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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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Im Jahr 2009 haben zudem folgende <strong>Gemeinde</strong>n einen Beitrag aus dem ausserordentlichen<br />

Finanzausgleich erhalten: <strong>Visperterminen</strong> CHF 50‘000, Ausserberg CHF 50‘000 und Eggerberg<br />

CHF 75‘000.<br />

Die sechs Fusionsgemeinden erhalten in den Jahren 2009 bis 2011 pro Jahr CHF 1‘262‘370 aus<br />

dem ordentlichen Finanzausgleich und bezahlen rund CHF 680‘000 ein. Netto fliessen also jährlich<br />

rund CHF 580‘000 in die Fusionsgemeinden.<br />

Die Berechnung des NFA II wird auf einem Ressourcenindex und einem Lastenausgleich basieren.<br />

Da die Auswirkungen des NFA II, welcher per 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, noch nicht bekannt<br />

sind, ist ein Vergleich mit dem zukünftigen Finanzfluss nicht möglich. Wir gehen aber davon aus,<br />

dass in Zukunft der Nettogeldfluss in die Fusionsgemeinde höher sein wird als dies heute der Fall<br />

ist. Dies aus folgenden Gründen:<br />

<br />

<br />

Gemäss Grundsatz des Kantons hat der NFA II kostenneutral gegenüber <strong>Gemeinde</strong>fusionen zu<br />

sein, d.h. dass aufgrund der Fusion mindestens der gleiche Geldfluss, also netto rund<br />

CHF 600‘000 an die Fusionsgemeinde fliessen wird.<br />

Die Beschränkung des Maximalbeitrages pro <strong>Gemeinde</strong> soll beim NFA II aufgehoben werden.<br />

8.2 Finanzielle Rahmenbedingungen der Fusion<br />

Damit die verschiedenen Interessengruppen einer Fusion der <strong>Gemeinde</strong>n positiv gegenüberstehen,<br />

sind nebst anderen Massnahmen auch gewisse finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu<br />

gehören:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Harmonisierung der Steuerkoeffizienten und der Indexierung<br />

Harmonisierung der Gebühren<br />

Finanzhilfe des Kantons (Fusionsbeitrag)<br />

Beitrag zur Finanzierung der mangelnden Basisinfrastruktur<br />

Zusätzliche Finanzhilfe des Kantons<br />

8.2.1 Harmonisierung der Steuerkoeffizienten und Indexierung<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> Visp ist es unerlässlich, dass der Steuerfuss und die Indexierung der<br />

Fusionsgemeinde nachhaltig auf dem Niveau der heutigen <strong>Gemeinde</strong> Visp gehalten werden kann.<br />

Entsprechend werden in der Finanzplanung der Steuerfuss von 1.1 und die Indexierung von 160 für<br />

die Fusionsgemeinde zugrunde gelegt.<br />

Bei einer Fusion würden der Koeffizient und die Indexierung bei den Steuern der natürlichen<br />

Personen für die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Visperterminen</strong>, Baltschieder, Bürchen, Ausserberg und Eggerberg<br />

jenem der <strong>Gemeinde</strong> Visp angepasst. Dies hätte bei der fusionierten <strong>Gemeinde</strong> Steuerausfälle zur<br />

Folge. Die zu erwartenden Ausfälle bei der Einkommens- und Vermögenssteuern wurden für die<br />

genannten <strong>Gemeinde</strong>n auf der Basis der jeweiligen Steuererträge des Jahres 2009 berechnet.<br />

Keine Einbussen wird es bei den Grundstück- und Kopfsteuern geben. Der nachstehenden Tabelle<br />

können die zu erwartenden Steuerausfälle pro <strong>Gemeinde</strong> und Steuerbereich entnommen werden.

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