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LOEWE Jahresbericht 2012 - Hessisches Ministerium für ...

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3 Evaluation und Qualitätssicherung im <strong>LOEWE</strong>-Programm<br />

3 Evaluation und Qualitätssicherung<br />

im <strong>LOEWE</strong>-Programm<br />

Im Rahmen des <strong>LOEWE</strong>-Programms wird die Projektevaluation im Peer-Review-Verfahren als Instrument<br />

der Qualitätssicherung durchgeführt. Hierunter wird ein Bewertungsverfahren <strong>für</strong> in sich abgeschlossene,<br />

befristete Projekte verstanden. Die Laufzeit von <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten beträgt drei Jahre, die von<br />

<strong>LOEWE</strong>-Zentren sechs Jahre. Die Evaluation der <strong>LOEWE</strong>-Projekte erfolgt auf der Basis von Vor-Ort-Begutachtungen<br />

durch externe Fachgutachter im Vorfeld der Förderentscheidung, nach drei und sechs Jahren<br />

bei <strong>LOEWE</strong>-Zentren sowie nach drei Jahren bei <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten. Hierdurch wird in den verschiedenen<br />

Stadien des Projektverlaufs gewährleistet, dass die durch das Land Hessen geförderten Forschungsvorhaben<br />

wissenschaftlich qualitätsvoll, effizient und nachhaltigkeitsorientiert geplant und durchgeführt<br />

werden. Wissenschaftliche Qualität ist bei der Beurteilung der Zentren und Schwerpunkte das wichtigste<br />

Kriterium. Darüber haben die Evaluationen vor allem die dauerhafte Implementierung des jeweiligen<br />

Die zur Vollantragstellung aufgeforderten Projektanträge werden nach Einreichung des Antrags im Rahmen<br />

einer zweitägigen Vor-Ort-Begutachtung durch externe, vom Programmbeirat berufene Fachgutachter,<br />

bewertet. Für Vollanträge zur Förderung von <strong>LOEWE</strong>-Zentren sollen sechs Gutachter (fünf Fachgutachter,<br />

ein fachfremder Gutachter), <strong>für</strong> Vollanträge zur Förderung von <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten vier Gutachter (drei<br />

Fachgutachter, ein fachfremder Gutachter) bestellt werden. Die Mitglieder des Programmbeirats sind dazu<br />

angehalten, sich so weit als möglich als Gutachter bei Vor-Ort-Begutachtungen zu engagieren und als<br />

Berichterstatter in den Gremiensitzungen aufzutreten. Da die Tätigkeit von unparteiischen Gutachtern<br />

essentiell <strong>für</strong> jegliche wissenschaftliche Evaluierung ist, wird im Rahmen des <strong>LOEWE</strong>-Programms in Anlehnung<br />

an die Maßstäbe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) streng auf die Einhaltung von Befangenheitskriterien<br />

geachtet. Gutachter, die <strong>für</strong> <strong>LOEWE</strong>-Evaluierungen ausgewählt werden, bestätigen<br />

schriftlich, dass eventuelle Interessenkonflikte oder Befangenheiten gemäß den Prinzipien guter wissenschaftlicher<br />

Praxis nicht vorliegen.<br />

Alle Vor-Ort-Begutachtungen erfolgen nach einem festgelegten Ablaufplan. Den Begutachtungen liegt<br />

• durch Überführung in die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern als Einrichtung der Max-<br />

Planck-Gesellschaft/MPG, der Fraunhofer-Gemeinschaft/FhG, der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried<br />

Wilhelm Leibniz/WGL oder Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren/HGF oder/oder<br />

• durch Weiterführung aus Mitteln der Hochschule und Mitteln anderer Partner und/oder<br />

• über Projektmittel aus überregionalen Forschungsprogrammen und größeren extern finanzierten Verbundprojekten<br />

(High-Tech-Strategie des Bundes, EU-Projekte, BMBF-Verbundvorhaben) (siehe Abschnitte<br />

3.1 und 3.2).<br />

Bereits in 2011 waren der <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirat und die <strong>LOEWE</strong>-Verwaltungskommission übereingekommen,<br />

dass eine externe Evaluation des Gesamtprogramms <strong>LOEWE</strong> angestrebt werden soll, um die<br />

Qualität der Forschungsförderungsinitiative dauerhaft zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. In Abstimmung<br />

mit den <strong>LOEWE</strong>-Gremien richtete die hessische Ministerin <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-<br />

Hörmann, die Bitte an den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats (WR), die Evaluation des <strong>LOEWE</strong>-Programms<br />

in das Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats aufzunehmen. Der WR hat dieser Bitte im Januar <strong>2012</strong><br />

entsprochen und die Evaluation der <strong>LOEWE</strong>-Initiative in sein Arbeitsprogramm <strong>2012</strong> aufgenommen (siehe<br />

Abschnitt 3.4)<br />

3.1 Erstbegutachtungen bei beantragten<br />

<strong>LOEWE</strong>-Zentren und <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten<br />

