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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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Die anderen Burgergemeinden führen folgende Traditionen weiter:<br />

Eggerberg: Roggenbrot backen, Februar<br />

Die Geteilschaft Backhaus „Grabo“ und die Burgerverwaltung backen im Backofen Roggenbrot<br />

Burgerversammlung mit Nachtessen<br />

Das warme Nachtessen mit Getränken für alle Anwesenden gilt als eine Art „Burgernutzen“<br />

<strong>Visperterminen</strong>: Burgertrüch, 1. Samstag im Jahr<br />

<strong>Visperterminen</strong>: Freies Brot backen im Backhaus, Januar|Februar<br />

<strong>Visperterminen</strong>: Apéro bei weltlichen und kirchlichen Feiern<br />

<strong>Visperterminen</strong>: Rebbewirtschaftung, ganzjährig<br />

Der Burgerverwalter führt die Arbeiten mit Hilfen aus.<br />

Ausserberg: Rebbewirtschaftung, ganzjährig<br />

Es besteht ein Rebenvogt und ein „Mächteral“ (Weinpflege)<br />

Ausserberg: Apéro bei weltlichen und kirchlichen Feiern<br />

Baltschieder: Kapellenfest, 20. Januar<br />

Messe und anschliessend Burgertrunk mit Ausgabe „Riäjiä“ (Brot)<br />

Baltschieder: Weinabgabe, 24. und 31. Dezember<br />

Abgabe Weinnutzen an Burger im Burgerkeller, je 1 Liter<br />

Bürchen: Neujahrstrunk und Wimdertrunk, November bzw. Januar<br />

Burger werden zu Wein, alkoholfreien Getränken, Käse und Brot eingeladen<br />

Bürchen: Diverse Einladungen zu Apéros im Burgerkeller<br />

Tambouren und Pfeifer an Fronleichnam, MG Ronalp am Zapfenstreich (Samstag vor<br />

Segensonntag)<br />

Bürchen: Burgerrat erhält einen Weihnachtsbaum gratis<br />

Bürchen: Gewaltshaber und zwei Hüter unerhalten das Rebwerk und den Burgerkeller. Die Arbeit<br />

in den Reben wird von Burgern im „Gmeiwärch“ unterstützt.<br />

Im Gegensatz zu den anderen Burgergemeinden sind Visp und <strong>Visperterminen</strong> sehr aktiv in der<br />

Verwaltung ihrer Burgervermögen. Visp fokussiert sich dabei stark auf die Verpachtung und Abgabe<br />

von Boden im Baurecht. <strong>Visperterminen</strong> verpachtet den Zeltplatz und das Bergrestaurant Giw, dass<br />

ihr zu 2/3 gehört. Weiter gehört ihr ihr 320/1‘000 der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei, welche an die Einwohnergemeinde<br />

vermietet wird.

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