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Weiterbildungsprogramm 2_2013 - beim IHK-Bildungsinstitut ...

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Finanzielle Fördermöglichkeiten<br />

Der Bildungsscheck<br />

Mit dem Bildungsscheck können private und betriebliche Weiterbildungsausgaben<br />

zur Hälfte (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck)<br />

bezuschusst werden, die andere Hälfte der Kosten<br />

tragen das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Für<br />

das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) zur Verfügung.<br />

Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte sowie an kleine<br />

und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen /<br />

Mitarbeitern. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich<br />

möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für<br />

ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck<br />

in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung<br />

geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiterinnen benötigen. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen:<br />

vordringlich geringer Qualifizierte.<br />

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige<br />

können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den<br />

Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können<br />

Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer<br />

längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und<br />

dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck<br />

erhalten.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.bildungscheck.nrw.de<br />

Die Bildungsprämie<br />

Der Prämiengutschein<br />

Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit<br />

20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht<br />

übersteigt, eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 15 Stunden<br />

oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein<br />

bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der<br />

Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 €.<br />

Das Weiterbildungssparen<br />

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz<br />

(VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben<br />

erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist<br />

noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht<br />

dabei nicht verloren. Somit kann aufwändigere und oftmals langfristigere<br />

Weiterbildung leichter finanziert werden. Die finanziellen<br />

Details sind individuell mit den jeweiligen Finanzdienstleistern<br />

(Bausparkasse, Bank oder Versicherung) abzuklären.<br />

Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede<br />

Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes<br />

Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie<br />

in Anspruch nehmen. Sie können beide Komponenten<br />

miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die<br />

Kursgebühren reduzieren und weitere Kosten über das Weiterbildungssparen<br />

finanzieren.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.bildungspraemie.info<br />

Der Bildungsgutschein<br />

Für Fragen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit steht Ihnen<br />

die <strong>IHK</strong>-<strong>Bildungsinstitut</strong> Hellweg-Sauerland GmbH gerne zur Verfügung! Telefon 02931 878-170<br />

Zur Beantragung der vorgenannten Förderungen ist in jedem Falle eine kostenlose Beratung verpflichtend. Hierzu stehen in der Region<br />

Beratungsstellen zur Verfügung wie beispielsweise die <strong>IHK</strong>-<strong>Bildungsinstitut</strong> Hellweg-Sauerland GmbH.<br />

Hinweis: Für die Richtigkeit bzw. Aktualität dieser Informationen übernimmt die <strong>IHK</strong>-<strong>Bildungsinstitut</strong> Hellweg-Sauerland GmbH keine<br />

Gewähr, da sich die Förderbedingungen nach Drucklegung dieser Broschüre ändern können.<br />

166 Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie im Internet oder bei Ihrem Ansprechpartner

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