GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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Die Sicherstellung des Fortbestandes der Schulen in den kleineren <strong>Gemeinde</strong>n ist jedoch nicht<br />
Sache des Kantons sondern der Fusionsgemeinde. Die Fusionsgemeinde ist aufgefordert, die<br />
zukünftige Schulplanung so vorzunehmen, dass die Schulen in den kleineren <strong>Gemeinde</strong>n gehalten<br />
werden können. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass zugunsten einer Schulklasse in einer<br />
kleineren <strong>Gemeinde</strong>, die Klassenbestände in Visp geringfügig erhöht werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>fusion führt zu einer erhöhten Flexibilität bei der Planung der Kindergarten- und<br />
Primarschulklassen und kann so unter Umständen helfen, Klassen zu erhalten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n kooperieren im Bildungsbereich bereits, dennoch wird die Bildungspolitik in den<br />
<strong>Gemeinde</strong>n grundsätzlich zu überdenken sein. Die Schülerzahlen werden immer kleiner und bereits<br />
heute können in vier der sechs Fusionsgemeinden nicht mehr auf jeder Stufe Einzelklassen geführt<br />
werden. Die Fusion bietet die Chance, die heutigen Strukturen zu überdenken und neu zu definieren<br />
(Schulregion, Schulleitung, Einbezug der Primarschule etc.).<br />
Die Schüler, welche zwischen Unterstalden und Dorf <strong>Visperterminen</strong> wohnhaft sind, gehen in<br />
<strong>Visperterminen</strong> zur Schule. Seitens <strong>Visperterminen</strong> sollte auch bei einer Fusion gewährleistet sein,<br />
dass die Kinder dieser aufstrebenden Weiler den Kindergarten und die Primarschule weiterhin in<br />
<strong>Visperterminen</strong> besuchen und damit den Bezug zum Dorf nicht verlieren.<br />
Für die Berechnung der Kantonsbeiträge (Subventionsansatz) kommt Artikel 46 des Reglements<br />
über die Gewährung von diversen Beiträgen aufgrund des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen<br />
vom 13. Januar 1988 zur Anwendung:<br />
<br />
<br />
30 % (Grundbeitrag) + der differenzierte Subventionsansatz für Schulbücher, Unterrichtsmaterial,<br />
beaufsichtigtes Studium, Stützkurse etc.<br />
40 % (Grundbeitrag + der differenzierte Subventionsansatz für die Schülertransporte; dazu sagt<br />
das gleiche Reglement in Artikel 13 „Wird innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> eine Schule aufgegeben und<br />
werden die Schüler in das benachbarte Schulzentrum derselben <strong>Gemeinde</strong> transportiert, so<br />
übernimmt der Kanton 75 % der Transportkosten, solange die Schülerzahl nicht unter sieben<br />
Schüler absinkt. Der differenzierte Subventionsansatz wird in diesem Fall halbiert“.<br />
Da alle sechs <strong>Gemeinde</strong>n bereits Mitglied der regionalen Orientierungsschule Visp sind, wird die<br />
Fusion keine direkten Auswirkungen auf Stufe Orientierungsschule haben.<br />
Die angewendeten Beitragssätze für die Beteiligung an die Lehrerbesoldung werden nach einer<br />
Fusion grundsätzlich nicht ändern. Da die <strong>Gemeinde</strong>beiträge hauptsächlich von den Steuereinnahmen<br />
und den besonderen Einkünften abhängen, kommt es auch auf die Steuerpolitik der<br />
Fusionsgemeinde an, ob die Beitragssätze gleich bleiben.<br />
7.8.6 Kultur, Kultus, Freizeit<br />
Die Vereine sind eigenständig und mit wenigen Ausnahmen von den <strong>Gemeinde</strong>n unabhängig. Es<br />
liegt im Interesse der fusionierten <strong>Gemeinde</strong>, die bestehenden Vereine weiter zu fördern und zu<br />
unterstützen, sind diese doch eine wichtige soziale Stütze in der <strong>Gemeinde</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong>infrastruktur<br />
wird den Vereinen im bisherigen Rahmen zur Verfügung stehen. Bei Vereinen, die sich<br />
aus eigenem Interesse zusammenschliessen möchten, kann die Fusionsgemeinde unterstützend<br />
mitwirken. Vereinszusammenschlüsse fördern auch die Integration der Einwohner der Fusionsgemeinden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n bezahlen jährliche Beiträge an alle oder einzelne Dorfvereine. Es wird<br />
Aufgabe des neuen <strong>Gemeinde</strong>rates sein, die Unterstützung der Vereine in der ganzen Fusionsgemeinde<br />
einheitlich zu regeln.<br />
Es gilt aber auch, die Erhaltung der Kulturgüter im bisherigen Rahmen weiterzuführen und finanziell<br />
mitzutragen, beispielhaft sei das Projekt Trockensteinmauern und Terrassenrebberge in <strong>Visperterminen</strong><br />
erwähnt.