09.01.2014 Aufrufe

GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

91<br />

9.4.4 Einburgerungsgebühren<br />

Die Gebühren, Preise und Taxen sind teilweise direkt im Burgerreglement aufgeführt oder in einem<br />

Anhang zum Burgerreglement enthalten. Untenstehende Tabelle zeigt einen Vergleich der Einburgerungsgebühren.<br />

Gebühren Kategorie Visp V’termin. Baltsch. Bürchen Ausserb. Eggerb.<br />

Ehepaar Ausländer 4 000 8 000 20 000 16 000 16‘000 40 000<br />

Einzelperson Ausländer 2 500 5 500 10 000 8 000 8‘000 20 000<br />

Ehepaar Schweizer 4 000 5 500 8 000 10 000 10‘000 40 000<br />

Einzelperson Schweizer 2 500 3 000 4 000 5 000 5‘000 20 000<br />

Ehepaar Walliser 4 000 4 500 7 000 6 000 6‘000 30 000<br />

Einzelperson Walliser 2 500 2 500 3 500 3 000 3‘000 15 000<br />

Tabelle 70: Einburgerungsgebühren (Quelle: Burgerreglemente)<br />

In der Burgergemeinde Visp ist zudem eine Kostenbeteiligung von CHF 4‘000 an den Burgertrüch<br />

zu bezahlen. Das Erstehen des goldenen Bechers für CHF 1‘500 ist freiwillig. Auch bei den anderen<br />

fünf Burgergemeinden ist es Brauch, dass die Neuburger den Burgertrüch bezahlen. In Bürchen ist<br />

nebst dem Burgertrüch eine Walliser Kanne für den Burgerkeller zu stiften.<br />

Einige <strong>Gemeinde</strong>n wie <strong>Visperterminen</strong> und Eggerberg unterscheiden bei den Gebühren zudem, ob<br />

eine Person mehr oder weniger als 15 Jahre in der <strong>Gemeinde</strong> wohnhaft war. Weiter haben in allen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n mit Ausnahme von Visp die Minderjährigen zusätzlich eine reduzierte Gebühr zu<br />

bezahlen.<br />

9.5 Kooperationen<br />

Die Burgergemeinden Visp, Baltschieder, <strong>Visperterminen</strong> und Bürchen sind zusammen mit anderen<br />

Burgergemeinden Mitglieder im Zweckverband Forstrevier Visp und Umgebung. Die Burgergemeinden<br />

Ausserberg und Eggerberg gehören dem Zweckverband Forstrevier Südrampe an.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Forstrevieren ist in den Statuten der Forstreviere geregelt. Zweck ist<br />

die nachhaltige Pflege und Verbesserung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion der Wälder. Die<br />

Burgergemeinde Eggerberg hat zudem eine interkommunale Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde<br />

Mund abgeschlossen. Gemäss dieser Vereinbarung steht Eggerberg das Recht zu, im<br />

Brandfall frei über das Löschwasser des Löschbeckens „Zienzhischinu“ zu verfügen.<br />

Die Burgergemeinde Eggerberg hat der Einwohnergemeinde Eggerberg die „Pschissna Quelle“ auf<br />

15 Jahre bis Ende 2020 für die Trinkwassernutzung vermietet. Der jährliche Mietpreis beträgt<br />

CHF 1‘000 (Stand 2001) und wird indexiert.<br />

Weitere Vereinbarungen zwischen der Burgergemeinde Eggerberg mit der Einwohnergemeinde<br />

Eggerberg bestehen bezüglich Bauschuttdeponie Birchwald und der Freizeitanlage Birchwald. Der<br />

Boden für die bewilligte Bauschuttdeponie wird der Einwohnergemeinde für 50 Jahre (2002-2051)<br />

zur Verfügung gestellt. Als Entschädigung erhält die Burgergemeinde 1/3 der Deponiegebühren

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!