerwehr in der Stadt Saarburg gebildet. Zweck der<br />
Bürgerwehr ist die Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit und die Sicherung des Eigentums<br />
in der Stadt Saarburg.<br />
Die Bürgerwehr besteht aus einem von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Führer,<br />
aus einer Anzahl Gruppenführern und aus Wehrleuten. Die Gruppenführer werden von ihren<br />
Gruppen gewählt.<br />
Die Bürgerwehr tritt in Tätigkeit, wenn Gefahr im Verzuge, oder wenn die ständige Sicherheitswache<br />
ihrer Aufgabe nicht gewachsen ist.<br />
Der Führer ruft die Bürgerwehr zusammen durch Anschlagen der Glocke. Auf dieses Zeichen<br />
hin treten die Mitglieder in größter Eile bewaffnet vor dem Rathause an und melden sich dort<br />
bei ihren Gruppenführern.<br />
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