Sichere Schweizer Städte 2025 - Schlussbericht - Schweizerischer ...
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14<br />
BEISPIEL<br />
Die Relevanz von „Belästigungen im öffentlichen Raum“ für eine mittlere Kernstadt<br />
Wie relevant ist die Gefährdung „Belästigungen im öffentlichen Raum“ für eine Stadt des Typs<br />
„Mittlere Kernstadt“? Grundlage ist ein Referenzszenario: Personen werden im öffentlichen<br />
Raum angepöbelt und um Geld gebeten. Solche Fälle ereignen sich in mittleren Kernstädten<br />
beinahe täglich, die Häufigkeit ist entsprechend hoch (Häufigkeitsklasse h1: häufiger als hundert<br />
Mal pro Jahr). Das Ausmass der Gefährdung ist charakterisiert durch die Tatsache, dass sich die<br />
Personen belästigt fühlen, bei einigen mag sich zudem ein Gefühl der Angst einstellen (Ausmassklasse:<br />
a1). Das Risiko für die Gefährdung „Belästigung“ lässt sich aus der Kombination<br />
hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und geringes Ausmass ermitteln, h1 * a1 ergibt die Risikoklasse<br />
R2.<br />
Um die Relevanz der Gefährdung zu ermitteln, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem Handlungsdruck:<br />
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Die öffentliche Wahrnehmung ist eher gering. Die Problematik der Belästigung im öffentlichen<br />
Raum wird von der Bevölkerung und den Medien kaum thematisiert.<br />
Die <strong>Städte</strong> haben einen gewissen Handlungsspielraum (z. B. Wegweisungen für bestimmte<br />
Personen oder hohe Polizeipräsenz), gänzlich vermeiden lassen sich solche Belästigungen allerdings<br />
nicht.<br />
Die Verantwortung der Stadt bezüglich Belästigungen im öffentlichen Raum ist primär politischer<br />
Natur und teilweise auch indirekt gesetzgeberisch verankert.<br />
Die Kombination „geringe öffentliche Wahrnehmung, mittlerer Handlungsspielraum und politische<br />
Verantwortung“ ergibt einen Handlungsdruck der Klasse „kaum“. Aus dem Risikolevel R2<br />
und dem Handlungsdruck „kaum“ resultiert die Relevanzklasse D.<br />
Das Ergebnis der Relevanzeinschätzung war eine Einordung aller Gefährdungen in eine Relevanzklasse.<br />
Gegeben waren insgesamt neun solcher Klassen von A bis I. Dabei stand die Klasse<br />
A für die mit der angewendeten Methode höchste zu erzielende Relevanz und die Klasse I entsprechend<br />
für die geringste. In Absprache mit den Pilotstädten wurde beschlossen, dass nur<br />
Gefährdungen der Klassen A bis E für die <strong>Städte</strong> relevant und bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen<br />
sind. 9)<br />
9) Aufgrund der angewandten Methodik wurde den Relevanzklassen A und I keine Gefährdung zugeordnet. Dies wäre grundsätzlich<br />
möglich gewesen, doch die Kombination von Risiko und Handlungsdruck für jede Gefährdung führte dazu, dass diese Klassen<br />
nicht belegt wurden.