GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
83<br />
8.3 Finanzplanungen der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Betreffend die Finanzplanungen verweisen wir auf den Anhang dieses Grundlagenberichtes.<br />
8.4 Auswirkungen der Fusion<br />
Die Fusion wird zum Abbau von Disparitäten zwischen Berg- und Talgemeinden führen. Aus finanzieller<br />
Sicht entsteht eine nachhaltig überlebensfähige Fusionsgemeinde.<br />
Der Steuerkoeffizient und die Indexierung sind zu harmonisieren. Die Gebühren der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
sind aneinander anzupassen. Ebenfalls sind die Kredite neu zu organisieren.<br />
Die Finanzplanung zeigt auf, dass die Steuereinbussen von rund CHF 2‘000‘000 bei den Einkommens-<br />
und Vermögenssteuern der natürlichen Personen für die Fusionsgemeinde tragbar sind.<br />
Die Harmonisierung der Gebühren auf der Basis von Visp würde einen leichten Mehrertrag für die<br />
Fusionsgemeinde generieren. Im Finanzplan wurden keine zusätzlichen Erträge aus Gebühren<br />
vorgesehen. Für Abonnenten einzelner <strong>Gemeinde</strong>n (Baltschieder, teilweise auch <strong>Visperterminen</strong><br />
und Eggerberg) wird die Fusion eine Gebührenerhöhung zur Folge haben, welche jedoch durch<br />
Steuerersparnisse um ein Vielfaches kompensiert werden.<br />
Die Auswirkungen des neuen Finanzausgleich (NFA II) können zum heutigen Zeitpunkt nicht<br />
abschliessend beurteilt werden. Ein Grundsatz des NFA II ist es, dass sich dieser kostenneutral auf<br />
<strong>Gemeinde</strong>fusionen auswirken muss. Verbindliche Aussagen vom Kanton bezüglich NFA II werden<br />
wohl erst in der zweiten Jahreshälfte 2011 vorliegen.<br />
Bei einer Fusion der sechs <strong>Gemeinde</strong>n kann nach heutigem Stand mit einer Finanzhilfe des<br />
Kantons Wallis von CHF 7‘200‘000 gerechnet werden.<br />
Weiter kann davon ausgegangen werden, dass der Kanton Wallis für das vorliegende Fusionsprojekt<br />
für die Behebung der mangelnden Erschliessung (Basisinfrastruktur) den Maximalbetrag von<br />
CHF 500'000 gewähren wird. Dieser wurde in der Finanzplanung nicht berücksichtigt.<br />
In Berücksichtigung besonderer Fälle kann der Grosse Rat zudem der Fusionsgemeinde eine<br />
zusätzliche Hilfe von maximal CHF 1‘000‘000 gewähren. Auch diese Finanzhilfe wurde im<br />
Finanzplan nicht berücksichtigt.<br />
Der Steuersatz der <strong>Gemeinde</strong> Visp hängt von verschiedenen Erträgen ab. Die Fusion hat keinen<br />
Einfluss auf die Steuererträge der juristischen Personen, da diese kantonal in allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
gleich hoch besteuert werden. Die zukünftige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> Visp wie auch der<br />
Fusionsgemeinde ist stark mit der Lonza AG verknüpft. Die Finanzplanung zeigt, dass bei gleicher<br />
Ausgangslage wie in den vergangenen Jahren, die Fusionsgemeinde den Steuersatz nachhaltig auf<br />
dem Niveau der heutigen <strong>Gemeinde</strong> Visp ansetzen kann.<br />
Bei Kreditvergaben durch die Fusionsgemeinde sollte auch zukünftig die lokale Präsenz als<br />
Vergabekriterium mitberücksichtigt werden.