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Sichere Schweizer Städte 2025 - Schlussbericht - Schweizerischer ...

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14<br />

BEISPIEL<br />

Die Relevanz von „Belästigungen im öffentlichen Raum“ für eine mittlere Kernstadt<br />

Wie relevant ist die Gefährdung „Belästigungen im öffentlichen Raum“ für eine Stadt des Typs<br />

„Mittlere Kernstadt“? Grundlage ist ein Referenzszenario: Personen werden im öffentlichen<br />

Raum angepöbelt und um Geld gebeten. Solche Fälle ereignen sich in mittleren Kernstädten<br />

beinahe täglich, die Häufigkeit ist entsprechend hoch (Häufigkeitsklasse h1: häufiger als hundert<br />

Mal pro Jahr). Das Ausmass der Gefährdung ist charakterisiert durch die Tatsache, dass sich die<br />

Personen belästigt fühlen, bei einigen mag sich zudem ein Gefühl der Angst einstellen (Ausmassklasse:<br />

a1). Das Risiko für die Gefährdung „Belästigung“ lässt sich aus der Kombination<br />

hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und geringes Ausmass ermitteln, h1 * a1 ergibt die Risikoklasse<br />

R2.<br />

Um die Relevanz der Gefährdung zu ermitteln, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem Handlungsdruck:<br />

<br />

<br />

<br />

Die öffentliche Wahrnehmung ist eher gering. Die Problematik der Belästigung im öffentlichen<br />

Raum wird von der Bevölkerung und den Medien kaum thematisiert.<br />

Die <strong>Städte</strong> haben einen gewissen Handlungsspielraum (z. B. Wegweisungen für bestimmte<br />

Personen oder hohe Polizeipräsenz), gänzlich vermeiden lassen sich solche Belästigungen allerdings<br />

nicht.<br />

Die Verantwortung der Stadt bezüglich Belästigungen im öffentlichen Raum ist primär politischer<br />

Natur und teilweise auch indirekt gesetzgeberisch verankert.<br />

Die Kombination „geringe öffentliche Wahrnehmung, mittlerer Handlungsspielraum und politische<br />

Verantwortung“ ergibt einen Handlungsdruck der Klasse „kaum“. Aus dem Risikolevel R2<br />

und dem Handlungsdruck „kaum“ resultiert die Relevanzklasse D.<br />

Das Ergebnis der Relevanzeinschätzung war eine Einordung aller Gefährdungen in eine Relevanzklasse.<br />

Gegeben waren insgesamt neun solcher Klassen von A bis I. Dabei stand die Klasse<br />

A für die mit der angewendeten Methode höchste zu erzielende Relevanz und die Klasse I entsprechend<br />

für die geringste. In Absprache mit den Pilotstädten wurde beschlossen, dass nur<br />

Gefährdungen der Klassen A bis E für die <strong>Städte</strong> relevant und bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen<br />

sind. 9)<br />

9) Aufgrund der angewandten Methodik wurde den Relevanzklassen A und I keine Gefährdung zugeordnet. Dies wäre grundsätzlich<br />

möglich gewesen, doch die Kombination von Risiko und Handlungsdruck für jede Gefährdung führte dazu, dass diese Klassen<br />

nicht belegt wurden.

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