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Seiteneinrichtung Word Standard - Max-Planck-Gymnasium

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Am 2. Dezember erschien im Pfarrhause zu Taben der Landrat Tobias von Saarburg in Begleitung<br />

des Bürgermeisters Emmerich von Freudenburg und eröffnete dem Pastor Föhr, dass<br />

er von der königlichen Staatsregierung beauftragt sei, ihm mitzuteilen, dass er aufgrund des<br />

Gesetzes vom 11. Mai 1873 § 17 "gesperrt" sei, d.h. dass ihm jede Amtshandlung verboten<br />

sei, da er von der Regierung als rechtmäßig nicht anerkannt wurde.<br />

Der Lehrer Spanier erhielt von Seiten der Regierung die Anweisung, er habe sich in Zukunft<br />

jeder Ausübung des Küstersamtes zu enthalten, wenn Pastor Föhr amtiere. Da fragt man sich<br />

mit Recht, wer gibt der Regierung das Recht, den Küster seiner Pflichten gegenüber der Kirche<br />

zu entbinden? Aber die preußische Staatsregierung konnte derartige Gewaltstreiche wagen,<br />

weil sie die Lehrer kannte. Der Lehrer Spanier hat diese Weisung "gewissenhaft" befolgt!<br />

Am 22. Dezember wurde Pastor Föhr wegen unbefugter Wahrnehmung geistlicher Amtshandlungen<br />

zu 42 M. oder 3 Tagen Gefängnis verurteilt am Amtsgericht zu Saarburg. (Zeuge war<br />

der Feldhüter und Polizeidiener Joseph Schwickerath von Rodt).<br />

Am 26. Januar wird Pastor Föhr wiederum zu 30 M. oder zwei Tagen Gefängnis verurteilt.<br />

Am 6. März wird Pastor Föhr zu 300 M. oder ein Monat Gefängnis verurteilt; das höhere<br />

Strafmaß erklärt sich daraus, dass er es gewagt hat, auch nach der Sperre Amtshandlungen<br />

vorgenommen zu haben. §24 Gesetz 11. Mai 1873.<br />

Im Pfarrhaus zu Taben findet eine Pfändung statt für die am 22. Dezember zudiktierte Strafe<br />

von 42 M. Pastor Föhr hatte in Voraussicht der Dinge, die da kommen sollten, keine Möbel<br />

etc. mitgebracht; Tisch, Stuhl und Bett hatte er sich geliehen; so blieb die Pfändung ohne Erfolg.<br />

Am 18. März wird [der] Pastor durch Gendarm Brandenburg verhaftet und über Freudenburg<br />

nach Trier zur Verbüßung von drei Tagen Gefängnis abgeführt. Urteil vom 22. Dez. 1873.<br />

Am 22. März wird Pastor Föhr aus dem Gefängnis entlassen und er fährt mit der Bahn bis<br />

Beurig. Johann Düro von Saarhausen und Joseph Neuses aus Taben fahren mit ihrem Wagen<br />

nach Beurig und nachdem der Pastor eingestiegen, ging`s durch Saarburg nach Freudenburg,<br />

wo sie vom Volk mit begeisterten Zurufen empfangen werden. Nachdem man sich im Pfarrhause<br />

bei Pastor Both gestärkt, ging`s nach Rodt. Als der Wagen sich Rodt näherte, beleuchtete<br />

man alle Häuser, die Glocke in der Rodter Kapelle läutete, und alle Leute begrüßten den<br />

heimkehrenden Pastor. (Der Polizeidiener Schwickerath will in die Kapelle eindringen, um<br />

das Läuten zu verhindern; da wird er mit einem Stein beworfen. Es wurden nun Joseph Massem,<br />

Johann Dühr, Peter Dühr, Matthias Dühr, Johann Düro und Jos. Neuses wegen Auflauf<br />

protokolliert.)<br />

Da Pastor Föhr sich in Trier aufhält, wird er verhaftet zu einer Gefängnisstrafe von 2 Tagen,<br />

Urteil vom 26. Jan. Als er diese Strafe abgesessen hatte und mit der Bahn nach Beurig kam,<br />

wurde er noch nachts von Johann Düro und Josef Neuses mit Wagen heimgeführt; beim Einzug<br />

in Rodt nochmals Beleuchtung. Mehrere werden wegen der Beleuchtung protokolliert,<br />

aber frei gesprochen. (Polizeidiener Schwickerath wohnt bei Dühr. [...]<br />

Weil Dühr dem Schwickerath Obdach gab, wurde ihm der Pflug zerschlagen und die Fenster<br />

eingeworfen. Da die Täter nicht zu ermitteln waren, musste die Gemeinde den Schaden ersetzen.)<br />

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