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Untersuchungen zur geschichte und altertumskunde Aegyptens

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^8<br />

Sethe, Beiträge <strong>zur</strong> ältesten Geschichte Acgyptens. [48<br />

Usaphais, Semeinpses <strong>und</strong> Bieneches der manethonischen Königsfolge entsprechen. Wir werden<br />

daher mit grosser \\'ahrscheinlichkeit behaupten dvirfen, dass keiner von diesen drei Königen<br />

in dem König des Steines zu erkennen ist. Es konnten dafür ausser Miebis nur noch die beiden<br />

Könige in Betracht kommen, die dem Kenkenes <strong>und</strong> Uenephes des Manethos' entsprechen.<br />

Diese beiden Vorgänger des Usaphais würden aber mit ihren 54 Jahren nicht bis auf das erhaltene<br />

Stück reichen, das ja das 76. bis 89. Jahr von Zeile 3 enthalten müsste, wenn anders in<br />

Zeile 2 am Anfang 60 Jahre verloren sind. So bliebe also wieder nur Miebis als einziger, der<br />

ernstlich in Betracht kommen könnte.<br />

Jn einem Punkte freilich könnten der Palermostein <strong>und</strong> Manethos hier kaum übereingestimmt<br />

haben. Während Manethos ilem Miebis nur 26 Jahre giebt, wurde der König auf dem<br />

Steine, wie .Schäfer ausgeführt hat, mindestens 32 Jahre gehabt haben, falls die Ueberschrift mit<br />

seinem Namen genau in der Mitte des für seine Regierung aufgewendeten Raumes gestanden<br />

haben sollte. In diesem Falle würde der König von den am Anfang verlorenen (etwa 75) Jahren<br />

mindestens 18 für .sich beanspruchen, .so dass für die vorhergehenden Regierungen nur höchstens<br />

etwa 57 übrig blieben anstatt der 74, die Manethos dem Kenkenes (31), Uenephes (23) <strong>und</strong> Usaphais<br />

(20) giebt. Und wenn die Ueberschrift vielleicht auch nicht ganz genau in der Mitte gestanden<br />

<strong>und</strong> der König thatsächlich nur 26 Jahre gehabt hätte, so würde doch immer ein Unterschied<br />

von der manethonischen Liste bestehen bleiben. Denn die 14 erhaltenen Jahre können<br />

'<br />

auf keinen Fall das zweite bis fünfzehnte Jahr der Regierung des Miebis gewesen sein, wie es<br />

nach Manethos der Fall sein müsste, sondern müssen der zweiten Hälfte der Regierung des<br />

Königs angehört haben. Und es könnte dieser also, wenn sie nur 26 Jahre gehabt haben sollte,<br />

von den Jahren, die auf die 14 erhaltenen Jahre folgten, nichts mehr gehört haben, wie es nach<br />

Manethos der Fall sein müsste.<br />

Eine Uebereinstimmung zwischen Manethos <strong>und</strong> Zeile 3 des Steines in den einzelnen<br />

Regierungszahlen Hesse sich nur auf Kosten der Uebereinstimmung von Zeile 2, insbesondere<br />

in der Zahl des Menes herbeiführen. Nähme man an, dass in Zeile 3 rechts soviel Jahre verloren<br />

wären, als Manethos dem Kenkenes, Uenephes <strong>und</strong> Usaphais giebt (31 + = 23 -j- 20 74),<br />

<strong>und</strong> ausserdem die ersten 12 Jahre des Miebis. so würde sich der Verlust am Anfang dieser<br />

Zeile auf etwa 86 Jahre, in Zeile 2 also auf '^ ^'*'*<br />

.<br />

86 = = 68 ','-, oder r<strong>und</strong> 69 Jahre belaufen.<br />

Für die Regierung des Menes erhielten wir dann 71 Jahre statt der bei Eratosthenes <strong>und</strong> Manethos<br />

überlieferten 62, so dass für die des Atothis nur etwa 41 statt der überlieferten 47 blieben.<br />

Eine solche Erhöhung der Zahl des Menes, die so schon hoch genug ist, ist an sich unwahrscheinlich<br />

<strong>und</strong> würde zu Zeile 4 der Vs. schlecht passen, die dann am Anfang nicht 90, sondern<br />

^ .<br />

69<br />

^ "°^ = 103' .j<br />

Jahre \-erloren hätte (s. u.).<br />

Wir wertlen aus diesem Thatbestand schliessen müssen, dass die in Zeile 3 der \'s. des<br />

Steines behandelten Regierungen z. T. andere Zahlen gehabt haben müssen, als sie in der manethonischen<br />

Ueberlieferung \-orliegen, wenn anders Zeile 2 am Anfang 60 Jahresfelder verloren<br />

haben soll.<br />

l) Bei den Regierungs- <strong>und</strong> Jahresüberschriften <strong>und</strong> den Nilstandsangaben der Rs, lässt sich niuhrfach konstatieren,<br />

dass sie nicht genau symmetrisch in der Mitte angcliracht sind.

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