Sichere Schweizer Städte 2025 - Schlussbericht - Schweizerischer ...
Sichere Schweizer Städte 2025 - Schlussbericht - Schweizerischer ...
Sichere Schweizer Städte 2025 - Schlussbericht - Schweizerischer ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
64<br />
Massnahmen, um diese Strategie umzusetzen, können beispielsweise sein:<br />
<strong>Städte</strong>bauliche Kriminalprävention zur Planungsgrundlage machen oder institutionalisieren.<br />
Mit dem Ansatz, in Planungen von Gebäuden, Plätzen, Tiefgaragen oder Spielplätzen kriminalpräventive<br />
Überlegungen einfliessen zu lassen, erzielen europäische <strong>Städte</strong> seit Jahren<br />
messbare Erfolge bei der Senkung der Kriminalitätsrate. Auch nachträglich ist es möglich,<br />
kriminalpräventive Massnahmen zu ergreifen, um zum Beispiel Angstorte durch bessere Beleuchtung<br />
oder eindeutigere Wegeführung wieder sicherer zu machen. Die Überlegungen<br />
dahinter und die eigentlichen Massnahmen sind zumeist recht einfach; werden sie richtig<br />
umgesetzt, sind sie wirksamer und kostengünstiger als repressives Vorgehen.<br />
<br />
Vorhandene Grundlagen wie Risikokataster oder Gefahrenkarten nutzen, um auf technikund<br />
naturbedingte Gefährdungen vorbereitet zu sein. Für das Erstellen solcher Planungsgrundlagen<br />
sind kantonale Stellen verantwortlich; die Arbeiten sind in den Kantonen unterschiedlich<br />
weit fortgeschritten, aber alle öffentlich verfügbar. Das Nutzen dieser etablierten<br />
Grundlagen hilft den städtischen Verantwortlichen, über die für ein Stadtgebiet relevanten<br />
Gefährdungspotenziale zu informieren und mögliche Konsequenzen für Bau- oder andere<br />
Vorhaben zu prüfen.<br />
6.2.3 Strategie 3: Rechtsrahmen nutzen und gestalten<br />
Grundgedanke<br />
Die <strong>Städte</strong> prüfen Wege und Möglichkeiten, um den bestehenden Rechtsrahmen<br />
so zu nutzen, damit sie rechtliche Möglichkeiten für den Umgang mit<br />
verschiedenen Gefährdungen optimal ausschöpfen. Sie klären ab, welche Möglichkeiten<br />
sie als Stadt haben, um selbstständig aktiv zu werden. Reichen die<br />
bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aus Sicht einer Stadt nicht aus, sucht<br />
sie nach Wegen, den Rechtsrahmen gegebenenfalls gemeinsam mit Partnern<br />
wie anderen <strong>Städte</strong>n, Verbänden oder kantonalen Stellen zu gestalten.<br />
Ziele<br />
Bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen ist jeweils allgemein und umfassend geklärt, inwieweit<br />
<strong>Städte</strong> den bestehenden Rechtsrahmen nutzen und nach ihren eigenen Bedürfnissen<br />
gestalten können.<br />
<br />
<br />
Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen in den verschiedenen Sicherheitsbereichen<br />
sind aus dem gültigen Rechtsrahmen abgeleitet und klar definiert.<br />
Die Anwendbarkeit von Instrumenten wie Entwicklungsvereinbarungen, Absichtserklärungen,<br />
Sicherheits- und Stadtentwicklungskonzepte oder ein begleitendes Management in<br />
städtischen Quartieren ist bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen geklärt. Diese Instrumen-