Weiterbildungsprogramm 2_2013 - beim IHK-Bildungsinstitut ...
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Finanzielle Fördermöglichkeiten<br />
Der Bildungsscheck<br />
Mit dem Bildungsscheck können private und betriebliche Weiterbildungsausgaben<br />
zur Hälfte (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck)<br />
bezuschusst werden, die andere Hälfte der Kosten<br />
tragen das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Für<br />
das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds<br />
(ESF) zur Verfügung.<br />
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte sowie an kleine<br />
und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen /<br />
Mitarbeitern. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich<br />
möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für<br />
ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck<br />
in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung<br />
geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter<br />
und Mitarbeiterinnen benötigen. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen:<br />
vordringlich geringer Qualifizierte.<br />
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige<br />
können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den<br />
Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können<br />
Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer<br />
längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und<br />
dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck<br />
erhalten.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.bildungscheck.nrw.de<br />
Die Bildungsprämie<br />
Der Prämiengutschein<br />
Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit<br />
20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht<br />
übersteigt, eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 15 Stunden<br />
oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein<br />
bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der<br />
Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 €.<br />
Das Weiterbildungssparen<br />
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz<br />
(VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben<br />
erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist<br />
noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht<br />
dabei nicht verloren. Somit kann aufwändigere und oftmals langfristigere<br />
Weiterbildung leichter finanziert werden. Die finanziellen<br />
Details sind individuell mit den jeweiligen Finanzdienstleistern<br />
(Bausparkasse, Bank oder Versicherung) abzuklären.<br />
Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede<br />
Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes<br />
Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie<br />
in Anspruch nehmen. Sie können beide Komponenten<br />
miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die<br />
Kursgebühren reduzieren und weitere Kosten über das Weiterbildungssparen<br />
finanzieren.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.bildungspraemie.info<br />
Der Bildungsgutschein<br />
Für Fragen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit steht Ihnen<br />
die <strong>IHK</strong>-<strong>Bildungsinstitut</strong> Hellweg-Sauerland GmbH gerne zur Verfügung! Telefon 02931 878-170<br />
Zur Beantragung der vorgenannten Förderungen ist in jedem Falle eine kostenlose Beratung verpflichtend. Hierzu stehen in der Region<br />
Beratungsstellen zur Verfügung wie beispielsweise die <strong>IHK</strong>-<strong>Bildungsinstitut</strong> Hellweg-Sauerland GmbH.<br />
Hinweis: Für die Richtigkeit bzw. Aktualität dieser Informationen übernimmt die <strong>IHK</strong>-<strong>Bildungsinstitut</strong> Hellweg-Sauerland GmbH keine<br />
Gewähr, da sich die Förderbedingungen nach Drucklegung dieser Broschüre ändern können.<br />
166 Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie im Internet oder bei Ihrem Ansprechpartner