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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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103<br />

9.12 Eigenständigkeit der Burgergemeinden<br />

Die Burgerräte der sechs Burgergemeinden haben sich anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom<br />

28. August 2010 dafür ausgesprochen, eigenständig bleiben zu wollen.<br />

Mehrere Gründe führten dazu, dass sich die Burgerräte auf den Erhalt der Burgerschaften geeinigt<br />

haben:<br />

Die heutige Organisation wird, im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden, noch ehrenamtlich<br />

geführt. Die fusionierte Burgerschaft hätte eine Grösse, die nicht mehr ehrenamtlich zu führen ist<br />

und zu stark steigenden Verwaltungskosten führen würde.<br />

Traditionen werden in den <strong>Gemeinde</strong>n mehrheitlich durch die Burgerschaften gepflegt. Durch die<br />

Beibehaltung der Burgerschaften können die gelebten Traditionen in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

aufrechterhalten und sichergestellt werden.<br />

Die aktiven Burgerschaften können einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der neuen<br />

Einwohnergemeinde leisten, sei es bei der Schaffung von neuen Wohnräumen, Arbeitsplätzen<br />

oder im kulturellen und sozialen Leben.<br />

Die Eigenständigkeit der Burgerschaften hilft, dass durch die Fusion der Einwohnergemeinden<br />

nicht ein Identitätsverlust in den <strong>Gemeinde</strong>n befürchtet werden muss, sondern die Identität<br />

gestärkt werden kann.<br />

Die Vertreter der Burgerschaften sehen in ihrer Eigenständigkeit eine sehr gute Ergänzung zur<br />

Verwaltungsreform der Einwohnergemeinden.<br />

Gemäss Art. 139 Abs. 2 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes müssen jedoch die Burgerversammlungen<br />

zwingend am gleichen Datum wie die Urversammlungen über eine Fusion der Burgerschaften<br />

befragt werden.<br />

Die Burger- und <strong>Gemeinde</strong>präsidenten haben Anfang September 2010 gemeinsam eine Grundsatzvereinbarung<br />

ausgearbeitet, welche integrierender Bestandteil des Fusionsvertrages sein wird. Nach<br />

dem Entwurf der Grundsatzvereinbarung sollen die Burgerschaften eigenständig bleiben, die Aufgaben<br />

zwischen Einwohner- und Burgergemeinden klar getrennt und die gegenseitigen Leistungen in<br />

Zukunft entschädigt werden.<br />

Damit hätten die Burgerschaften <strong>Visperterminen</strong>, Bürchen und Ausserberg für die auf den 1.1.2013<br />

beginnende Legislaturperiode einen eigenständigen Burgerrat zu wählen.

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