GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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Im Jahr 2009 haben zudem folgende <strong>Gemeinde</strong>n einen Beitrag aus dem ausserordentlichen<br />
Finanzausgleich erhalten: <strong>Visperterminen</strong> CHF 50‘000, Ausserberg CHF 50‘000 und Eggerberg<br />
CHF 75‘000.<br />
Die sechs Fusionsgemeinden erhalten in den Jahren 2009 bis 2011 pro Jahr CHF 1‘262‘370 aus<br />
dem ordentlichen Finanzausgleich und bezahlen rund CHF 680‘000 ein. Netto fliessen also jährlich<br />
rund CHF 580‘000 in die Fusionsgemeinden.<br />
Die Berechnung des NFA II wird auf einem Ressourcenindex und einem Lastenausgleich basieren.<br />
Da die Auswirkungen des NFA II, welcher per 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, noch nicht bekannt<br />
sind, ist ein Vergleich mit dem zukünftigen Finanzfluss nicht möglich. Wir gehen aber davon aus,<br />
dass in Zukunft der Nettogeldfluss in die Fusionsgemeinde höher sein wird als dies heute der Fall<br />
ist. Dies aus folgenden Gründen:<br />
<br />
<br />
Gemäss Grundsatz des Kantons hat der NFA II kostenneutral gegenüber <strong>Gemeinde</strong>fusionen zu<br />
sein, d.h. dass aufgrund der Fusion mindestens der gleiche Geldfluss, also netto rund<br />
CHF 600‘000 an die Fusionsgemeinde fliessen wird.<br />
Die Beschränkung des Maximalbeitrages pro <strong>Gemeinde</strong> soll beim NFA II aufgehoben werden.<br />
8.2 Finanzielle Rahmenbedingungen der Fusion<br />
Damit die verschiedenen Interessengruppen einer Fusion der <strong>Gemeinde</strong>n positiv gegenüberstehen,<br />
sind nebst anderen Massnahmen auch gewisse finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu<br />
gehören:<br />
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Harmonisierung der Steuerkoeffizienten und der Indexierung<br />
Harmonisierung der Gebühren<br />
Finanzhilfe des Kantons (Fusionsbeitrag)<br />
Beitrag zur Finanzierung der mangelnden Basisinfrastruktur<br />
Zusätzliche Finanzhilfe des Kantons<br />
8.2.1 Harmonisierung der Steuerkoeffizienten und Indexierung<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> Visp ist es unerlässlich, dass der Steuerfuss und die Indexierung der<br />
Fusionsgemeinde nachhaltig auf dem Niveau der heutigen <strong>Gemeinde</strong> Visp gehalten werden kann.<br />
Entsprechend werden in der Finanzplanung der Steuerfuss von 1.1 und die Indexierung von 160 für<br />
die Fusionsgemeinde zugrunde gelegt.<br />
Bei einer Fusion würden der Koeffizient und die Indexierung bei den Steuern der natürlichen<br />
Personen für die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Visperterminen</strong>, Baltschieder, Bürchen, Ausserberg und Eggerberg<br />
jenem der <strong>Gemeinde</strong> Visp angepasst. Dies hätte bei der fusionierten <strong>Gemeinde</strong> Steuerausfälle zur<br />
Folge. Die zu erwartenden Ausfälle bei der Einkommens- und Vermögenssteuern wurden für die<br />
genannten <strong>Gemeinde</strong>n auf der Basis der jeweiligen Steuererträge des Jahres 2009 berechnet.<br />
Keine Einbussen wird es bei den Grundstück- und Kopfsteuern geben. Der nachstehenden Tabelle<br />
können die zu erwartenden Steuerausfälle pro <strong>Gemeinde</strong> und Steuerbereich entnommen werden.