GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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Ziel muss sein, dass die reine Verwaltungstätigkeit und die administrativen Prozesse einzig in Visp<br />
abgewickelt werden. Als Beispiele seien das Finanz-, Rechnungs- und Steuerwesen, das Beschaffungswesen<br />
oder die Vergabe von Arbeiten an Dritte erwähnt. Bei den Letztgenannten liegt das<br />
Sparpotenzial u.a. bei den besser verhandelbaren Konditionen. Grössere Spareffekte ergeben sich<br />
auch bei den Versicherungen oder der Informatikausstattung insbesondere bei den Lizenzen.<br />
Für den Werkhof ist ebenfalls eine zentrale Führung und Verwaltung mit dezentralen Einheiten<br />
vorgesehen. Es stellt sich die Frage, ob das heutige schon sehr grosse Ressort „Bau und Planung“<br />
auf zwei Ressorts „Tiefbau“ (Infrastruktur wie Wasser, Kanalisation, Werkhof, Strassen etc.) und<br />
„Hochbau“ aufgeteilt werden soll.<br />
Weitere Bereiche, in denen eine Vereinheitlichung der Organisation anzustreben wäre, sind die<br />
<strong>Gemeinde</strong>polizei, die Feuerwehr, das Abwartswesen und die Schulleitung (eine zentrale Schuldirektion,<br />
Koordination der Klassenbestände mit dem Ziel, die Schulen dezentral vor Ort zu halten).<br />
Wir gehen aufgrund der im Kapitel Personalplanung genannten Einflussfaktoren davon aus, dass<br />
mittelfristig von keinem Stellenabbau auszugehen ist. Die Fusion wird also zu keinem Stellenabbau<br />
führen. Der Arbeitsplatz innerhalb der neuen <strong>Gemeinde</strong> soll den Arbeitnehmern zugesichert werden.<br />
Für die Angestellten der kleineren <strong>Gemeinde</strong>n wird eine Fusion mit Integration in die Verwaltungseinheit<br />
von Visp zu einer Spezialisierung führen.<br />
Die Leitung des Personalwesens in der <strong>Gemeinde</strong> Visp wird heute vom <strong>Gemeinde</strong>schreiber wahrgenommen.<br />
Bei einer Vergrösserung der Verwaltung aufgrund der Fusion stellt sich die Frage, ob die<br />
Stelle eines Personalverantwortlichen zu schaffen wäre. Zu den Aufgaben würden u.a. die Integration<br />
der Mitarbeiter der Fusionsgemeinden, die Personalführung und -rekrutierung, die Lohnbuchhaltung<br />
und Sozialversicherungen, die Mitarbeitergespräche, die Aus- und Weiterbildung etc. gehören.<br />
7.8.4 Öffentliche Sicherheit<br />
Bei einer Fusion würde es Sinn machen, die im Kapitel „Polizeiwesen“ genannten, ausgelagerten<br />
Aufgaben zurück an die <strong>Gemeinde</strong>polizei zu delegieren. Der heutige Standort der <strong>Gemeinde</strong>polizei<br />
Visp ist zudem auch zentral gelegen.<br />
Bei einer Fusion müsste die Vereinbarung zur Zivilschutzorganisation zwischen der Fusionsgemeinde<br />
und den <strong>Gemeinde</strong>n Lalden, Zeneggen, Unterbäch und Eischoll angepasst werden. Es ist<br />
zu erwähnen, dass ab 1.1.2013 kantonal eine neue Regelung in Kraft treten soll.<br />
Bei einer Fusion sollten auch die Gebiete der <strong>Gemeinde</strong>n Bürchen und Ausserberg (Bezirk Westlich<br />
Raron) dem Grundbuchamt Brig angegliedert werden. Das kantonale Grundbuchinspektorat sollte in<br />
dieser Angelegenheit um eine Stellungnahme angegangen werden. Es ist zu prüfen, ob das<br />
Registeramt in Zukunft im Rahmen einer einzigen Amtsstelle und zentral geführt werden kann.<br />
7.8.5 Bildung<br />
Die Schulorganisation auf Stufe Kindergarten und Primarschule wird durch die Fusionsgemeinde<br />
beim Kanton zu beantragen sein und ist nicht mehr Sache der einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n. Der Staatsrat<br />
hat aber die Möglichkeit, eine befristete Übergangsregelung zu bewilligen.<br />
Mit der Fusion würden die notwendigen Klassenbestände zur Führung einer Schulklasse für alle<br />
Fusionsgemeinden auf 20 Schüler angehoben, wie dies heute bereits bei der Orientierungsschule<br />
und in Visp/Eyholz der Fall ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass dadurch vereinzelt Schulklassen,<br />
vorab je eine Klasse in Bürchen und Ausserberg, nicht mehr geführt werden können.