GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
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9.4.4 Einburgerungsgebühren<br />
Die Gebühren, Preise und Taxen sind teilweise direkt im Burgerreglement aufgeführt oder in einem<br />
Anhang zum Burgerreglement enthalten. Untenstehende Tabelle zeigt einen Vergleich der Einburgerungsgebühren.<br />
Gebühren Kategorie Visp V’termin. Baltsch. Bürchen Ausserb. Eggerb.<br />
Ehepaar Ausländer 4 000 8 000 20 000 16 000 16‘000 40 000<br />
Einzelperson Ausländer 2 500 5 500 10 000 8 000 8‘000 20 000<br />
Ehepaar Schweizer 4 000 5 500 8 000 10 000 10‘000 40 000<br />
Einzelperson Schweizer 2 500 3 000 4 000 5 000 5‘000 20 000<br />
Ehepaar Walliser 4 000 4 500 7 000 6 000 6‘000 30 000<br />
Einzelperson Walliser 2 500 2 500 3 500 3 000 3‘000 15 000<br />
Tabelle 70: Einburgerungsgebühren (Quelle: Burgerreglemente)<br />
In der Burgergemeinde Visp ist zudem eine Kostenbeteiligung von CHF 4‘000 an den Burgertrüch<br />
zu bezahlen. Das Erstehen des goldenen Bechers für CHF 1‘500 ist freiwillig. Auch bei den anderen<br />
fünf Burgergemeinden ist es Brauch, dass die Neuburger den Burgertrüch bezahlen. In Bürchen ist<br />
nebst dem Burgertrüch eine Walliser Kanne für den Burgerkeller zu stiften.<br />
Einige <strong>Gemeinde</strong>n wie <strong>Visperterminen</strong> und Eggerberg unterscheiden bei den Gebühren zudem, ob<br />
eine Person mehr oder weniger als 15 Jahre in der <strong>Gemeinde</strong> wohnhaft war. Weiter haben in allen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n mit Ausnahme von Visp die Minderjährigen zusätzlich eine reduzierte Gebühr zu<br />
bezahlen.<br />
9.5 Kooperationen<br />
Die Burgergemeinden Visp, Baltschieder, <strong>Visperterminen</strong> und Bürchen sind zusammen mit anderen<br />
Burgergemeinden Mitglieder im Zweckverband Forstrevier Visp und Umgebung. Die Burgergemeinden<br />
Ausserberg und Eggerberg gehören dem Zweckverband Forstrevier Südrampe an.<br />
Die Zusammenarbeit mit den Forstrevieren ist in den Statuten der Forstreviere geregelt. Zweck ist<br />
die nachhaltige Pflege und Verbesserung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion der Wälder. Die<br />
Burgergemeinde Eggerberg hat zudem eine interkommunale Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde<br />
Mund abgeschlossen. Gemäss dieser Vereinbarung steht Eggerberg das Recht zu, im<br />
Brandfall frei über das Löschwasser des Löschbeckens „Zienzhischinu“ zu verfügen.<br />
Die Burgergemeinde Eggerberg hat der Einwohnergemeinde Eggerberg die „Pschissna Quelle“ auf<br />
15 Jahre bis Ende 2020 für die Trinkwassernutzung vermietet. Der jährliche Mietpreis beträgt<br />
CHF 1‘000 (Stand 2001) und wird indexiert.<br />
Weitere Vereinbarungen zwischen der Burgergemeinde Eggerberg mit der Einwohnergemeinde<br />
Eggerberg bestehen bezüglich Bauschuttdeponie Birchwald und der Freizeitanlage Birchwald. Der<br />
Boden für die bewilligte Bauschuttdeponie wird der Einwohnergemeinde für 50 Jahre (2002-2051)<br />
zur Verfügung gestellt. Als Entschädigung erhält die Burgergemeinde 1/3 der Deponiegebühren