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Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium

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20. DIE REVOLUTION 1918/19 IN SAARBURG<br />

Text 1<br />

"Bekanntmachung:<br />

Mit dem heutigen Tage hat sich hier ein Soldatenrat mit Vertrauensmännern aus der Bürgerschaft<br />

gebildet, dem sich Landrat und Bürgermeister angeschlossen haben.<br />

Die Gendarmerie und sonstigen Polizeiorgane bleiben auf ihrem Posten. Sämtliche Soldaten<br />

und Zivilpersonen haben ihren Anordnungen Folge zu leisten. Es ist nicht beabsichtigt, in die<br />

Befugnisse der Truppenteile einzugreifen. Die Vorgesetzten behalten ihre bisherigen Rechte<br />

im Dienst.<br />

Ruhe und Ordnung müssen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben. Das Eigentum<br />

wird vor willkürlichen Eingriffen geschützt. Diebstähle und Plünderungen werden standrechtlich<br />

bestraft.<br />

Das Abreißen der Achselstücke und Achselklappen ist verboten.<br />

Die Waffen dürfen nur von Mitgliedern des Soldatenrats abgenommen werden. Letztere sind<br />

mit rot-weißen Armbinden und Ausweisen versehen.<br />

Es ist mit dem Durchzuge von Truppen zu rechnen. Ansammlungen auf den Straßen sind verboten.<br />

Kinder haben von den Hauptverkehrsstraßen fern zu bleiben. Alle Militärpersonen, die<br />

keinem hiesigen Truppenteil angehören und nicht nach hier beurlaubt sind, haben sich zwecks<br />

Weitertransport zu ihrem Ersatztruppenteil beim Soldatenrat zu melden.<br />

Saarburg, den 11. November 1918<br />

Der Soldatenrat:<br />

Artmann Krohn Sartorius.<br />

Die Vertrauensmänner der Bürgerschaft:<br />

Peter Förster Ludwig Wegner J.P. Hausen."<br />

(Saarburger Kreisblatt vom 12. November 1918)<br />

Text 2<br />

"Bildung einer Bürgerwehr in der Stadt Saarburg.<br />

Mit dem heutigen Tage hat sich eine Bürgerwehr in der Stadt Saarburg gebildet. Zweck der<br />

Bürgerwehr ist die Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit und die Sicherung des Eigentums<br />

in der Stadt Saarburg.<br />

Die Bürgerwehr besteht aus einem von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Führer,<br />

aus einer Anzahl Gruppenführern und aus Wehrleuten. Die Gruppenführer werden von ihren<br />

Gruppen gewählt.<br />

Die Bürgerwehr tritt in Tätigkeit, wenn Gefahr im Verzuge, oder wenn die ständige Sicherheitswache<br />

ihrer Aufgabe nicht gewachsen ist.<br />

Der Führer ruft die Bürgerwehr zusammen durch Anschlagen der Glocke. Auf dieses Zeichen<br />

hin treten die Mitglieder in größter Eile bewaffnet vor dem Rathause an und melden sich dort<br />

bei ihren Gruppenführern.<br />

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