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Untersuchungen zur geschichte und altertumskunde Aegyptens

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20<br />

I. Di'' Thronwirron unter don Nachfolgern Königs Thutmo^is' I,, ihr Verlauf <strong>und</strong> ihre Bedeutung.<br />

also weiter König blieb, an der Regierung teilnahm, auf öffentlichen Denkmälern <strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>en<br />

mit ihm zusammen erscheint, seine Jahre weiterzählt usw., wie das z.B. die Könige der I2ten<br />

Dynastie, Thutmosis III. mit Amenophis IL, Sethos I. mit Ramses II. gethan haben. Bei Thutmosis<br />

I. ist das aber alles nicht der Fall. Er erscheint mit Thutmosis III. <strong>und</strong> Ma -kei-re' nie<br />

als Mitregent, wie später unter Thutmosis 11., mit tlem er in den Skulpturen des Tempels von<br />

Medinet Ilabu die Namen der Ma'-kei-re' okkupiert, zum deutlichen Beweise, dass er erst damals<br />

Mitregent geworden <strong>und</strong> es vorher, als jene Skulpturen von Ma -kei-re <strong>und</strong> Thutmosis III. hergestellt<br />

wurden, nicht gewesen war. In sehr drastischer Weise zeigt ihn vielmehr die oben (§ 26)<br />

citierte Darstellung von Der el baliri (Mar. Der el bahri 4 = DHI II i<br />

— 31 als Exkönig, der<br />

wie die verstorbenen Könige, Titel <strong>und</strong> Abzeichen seiner königlichen Würde beibehalten hat,<br />

aber in entschieden unköniglicher Weise unter den Unterthanen seiner Nachfolger erscheint.<br />

Wie gesagt, ist diese gänzliche Zurückziehung Thutmosis' I. vom Thron in der<br />

ganzen äg. Geschichte beispiellos <strong>und</strong> sie muss daher ihren ganz besonderen Gr<strong>und</strong> gehabt haben.<br />

Nun war Thutmosis I., wie sich uns oben ergab, nur durch seine Gemahlin 'A'h-mes {Af/eaais)<br />

König geworden, <strong>und</strong> ebenso hatte sein Nachfolger Thutmosis III. nur durch seine Heirat mit<br />

deren Tochter <strong>und</strong> Erbin Ha't-sepsöwet ein Recht auf den Thron Der nächstliegende Gr<strong>und</strong><br />

für den auffälligen Rücktritt Thutmosis' I. wäre danach der Tod der Königin 'A'h-mes,<br />

durch den sein Recht erlöschen <strong>und</strong> auf Thutmosis III. als Gemahl der Ha't-.sepsöwet, der l>bin<br />

der verstorbenen Königin übergehen musste. Sein Rücktritt wäre in diesem Falle also kein freiwilliger,<br />

sondern ein durch das Recht erzwungener gewesen.<br />

In der That läs.st ja auch Manethos so, wie er uns überliefert ist, den Thutmosis 111.<br />

unmittelbar auf die Amessis folgen <strong>und</strong> es ist daraus, wenn die Ueberlieferung richtig ist, jedenfalls<br />

zu entnehmen, dass sie noch bis zu seinem Regierungsantritt am Leben war, was für die X'cnmitiuig,<br />

dass ihr Tod die Ursache des Thronwechsels gewesen sei, ja die unerlässliche Voraussetzung<br />

wäre. In der folgenden Zeit der Thronwirren erscheint die Königin allerdings vielleicht noch<br />

einmal als Lebende in der Darstellung bei Naville Der el bahri I pl. 11, wo sie das Prädikat<br />

-f- \ „sie lebt" zu haben scheint. Ein sicherer Beweis i.st dies aber nicht, denn diisselbe Prädikat<br />

findet sich auch bei längst verstorbenen Personen (die als göttlich gedacht sind.?) nicht selten,<br />

so z. B. sehr oft bei der 'A'h-mes Nfrt-iri auf Denkmälern der igten <strong>und</strong> 20ten Dynastie. Als<br />

Verstorbene ( o )<br />

bezeichnet finden wir die 'Ah-mes dagegen öfters; die meisten dieser<br />

Stellen stammen aber teils sicher (LD III 8 b. ig, i c aus Malle P in Der el bahri s. Anhang VI<br />

§ 19), teils wahrscheinlich (LI) 111 26, i b Anhang VI g 25 c) erst aus der späteren Regierimg Thutmosis'<br />

III. <strong>und</strong> der Ma -kei-re' nach dem Tode Thutmosis' II.; zu beachten ist nur eine, nämlich<br />

die Inschrift einer kleinen Büchse, die der Königin durch ihre Tochter Ha't-sepsöwet geweiht<br />

war (Mar. Mon. div. 48 d, s. Anhang VI § 32 b). Diese scheint nämlich aus den ersten Regierungsjahren<br />

Thutmosis' III. zu stammen, da sich die Ha't-sepsöwet darauf noch nicht „König<br />

Ma'-kei-re'", sondern<br />

|<br />

„das Gottesweib, die grosse königl. Gemahlin<br />

lia't-sepsowet" nennt <strong>und</strong> ihre verstorbene Mutter 'A h-mes demgemäss noch nicht wie<br />

später als „Königsmutter", sondern nur als „grosse königl. Gemahlin" bezeichnet (Vgl. §§ 7. 36).<br />

—<br />

Denn wie die Königin 'A'h-mes Zeit ihres Lebens nur die Rolle einer „grossen königl. Gemahlin"<br />

gespielt hatte imd statt ihrer ihr (iemahl Thutmosis I. allein König gewesen war, so hatte auch

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