GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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dem <strong>Gemeinde</strong>schreiber als Verwaltungschef unterstellt. Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber ist gleichzeitig<br />
auch Leiter der Abteilung Administration (Personalunion). Je nach Abteilung ist der Abteilungsleiter<br />
in fachlichen Belangen dem ressortverantwortlichen <strong>Gemeinde</strong>rat unterstellt. Für jede Abteilung gibt<br />
es ein Abteilungsorganigramm. Die Organisationsgrundlagen wurden vor wenigen Jahren unter dem<br />
Aspekt des NPM, d.h. einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung, eingehend geprüft und<br />
überarbeitet. Sie sind zur Steuerung einer <strong>Gemeinde</strong> in der vorliegenden Grössenordnung als<br />
fortschrittlich und funktional einzustufen.<br />
In den anderen <strong>Gemeinde</strong>n sind die Verwaltungsstrukturen entsprechend der kleineren <strong>Gemeinde</strong>grösse<br />
einfacher ausgestaltet und weniger dokumentiert. Allen gleich ist, dass die Abteilung<br />
„Verwaltung“, gemeint ist die Kanzlei, dem Präsidenten unterstellt ist. Die <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />
fungieren ebenfalls in Personalunion (<strong>Gemeinde</strong>schreiber, Finanzverwalter etc.), wobei Ihnen keine<br />
oder nur vereinzelt Mitarbeiter zur Aufgabenteilung zur Verfügung stehen. Von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Baltschieder, Bürchen und Eggerberg haben wir je ein Organigramm erhalten, welches gleichzeitig<br />
einen Einblick in die Behördenorganisation und die Verwaltungsorganisation gibt. Bei Bürchen ist<br />
ersichtlich, dass die technischen <strong>Gemeinde</strong>mitarbeiter allesamt einem Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
unterstellt sind. Ähnliches zeigt das Organigramm von Baltschieder, nach welchem der Werkhof mit<br />
einem Mitarbeiter dem entsprechenden Ressortverantwortlichen unterstellt ist. Eine allfällige<br />
Trennung von hierarchischen, administrativen und fachlichen Unterstellungsverhältnissen ist aus<br />
diesen Organigrammen nicht ersichtlich.<br />
7.3.2 Personalplanung<br />
Im schweizerischen Vergleich benötigen vor allem Kleinstgemeinden mit weniger als 500 Einwohnern<br />
im Verhältnis zur Einwohnerzahl enorm viel Verwaltungspersonal. Weiter fällt auf, dass in<br />
<strong>Gemeinde</strong>n mit mehr als 5‘000 Einwohnern die durchschnittliche Anzahl Verwaltungsangestellter<br />
tendenziell wieder zunimmt.<br />
Einwohner: < 500 501-1‘000 1‘001-2‘000 2‘001-5‘000 5‘001-10‘000 10‘001-25‘000<br />
Anzahl Angestellte * 1.80 2.40 3.50 8.10 21.1 67.40<br />
Pro 100 Einwohner 1.01 0.33 0.25 0.26 0.31 0.45<br />
* inkl. Teilzeitangestellte, ohne Auszubildende<br />
Tabelle 37: Durchschnittliche Anzahl administrativ tätiger Mitarbeiter nach <strong>Gemeinde</strong>grösse<br />
Quelle: Andreas Ladner, „Die <strong>Gemeinde</strong>n an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, 2000<br />
Die Zahlen der sechs fusionswilligen <strong>Gemeinde</strong>n bestätigen die statistischen Werte. Es sind die<br />
kleinste <strong>Gemeinde</strong> Eggerberg und die grösste <strong>Gemeinde</strong> Visp, die im Durchschnitt die höchste<br />
Anzahl Verwaltungsangestellte pro 100 Einwohner aufweisen.<br />
Die wichtigsten Einflussfaktoren für die Personalplanung bei der Fusion sind:<br />
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Eher knapp bemessene Verwaltungsangestellte in den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Visperterminen</strong>, Baltschieder,<br />
Bürchen und Ausserberg.<br />
Personalbedarf für die Aufrechterhaltung der Schalterstunden in den Fusionsgemeinden.<br />
Synergieeffekte (nur noch eine statt sechs Buchhaltungen, zentrale Stammdatenverwaltung für<br />
Steuern, Gebühren etc.). Allerdings ist auch zu beachten, dass der Umfang der Arbeit durch die<br />
Fusion nicht abnehmen sondern gleich bleiben wird.