GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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9.3 Organisation<br />
9.3.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Die Burgergemeinde ist in der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907, Artikel 80 als<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechtes definiert und hat als solche die ihr von der Gesetzgebung<br />
übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erfüllen.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich einerseits im <strong>Gemeinde</strong>gesetz vom 5. Februar 2004,<br />
Artikel 48 ff und andererseits im Gesetz über die Burgerschaften vom 28. Juni 1989.<br />
9.3.2 Organe<br />
Die Organe der Burgergemeinde sind die Burgerversammlung als Beschlussfassungsorgan und der<br />
Burgerrat als Vollzugsorgan. Der Burgerrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun<br />
Mitgliedern, wobei diese Zahl immer ungerade sein muss.<br />
Die Burgerversammlung tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen. Die Genehmigung des<br />
Voranschlags und der Rechnung kann in der gleichen Versammlung erfolgen, die aber vor dem<br />
31. März abgehalten werden muss.<br />
Sofern die Burgerversammlung keinen Burgerrat gewählt hat, wird die Burgergemeinde vom Rat der<br />
Einwohnergemeinde verwaltet. In diesem Fall ernennt die Burgerversammlung zu Beginn der<br />
Verwaltungsperiode eine aus Burgern zusammengesetzte Kommission.<br />
Die Burgergemeinden Visp, Baltschieder und Eggerberg verfügen über einen eigenen Burgerrat, in<br />
<strong>Visperterminen</strong> und Bürchen bestehen keine eigenen Burgerräte. In diesen beiden Burgergemeinden<br />
existiert eine Burgerkommission um Interessenkonflikte zwischen der Einwohner- und Burgergemeinde<br />
zu vermeiden. Ausserberg kennt eine Mischform. Drei <strong>Gemeinde</strong>räte sind von Amtes<br />
wegen im Burgerrat vertreten, zwei Burger werden anlässlich der Burgerversammlung für vier Jahre<br />
gewählt. In Visp zählt der Burgerrat 7, in Baltschieder 5 und in Eggerberg 3 Mitglieder.<br />
Je nach Grösse der Burgergemeinde und deren Aktivitäten sind leicht unterschiedliche Organisationsstrukturen<br />
bezüglich der Ressorts für die Erfüllung der Aufgaben anzutreffen. Die Burgergemeinde<br />
Visp ist am stärksten strukturiert.<br />
Burgerversammlung<br />
Burgerrat<br />
Burgermeister<br />
Administration<br />
Kultur | Fürsorge | Burgerrechte<br />
Finanzen<br />
Wald<br />
Boden | Pachten | Baurechte<br />
Hochbauten<br />
Abbildung 7: Organigramm der Burgergemeinde Visp (Grafik BPT)