GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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6.4 Auswirkungen der Fusion<br />
Verkehr<br />
Die sechs <strong>Gemeinde</strong>n sind gut mit Zubringerstrassen ausgerüstet. Auf einigen Zubringerstrassen<br />
(<strong>Visperterminen</strong>, Bürchen, Ausserberg und Eggerberg) sind vereinzelt Ausbesserungen notwendig.<br />
Die notwendigen Investitionen für die Erschliessungsstrassen sind aus dem Investitionsplan<br />
ersichtlich. Diesbezüglich ist teilweise ein Nachholbedarf vorhanden.<br />
Beim öffentlichen Verkehr ist vor allem dem Doppelspurausbau des Lötschbergbasistunnels, den<br />
baulichen Anpassungen des Bahnhof Visp an die sich verändernde Verkehrsentwicklung sowie der<br />
dauernden Verbesserung des Fahrkomforts und der Fahrplangestaltung (Bahn und Bus) Beachtung<br />
zu schenken. Was die finanzielle Beteiligung an der Finanzierung des Regionalverkehrs betrifft, wird<br />
sich nichts wesentlich ändern. Die heutigen Beiträge der sechs <strong>Gemeinde</strong>n entsprechen ziemlich<br />
genau dem Betrag, den sie als Fusionsgemeinde zu leisten haben werden. Die Einführung eines<br />
Ortsbussystems sollte zumindest in der Talebene überprüft werden.<br />
Die Verkehrs- bzw. Parkierungsreglemente inklusive die Gebühren sind zu überprüfen und nach<br />
einheitlichen Kriterien zu gestalten.<br />
Weiter stellt sich auch die Frage, ob die heute klassifizierten Kantonsstrassen zu <strong>Gemeinde</strong>strassen<br />
würden mit den entsprechenden finanziellen Folgen für die neue <strong>Gemeinde</strong>. Gemäss schrifticher<br />
Auskunft des Kantons vom 7. April 2010 werden die Verfahren zur Klassierung oder Deklassierung<br />
von Kantonsstrassen von einer <strong>Gemeinde</strong>fusion nicht betroffen. Einzig die Benutzung der Strassen<br />
wird gemäss Strassengesetz berücksichtigt. Gemäss Kanton gibt es derzeit keine Strasse in den<br />
sechs <strong>Gemeinde</strong>n, die aufgrund der Fusion deklassiert werden müsste. Dieser Punkt ist in der<br />
Verhandlungsphase mit dem Kanton schriftlich zu regeln.<br />
Die Beteiligung der Fusionsgemeinde an den Kosten des Strassenbaus und -unterhalts bleibt<br />
unverändert. Einzig das Kriterium der Finanzkraft scheidet bei der Kostenaufteilung zwischen den<br />
beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n aus, dies aber allgemein im Zusammenhang mit dem NFA II.<br />
Synergie- und Effizienzgewinne können durch die gemeinsame Bewirtschaftung (Einkauf, Unterhalt,<br />
Verwaltung, etc.) speziell bei den Erschliessungsstrassen und im Parkbereich wahrgenommen<br />
werden.<br />
Wasserversorgung<br />
Es ist zu prüfen, ob ein Teil der autonomen Trinkwassernetze miteinander verbunden werden<br />
können und welche Vorteile das bringen würde (konstante Versorgung, gleiche Qualität etc.).<br />
Bürchen prüft dies derzeit zusammen mit der nicht am Fusionsprojekt beteiligten <strong>Gemeinde</strong> Törbel.<br />
Die Trinkwasserknappheit in den Wintermonaten in Visp und Bürchen kann durch die Fusion nur<br />
teilweise entschärft werden. Für Visp bewirkt die Fusion aber eine langfristige Sicherstellung des<br />
heute zugekauften Trinkwassers von Eggerberg und Baltschieder.<br />
Synergie- und Effizienzgewinne sind durch die gemeinsame Bewirtschaftung (Einkauf, Unterhalt,<br />
Verwaltung etc.) möglich, was sich positiv auf die Unterhaltskosten auswirken wird.<br />
Teile der Trinkwasserleitungen und -netze sind in praktisch allen <strong>Gemeinde</strong>n erneuerungsbedürftig.<br />
Auch müssen Brunnenstuben saniert und nach zusätzlichem Wasser Ausschau gehalten werden<br />
(z.B. Bürchen). Die notwendigen Investitionen sind aus dem Investitionsplan ersichtlich.