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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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83<br />

8.3 Finanzplanungen der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Betreffend die Finanzplanungen verweisen wir auf den Anhang dieses Grundlagenberichtes.<br />

8.4 Auswirkungen der Fusion<br />

Die Fusion wird zum Abbau von Disparitäten zwischen Berg- und Talgemeinden führen. Aus finanzieller<br />

Sicht entsteht eine nachhaltig überlebensfähige Fusionsgemeinde.<br />

Der Steuerkoeffizient und die Indexierung sind zu harmonisieren. Die Gebühren der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

sind aneinander anzupassen. Ebenfalls sind die Kredite neu zu organisieren.<br />

Die Finanzplanung zeigt auf, dass die Steuereinbussen von rund CHF 2‘000‘000 bei den Einkommens-<br />

und Vermögenssteuern der natürlichen Personen für die Fusionsgemeinde tragbar sind.<br />

Die Harmonisierung der Gebühren auf der Basis von Visp würde einen leichten Mehrertrag für die<br />

Fusionsgemeinde generieren. Im Finanzplan wurden keine zusätzlichen Erträge aus Gebühren<br />

vorgesehen. Für Abonnenten einzelner <strong>Gemeinde</strong>n (Baltschieder, teilweise auch <strong>Visperterminen</strong><br />

und Eggerberg) wird die Fusion eine Gebührenerhöhung zur Folge haben, welche jedoch durch<br />

Steuerersparnisse um ein Vielfaches kompensiert werden.<br />

Die Auswirkungen des neuen Finanzausgleich (NFA II) können zum heutigen Zeitpunkt nicht<br />

abschliessend beurteilt werden. Ein Grundsatz des NFA II ist es, dass sich dieser kostenneutral auf<br />

<strong>Gemeinde</strong>fusionen auswirken muss. Verbindliche Aussagen vom Kanton bezüglich NFA II werden<br />

wohl erst in der zweiten Jahreshälfte 2011 vorliegen.<br />

Bei einer Fusion der sechs <strong>Gemeinde</strong>n kann nach heutigem Stand mit einer Finanzhilfe des<br />

Kantons Wallis von CHF 7‘200‘000 gerechnet werden.<br />

Weiter kann davon ausgegangen werden, dass der Kanton Wallis für das vorliegende Fusionsprojekt<br />

für die Behebung der mangelnden Erschliessung (Basisinfrastruktur) den Maximalbetrag von<br />

CHF 500'000 gewähren wird. Dieser wurde in der Finanzplanung nicht berücksichtigt.<br />

In Berücksichtigung besonderer Fälle kann der Grosse Rat zudem der Fusionsgemeinde eine<br />

zusätzliche Hilfe von maximal CHF 1‘000‘000 gewähren. Auch diese Finanzhilfe wurde im<br />

Finanzplan nicht berücksichtigt.<br />

Der Steuersatz der <strong>Gemeinde</strong> Visp hängt von verschiedenen Erträgen ab. Die Fusion hat keinen<br />

Einfluss auf die Steuererträge der juristischen Personen, da diese kantonal in allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

gleich hoch besteuert werden. Die zukünftige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> Visp wie auch der<br />

Fusionsgemeinde ist stark mit der Lonza AG verknüpft. Die Finanzplanung zeigt, dass bei gleicher<br />

Ausgangslage wie in den vergangenen Jahren, die Fusionsgemeinde den Steuersatz nachhaltig auf<br />

dem Niveau der heutigen <strong>Gemeinde</strong> Visp ansetzen kann.<br />

Bei Kreditvergaben durch die Fusionsgemeinde sollte auch zukünftig die lokale Präsenz als<br />

Vergabekriterium mitberücksichtigt werden.

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