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GrundlagenberichtFusionVisp 1 - Gemeinde Visperterminen

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Die Katasterwerte der Gebäude und Grundgüter sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich.<br />

Katasterwerte Visp V’termin Baltsch Bürchen Ausserb Eggerb Fusion<br />

TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF<br />

Gebäude 50'875 8'743 4'685 4'174 3'845 422 72'745<br />

Grundgüter 15'008 292 2'070 108 59 85 17'623<br />

Total 65'883 9'036 6'756 4'282 3'904 507 90'368<br />

Tabelle 48: Katasterwerte in TCHF pro <strong>Gemeinde</strong> (Quelle: Katasterauszug)<br />

Das Total der Gebäudewerte der sechs <strong>Gemeinde</strong>n beträgt TCHF 72'745, wobei TCHF 50'875 allein<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> Visp stammen. Die Gebäudewerte nehmen ansonsten in etwa entsprechend der<br />

<strong>Gemeinde</strong>grösse ab. Eggerberg liegt mit Gebäudewerten von TCHF 422 besonders tief. Wie weit<br />

unterschiedliche Schatzungen in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n bei der Ermittlung der Gebäudewerte<br />

eine Rolle spielen, kann nicht beurteilt werden.<br />

Das Total der Katasterwerte der Grundgüter in den sechs <strong>Gemeinde</strong>n beträgt TCHF 17'623, wovon<br />

allein auf Visp TCHF 15'008 entfallen.<br />

7.8 Auswirkungen der Fusion<br />

7.8.1 Urversammlung<br />

Die Fusion wird dazu führen, dass die Urversammlung entweder jeweils in Visp oder aber abwechslungsweise<br />

in den Orten der fusionierten <strong>Gemeinde</strong> einberufen wird (je nach Platzbedarf). Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der Fusionsgemeinde wird zu entscheiden haben, wo die Urversammlung jeweils<br />

stattfinden soll. Auch wenn den Einwohnern in den umliegenden Ortschaften ein Transportdienst<br />

angeboten wird, ist davon auszugehen, dass die Präsenz an den Urversammlungen prozentual zur<br />

Gesamtbevölkerung abnehmen wird.<br />

Die Fusion hat auf die Urversammlung keine weiteren Auswirkungen, es sei denn, man führe zu<br />

einem späteren Zeitpunkt einen Generalrat ein. Aus heutiger Sicht soll aber vorerst die Urversammlung<br />

beibehalten werden. Zur Förderung der direkten Demokratie ist zu erwägen, ob ein<br />

Initiativ-Recht vorgesehen werden soll, bei dem eine gewisse Anzahl Bürgerinnen und Bürger ein<br />

Thema zur Abstimmung bringen können. Die Einführung eines Generalrats wird nach erfolgter<br />

Fusion durch den neuen <strong>Gemeinde</strong>rat konkret zu prüfen sein.<br />

7.8.2 <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Nach einer erfolgreichen Fusionsabstimmung werden die 38 <strong>Gemeinde</strong>räte in einer Übergangsphase<br />

weiter die Geschicke der 6 <strong>Gemeinde</strong>n leiten. Die Übergangsphase dauert bis Ende der<br />

Verwaltungsperiode, also bis am 31.12.2012. Der neue <strong>Gemeinde</strong>rat wird anlässlich der ordentlichen<br />

Gemeindratswahlen im Herbst 2012 zu wählen sein und wird das Amt gleichzeitig mit dem in<br />

Kraft treten der Fusion per 1.1.2013 antreten.<br />

Bezüglich Exekutive sieht man die Idealgrösse des <strong>Gemeinde</strong>rates bei 7 Mitgliedern. Für einen<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat mit 7 Mitgliedern sprechen organisatorische und statistische Argumente sowie die

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