GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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Aktivitäten entwickeln. Andererseits ist zu beachten, dass die Verwaltung der heutigen Burgergemeinden<br />
ehrenamtlich oder gegen einen kleinen Kostenbeitrag durch die Einwohnergemeinden<br />
geführt wird. Die Fusion würde dazu führen, dass die Verwaltung professionalisiert werden muss<br />
und damit zu erhöhten Kosten führen wird.<br />
Im Falle der drei von den Einwohnergemeinden verwalteten Burgergemeinden <strong>Visperterminen</strong>,<br />
Bürchen und Ausserberg müssten die Verwaltungen entflechtet und an die fusionierte Burgergemeinde<br />
zurückgeführt werden.<br />
Die Fusion würde für die kleinen Burgergemeinden in Baltschieder, Bürchen, Ausserberg und<br />
Eggerberg zu einer administrativen Entlastung führen. Als Anhaltspunkt: die kleinste Burgergemeinde<br />
erwirtschaftet einen Jahresertrag von rund CHF 3‘000.<br />
In <strong>Visperterminen</strong> nimmt die Burgergemeinde Aufgaben für die Einwohnergemeinde wahr und wird<br />
dafür finanziell entschädigt. Die weitere Entschädigung der fusionierten Einwohnergemeinde an die<br />
Burgergemeinde (Weinverkauf, Beiträge an den Revierförster sowie an den Unterhalt der Forststrassen<br />
und Wälder) wäre noch zu klären.<br />
Die Struktur und Höhe der Einburgerungsgebühr gestaltet sich in den Burgergemeinden verschieden.<br />
Bei einem Zusammenschluss der Burgergemeinden wären die Burgerreglemente und damit<br />
Burgernutzen und Gebühren zu vereinheitlichen.<br />
Die Aufgabenerfüllung zwischen Burger- und Einwohnergemeinde müsste in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
<strong>Visperterminen</strong>, Bürchen und Ausserberg entflechtet werden (Wälder, Grundgüter, Gebäude).<br />
Die Sachgüter der Burgergemeinden gehen in die fusionierte Burgergemeinde über. Die neue<br />
Eigentumssituation ist im Grundbuch einzutragen. Die fusionierte Burgergemeinde würde über hohe<br />
Vermögen verfügen und wäre mit genügend Liquidität ausgestattet.<br />
Das Bergrestaurant Giw, welches zu 2 / 3 im Eigentum der Burgergemeinde und zu 1 / 3 im Eigentum<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Visperterminen</strong> ist, würde mit allen anderen Vermögenswerten der<br />
Burgergemeinden in die fusionierte Burgergemeinde übergehen.<br />
Die Situation bei den Burgerreben ist unterschiedlich. Während einige Burgergemeinden ihre Reben<br />
selber bewirtschaften, lassen andere ihre Reben durch externe Weinproduzenten bewirtschaften.<br />
Die fusionierte Burgergemeinde hätte zu entscheiden, in welcher Form die Burgerreben weiterbewirtschaftet<br />
werden sollen. Im Falle von <strong>Visperterminen</strong> könnte die bestehende Rebbaukommission<br />
aufrecht erhalten bleiben.<br />
Die Fusion der Burgergemeinden würde wohl dazu führen, dass die heutigen Burgergemeinden<br />
Ausserberg und Eggerberg, welche zur Zeit dem Zweckverband Forstrevier Südrampe mit Sitz in<br />
Raron angehören, zum Forstrevier Visp und Umgebung wechseln würden. Da auch Mund dem<br />
Forstrevier Südrampe angehört und bekanntlich mit Naters und Birgisch fusionieren will, muss das<br />
Forstrevier Südrampe neu organisiert werden.<br />
Die kulturellen Werte, Brauchtum und Traditionen sollen weiterhin respektiert, geschätzt und unterstützt<br />
werden. Dafür hätte die fusionierte Burgergemeinde Gewähr zu bieten. Falls dies nicht der<br />
Fall wäre, würden unter Umständen Traditionen in den einzelnen Burgergemeinden verloren gehen.