GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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<strong>Gemeinde</strong> Einkommenssteuer Vermögessteuer Total Steuerausfall<br />
CHF CHF CHF<br />
<strong>Visperterminen</strong> 713’561 57’449 771’010<br />
Baltschieder 239’477 13’061 252’538<br />
Bürchen 364’472 40’659 405’131<br />
Ausserberg 392’471 27’682 420’153<br />
Eggerberg 193’628 10’495 204’123<br />
Total 1'903’609 149’346 2'052’955<br />
Tabelle 62: Erwarteter Steuerausfall infolge Fusion<br />
Quelle: Jahresrechnungen 2009 der Einwohnergemeinden<br />
Durch die Herabsetzung der Steuersätze in den fünf kleineren <strong>Gemeinde</strong>n gehen der fusionierten<br />
<strong>Gemeinde</strong> Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen in der Höhe von jährlich<br />
rund CHF 2'000’000 verloren. Entsprechend werden die Steuerzahler dieser fünf <strong>Gemeinde</strong>n um<br />
den gleichen Betrag entlastet.<br />
Der Finanzplan der Fusionsgemeinde muss entsprechend aufzeigen, dass die genannten Steuerausfälle<br />
kompensiert werden können und/oder verkraftbar sind. Die heute tiefe Steuerbelastung von<br />
Visp soll auch in der Fusionsgemeinde langfristig sichergestellt sein.<br />
8.2.2 Harmonisierung der Gebühren<br />
Die Gebühren in den <strong>Gemeinde</strong>n werden nach unterschiedlichen Grundlagen berechnet. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n streben ebenfalls bei den Gebühren eine Harmonisierung an.<br />
Bei einer Fusion würden wahrscheinlich die geltenden Gebührenansätze der <strong>Gemeinde</strong> Visp<br />
übernommen. Wie die Berechnungen in Kapitel 8.1.6 zeigen, liegen die Durchschnittswerte nahe bei<br />
den Gebühren der <strong>Gemeinde</strong> Visp. Entsprechend gehen wir davon aus, dass die Gebührenerträge<br />
bei einer Fusion trotz Gebührenharmonisierung relativ stabil bleiben und tendenziell eher ansteigen<br />
werden. In der Finanzplanung wurde von gleichbleibenden Gebührenerträgen für die Fusionsgemeinde<br />
ausgegangen.<br />
8.2.3 Finanzhilfe des Kantons (Fusionsbeitrag)<br />
Gemäss Artikel 4 der Verordnung über <strong>Gemeinde</strong>fusionen vom 8. Juli 2005 gewährt der Kanton<br />
eine Finanzhilfe. Die Höhe des Beitrages wird pro <strong>Gemeinde</strong> berechnet. Die jeder <strong>Gemeinde</strong><br />
zugesprochene Hilfe ist nicht niedriger als CHF 300 000 und nicht höher als CHF 1 000 000.<br />
Der Grundbetrag wird für jede <strong>Gemeinde</strong> anhand ihrer Wohnbevölkerung und ihrer Finanzkraft<br />
berechnet. Betrifft die <strong>Gemeinde</strong>fusion mehr als drei <strong>Gemeinde</strong>n, wird der Grundbetrag mit einem<br />
Faktor multipliziert (6 <strong>Gemeinde</strong>n Faktor 1.75).