GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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9.12 Eigenständigkeit der Burgergemeinden<br />
Die Burgerräte der sechs Burgergemeinden haben sich anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom<br />
28. August 2010 dafür ausgesprochen, eigenständig bleiben zu wollen.<br />
Mehrere Gründe führten dazu, dass sich die Burgerräte auf den Erhalt der Burgerschaften geeinigt<br />
haben:<br />
Die heutige Organisation wird, im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden, noch ehrenamtlich<br />
geführt. Die fusionierte Burgerschaft hätte eine Grösse, die nicht mehr ehrenamtlich zu führen ist<br />
und zu stark steigenden Verwaltungskosten führen würde.<br />
Traditionen werden in den <strong>Gemeinde</strong>n mehrheitlich durch die Burgerschaften gepflegt. Durch die<br />
Beibehaltung der Burgerschaften können die gelebten Traditionen in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
aufrechterhalten und sichergestellt werden.<br />
Die aktiven Burgerschaften können einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der neuen<br />
Einwohnergemeinde leisten, sei es bei der Schaffung von neuen Wohnräumen, Arbeitsplätzen<br />
oder im kulturellen und sozialen Leben.<br />
Die Eigenständigkeit der Burgerschaften hilft, dass durch die Fusion der Einwohnergemeinden<br />
nicht ein Identitätsverlust in den <strong>Gemeinde</strong>n befürchtet werden muss, sondern die Identität<br />
gestärkt werden kann.<br />
Die Vertreter der Burgerschaften sehen in ihrer Eigenständigkeit eine sehr gute Ergänzung zur<br />
Verwaltungsreform der Einwohnergemeinden.<br />
Gemäss Art. 139 Abs. 2 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes müssen jedoch die Burgerversammlungen<br />
zwingend am gleichen Datum wie die Urversammlungen über eine Fusion der Burgerschaften<br />
befragt werden.<br />
Die Burger- und <strong>Gemeinde</strong>präsidenten haben Anfang September 2010 gemeinsam eine Grundsatzvereinbarung<br />
ausgearbeitet, welche integrierender Bestandteil des Fusionsvertrages sein wird. Nach<br />
dem Entwurf der Grundsatzvereinbarung sollen die Burgerschaften eigenständig bleiben, die Aufgaben<br />
zwischen Einwohner- und Burgergemeinden klar getrennt und die gegenseitigen Leistungen in<br />
Zukunft entschädigt werden.<br />
Damit hätten die Burgerschaften <strong>Visperterminen</strong>, Bürchen und Ausserberg für die auf den 1.1.2013<br />
beginnende Legislaturperiode einen eigenständigen Burgerrat zu wählen.