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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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9.3 Organisation<br />

9.3.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Burgergemeinde ist in der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907, Artikel 80 als<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechtes definiert und hat als solche die ihr von der Gesetzgebung<br />

übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erfüllen.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich einerseits im <strong>Gemeinde</strong>gesetz vom 5. Februar 2004,<br />

Artikel 48 ff und andererseits im Gesetz über die Burgerschaften vom 28. Juni 1989.<br />

9.3.2 Organe<br />

Die Organe der Burgergemeinde sind die Burgerversammlung als Beschlussfassungsorgan und der<br />

Burgerrat als Vollzugsorgan. Der Burgerrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun<br />

Mitgliedern, wobei diese Zahl immer ungerade sein muss.<br />

Die Burgerversammlung tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen. Die Genehmigung des<br />

Voranschlags und der Rechnung kann in der gleichen Versammlung erfolgen, die aber vor dem<br />

31. März abgehalten werden muss.<br />

Sofern die Burgerversammlung keinen Burgerrat gewählt hat, wird die Burgergemeinde vom Rat der<br />

Einwohnergemeinde verwaltet. In diesem Fall ernennt die Burgerversammlung zu Beginn der<br />

Verwaltungsperiode eine aus Burgern zusammengesetzte Kommission.<br />

Die Burgergemeinden Visp, Baltschieder und Eggerberg verfügen über einen eigenen Burgerrat, in<br />

<strong>Visperterminen</strong> und Bürchen bestehen keine eigenen Burgerräte. In diesen beiden Burgergemeinden<br />

existiert eine Burgerkommission um Interessenkonflikte zwischen der Einwohner- und Burgergemeinde<br />

zu vermeiden. Ausserberg kennt eine Mischform. Drei <strong>Gemeinde</strong>räte sind von Amtes<br />

wegen im Burgerrat vertreten, zwei Burger werden anlässlich der Burgerversammlung für vier Jahre<br />

gewählt. In Visp zählt der Burgerrat 7, in Baltschieder 5 und in Eggerberg 3 Mitglieder.<br />

Je nach Grösse der Burgergemeinde und deren Aktivitäten sind leicht unterschiedliche Organisationsstrukturen<br />

bezüglich der Ressorts für die Erfüllung der Aufgaben anzutreffen. Die Burgergemeinde<br />

Visp ist am stärksten strukturiert.<br />

Burgerversammlung<br />

Burgerrat<br />

Burgermeister<br />

Administration<br />

Kultur | Fürsorge | Burgerrechte<br />

Finanzen<br />

Wald<br />

Boden | Pachten | Baurechte<br />

Hochbauten<br />

Abbildung 7: Organigramm der Burgergemeinde Visp (Grafik BPT)

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