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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

7.1 Urversammlung<br />

Das oberste Organ in den <strong>Gemeinde</strong>n ist die Urversammlung und damit die Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürger. Die Urversammlung genehmigt den Voranschlag und die Rechnung. Die Urversammlungen<br />

werden heute in vielen <strong>Gemeinde</strong>n eher schwach besucht.<br />

Gemäss Art. 20 ff <strong>Gemeinde</strong>gesetz können <strong>Gemeinde</strong>n mit über 700 Einwohnern einen Generalrat<br />

einführen. Das kommunale Organisationsreglement kann die Zahl der Mitglieder des Generalrates<br />

frei zwischen 20 und 80 festlegen. Der Generalrat beschliesst ein Reglement, dass folgende<br />

Gegenstände regelt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zusammensetzung des Büros;<br />

Verfahren der Verhandlungen;<br />

Kommissionen und ihren Status;<br />

Entschädigungen.<br />

Der Generalrat hat die gleichen Befugnisse, die durch Artikel 17 <strong>Gemeinde</strong>gesetz und durch die<br />

Spezialgesetzgebung der Urversammlung übertragen werden. Er ist überdies für die Genehmigung<br />

des Steuerkoeffizienten und der Nachtragskredite zuständig, sofern diese die in der budgetierten<br />

Rubrik vorgesehene Ausgabe um 10 % übersteigen.<br />

7.2 <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

7.2.1 Mitgliederzahl<br />

Die Durchschnittsgrösse der Exekutive nimmt im schweizerischen Mittel mit wachsender Einwohnerzahl<br />

zu, weil mehr Kandidaten zur Verfügung stehen, mehr Parteien und Interessengruppen<br />

Einsitz verlangen und der Druck zunimmt, die wachsende Arbeitslast ohne erhebliche Mehrkosten<br />

auf eine grössere Zahl ehrenamtlicher Milizpersonen zu verteilen.<br />

Andererseits geht von der Zahl der Ratsmitglieder eine Bremswirkung aus, die dazu führt, dass sich<br />

auch grössere <strong>Gemeinde</strong>n häufig mit sieben Sitzen begnügen. Der Grund dafür liegt darin, dass die<br />

Summe individueller Arbeitsleistungen sich zwar mit der Sitzzahl linear erhöht, das Volumen der<br />

vom Kollegium geleisteten Arbeit sich aber eher verringert. Kleine Gremien werden häufiger zu Sitzungen<br />

zusammengerufen und gelangen mit geringerem Diskussionsaufwand zu Entscheidungen.<br />

In grösseren <strong>Gemeinde</strong>n trägt die Professionalisierung der Verwaltung dazu bei, dass die Exekutive<br />

zu einem speditiven Führungsorgan ausgestaltet werden kann. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf,<br />

dass im schweizerischen Durchschnitt <strong>Gemeinde</strong>n mit 5‘000 und mehr Einwohnern mehrheitlich mit<br />

sieben <strong>Gemeinde</strong>räten bestellt werden.

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