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Sichere Schweizer Städte 2025 - Schlussbericht - Schweizerischer ...

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Massnahmen, um diese Strategie umzusetzen, können beispielsweise sein:<br />

<strong>Städte</strong>bauliche Kriminalprävention zur Planungsgrundlage machen oder institutionalisieren.<br />

Mit dem Ansatz, in Planungen von Gebäuden, Plätzen, Tiefgaragen oder Spielplätzen kriminalpräventive<br />

Überlegungen einfliessen zu lassen, erzielen europäische <strong>Städte</strong> seit Jahren<br />

messbare Erfolge bei der Senkung der Kriminalitätsrate. Auch nachträglich ist es möglich,<br />

kriminalpräventive Massnahmen zu ergreifen, um zum Beispiel Angstorte durch bessere Beleuchtung<br />

oder eindeutigere Wegeführung wieder sicherer zu machen. Die Überlegungen<br />

dahinter und die eigentlichen Massnahmen sind zumeist recht einfach; werden sie richtig<br />

umgesetzt, sind sie wirksamer und kostengünstiger als repressives Vorgehen.<br />

<br />

Vorhandene Grundlagen wie Risikokataster oder Gefahrenkarten nutzen, um auf technikund<br />

naturbedingte Gefährdungen vorbereitet zu sein. Für das Erstellen solcher Planungsgrundlagen<br />

sind kantonale Stellen verantwortlich; die Arbeiten sind in den Kantonen unterschiedlich<br />

weit fortgeschritten, aber alle öffentlich verfügbar. Das Nutzen dieser etablierten<br />

Grundlagen hilft den städtischen Verantwortlichen, über die für ein Stadtgebiet relevanten<br />

Gefährdungspotenziale zu informieren und mögliche Konsequenzen für Bau- oder andere<br />

Vorhaben zu prüfen.<br />

6.2.3 Strategie 3: Rechtsrahmen nutzen und gestalten<br />

Grundgedanke<br />

Die <strong>Städte</strong> prüfen Wege und Möglichkeiten, um den bestehenden Rechtsrahmen<br />

so zu nutzen, damit sie rechtliche Möglichkeiten für den Umgang mit<br />

verschiedenen Gefährdungen optimal ausschöpfen. Sie klären ab, welche Möglichkeiten<br />

sie als Stadt haben, um selbstständig aktiv zu werden. Reichen die<br />

bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aus Sicht einer Stadt nicht aus, sucht<br />

sie nach Wegen, den Rechtsrahmen gegebenenfalls gemeinsam mit Partnern<br />

wie anderen <strong>Städte</strong>n, Verbänden oder kantonalen Stellen zu gestalten.<br />

Ziele<br />

Bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen ist jeweils allgemein und umfassend geklärt, inwieweit<br />

<strong>Städte</strong> den bestehenden Rechtsrahmen nutzen und nach ihren eigenen Bedürfnissen<br />

gestalten können.<br />

<br />

<br />

Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen in den verschiedenen Sicherheitsbereichen<br />

sind aus dem gültigen Rechtsrahmen abgeleitet und klar definiert.<br />

Die Anwendbarkeit von Instrumenten wie Entwicklungsvereinbarungen, Absichtserklärungen,<br />

Sicherheits- und Stadtentwicklungskonzepte oder ein begleitendes Management in<br />

städtischen Quartieren ist bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen geklärt. Diese Instrumen-

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