Die im Rahmen der wettbewerblich qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren <strong>für</strong> <strong>LOEWE</strong>-Zentren und <strong>LOEWE</strong>-<br />

Schwerpunkte eingereichten Antragsskizzen werden durch den <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirat sowie die <strong>LOEWE</strong>-<br />

Verwaltungskommission begutachtet und bewertet. Die beiden Gremien entscheiden gemeinsam nach<br />

den Maßstäben wissenschaftlicher Qualität und der Umsetzung landespolitischer Ziele darüber, welche<br />

der eingereichten Antragsskizzen zur Vollantragstellung aufgefordert werden. In der Regel werden doppelt<br />

so viele Anträge zur Vollantragstellung zugelassen, wie Projekte gefördert werden können.<br />

Im Rahmen des <strong>LOEWE</strong>-Programms wurden seit 2008 bei fünf ausgeschriebenen Förderstaffeln insgesamt<br />

126 Antragsskizzen eingereicht (21 Skizzen <strong>für</strong> Zentren, 105 Skizzen <strong>für</strong> Schwerpunkte). Hiervon wurden<br />

58 Anträge (13 Anträge <strong>für</strong> Zentren, 45 Anträge <strong>für</strong> Schwerpunkte), d. h. knapp die Hälfte der Forschungsvorhaben,<br />

zur Vollantragstellung zugelassen.<br />

22 Projekts in die hessische Forschungslandschaft zum Inhalt, z. B.<br />

jeweils ein 31 (Schwerpunkte) bzw. 32 (Zentren) Fragen umfassender Frageleitfaden <strong>für</strong> Erstbegutachtun-<br />

23<br />

gen zugrunde. Dieser gibt einen Rahmen <strong>für</strong> die zu evaluierenden Sachverhalte vor. Insbesondere soll<br />

beurteilt werden, inwieweit strukturbildende Ziele des Projekts unter Wahrung eines hohen wissenschaftlichen<br />

Anspruchs erreicht werden können.<br />

Gegenstände der Evaluierung sind jeweils die Beurteilung<br />

• der Wissenschaft: Relevanz des Themas, wissenschaftliches Programm, (falls relevant) Anwendungsbezüge<br />

und Kooperationspartner,<br />

• der beteiligten Wissenschaftler: wissenschaftliche Qualifikation, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,<br />

Gleichstellungsaspekte und<br />

• der projektspezifischen Strukturen: Standort, Management, Finanzierung, Nachhaltigkeit.<br />

Während der Vor-Ort-Begutachtung werden die Sichtweisen und Aktivitäten der Hochschulleitungen, der<br />

Leitungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie der Kooperationspartner der <strong>LOEWE</strong>-Projekte<br />

– insbesondere zur Stärkung der Forschungsstandorte und zur Erreichung der spezifischen strukturbildenden<br />

Ziele der <strong>LOEWE</strong>-Projekte – thematisiert und kritisch bewertet.<br />

Diese Bewertung wird in einem innerhalb der Gutachtergruppe abgestimmten Evaluierungsbericht zusammengefasst.<br />

Hierin spricht die Gutachtergruppe ein einhelliges Votum aus und formuliert ggf. zusätzlich<br />

Auflagen, Empfehlungen und/oder Anregungen. Im Falle einer Förderung sind diese Gutachterhinweise<br />

Bestandteil des Bewilligungsbescheides.<br />

In die Erstbegutachtungen beantragter <strong>LOEWE</strong>-Projekte der Förderstaffeln 1 bis 5 waren seit 2008 bereits<br />

insgesamt 259 externe Gutachter aus dem In- und Ausland eingebunden. Allein im Jahr <strong>2012</strong> beteiligten<br />

sich 30 Gutachter an den Vor-Ort-Begutachtungen der neu beantragten Projekte der 5. Förderstaffel.<br />

Die Förderentscheidung über jene Projekte, die einen Vollantrag eingereicht haben und durch externe<br />

Fachgutachter vor Ort bewertet wurden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Beide Gremien befassen<br />

sich zunächst in getrennten Sitzungen mit den Evaluationsergebnissen der beantragten Projekte. In einer<br />

gemeinsamen Gremiensitzung gibt der Programmbeirat seine Förderempfehlung ab und erläutert diese<br />

gegenüber den Mitgliedern der Verwaltungskommission. Die Förderentscheidung trifft die Verwaltungskommission<br />

in einer darauffolgenden internen Sitzung. Der Vorsitzende des <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirats<br />

nimmt als Gast an dieser Sitzung teil.<br />

Insgesamt 34 (9 Zentren und 25 Schwerpunkte) der in den Förderstaffeln 1 bis 5 eingereichten Vollanträge<br />

wurden auf Grundlage der Gutachtervoten und der Förderempfehlungen des <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirats<br />

von der <strong>LOEWE</strong>-Verwaltungskommission zur Förderung ausgewählt. Dies entspricht rd. 60 Prozent der in

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