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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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Aktivitäten entwickeln. Andererseits ist zu beachten, dass die Verwaltung der heutigen Burgergemeinden<br />

ehrenamtlich oder gegen einen kleinen Kostenbeitrag durch die Einwohnergemeinden<br />

geführt wird. Die Fusion würde dazu führen, dass die Verwaltung professionalisiert werden muss<br />

und damit zu erhöhten Kosten führen wird.<br />

Im Falle der drei von den Einwohnergemeinden verwalteten Burgergemeinden <strong>Visperterminen</strong>,<br />

Bürchen und Ausserberg müssten die Verwaltungen entflechtet und an die fusionierte Burgergemeinde<br />

zurückgeführt werden.<br />

Die Fusion würde für die kleinen Burgergemeinden in Baltschieder, Bürchen, Ausserberg und<br />

Eggerberg zu einer administrativen Entlastung führen. Als Anhaltspunkt: die kleinste Burgergemeinde<br />

erwirtschaftet einen Jahresertrag von rund CHF 3‘000.<br />

In <strong>Visperterminen</strong> nimmt die Burgergemeinde Aufgaben für die Einwohnergemeinde wahr und wird<br />

dafür finanziell entschädigt. Die weitere Entschädigung der fusionierten Einwohnergemeinde an die<br />

Burgergemeinde (Weinverkauf, Beiträge an den Revierförster sowie an den Unterhalt der Forststrassen<br />

und Wälder) wäre noch zu klären.<br />

Die Struktur und Höhe der Einburgerungsgebühr gestaltet sich in den Burgergemeinden verschieden.<br />

Bei einem Zusammenschluss der Burgergemeinden wären die Burgerreglemente und damit<br />

Burgernutzen und Gebühren zu vereinheitlichen.<br />

Die Aufgabenerfüllung zwischen Burger- und Einwohnergemeinde müsste in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Visperterminen</strong>, Bürchen und Ausserberg entflechtet werden (Wälder, Grundgüter, Gebäude).<br />

Die Sachgüter der Burgergemeinden gehen in die fusionierte Burgergemeinde über. Die neue<br />

Eigentumssituation ist im Grundbuch einzutragen. Die fusionierte Burgergemeinde würde über hohe<br />

Vermögen verfügen und wäre mit genügend Liquidität ausgestattet.<br />

Das Bergrestaurant Giw, welches zu 2 / 3 im Eigentum der Burgergemeinde und zu 1 / 3 im Eigentum<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Visperterminen</strong> ist, würde mit allen anderen Vermögenswerten der<br />

Burgergemeinden in die fusionierte Burgergemeinde übergehen.<br />

Die Situation bei den Burgerreben ist unterschiedlich. Während einige Burgergemeinden ihre Reben<br />

selber bewirtschaften, lassen andere ihre Reben durch externe Weinproduzenten bewirtschaften.<br />

Die fusionierte Burgergemeinde hätte zu entscheiden, in welcher Form die Burgerreben weiterbewirtschaftet<br />

werden sollen. Im Falle von <strong>Visperterminen</strong> könnte die bestehende Rebbaukommission<br />

aufrecht erhalten bleiben.<br />

Die Fusion der Burgergemeinden würde wohl dazu führen, dass die heutigen Burgergemeinden<br />

Ausserberg und Eggerberg, welche zur Zeit dem Zweckverband Forstrevier Südrampe mit Sitz in<br />

Raron angehören, zum Forstrevier Visp und Umgebung wechseln würden. Da auch Mund dem<br />

Forstrevier Südrampe angehört und bekanntlich mit Naters und Birgisch fusionieren will, muss das<br />

Forstrevier Südrampe neu organisiert werden.<br />

Die kulturellen Werte, Brauchtum und Traditionen sollen weiterhin respektiert, geschätzt und unterstützt<br />

werden. Dafür hätte die fusionierte Burgergemeinde Gewähr zu bieten. Falls dies nicht der<br />

Fall wäre, würden unter Umständen Traditionen in den einzelnen Burgergemeinden verloren gehen.

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