LOEWE Jahresbericht 2012 - Hessisches Ministerium für ...
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3 Evaluation und Qualitätssicherung im <strong>LOEWE</strong>-Programm<br />
3 Evaluation und Qualitätssicherung<br />
im <strong>LOEWE</strong>-Programm<br />
Im Rahmen des <strong>LOEWE</strong>-Programms wird die Projektevaluation im Peer-Review-Verfahren als Instrument<br />
der Qualitätssicherung durchgeführt. Hierunter wird ein Bewertungsverfahren <strong>für</strong> in sich abgeschlossene,<br />
befristete Projekte verstanden. Die Laufzeit von <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten beträgt drei Jahre, die von<br />
<strong>LOEWE</strong>-Zentren sechs Jahre. Die Evaluation der <strong>LOEWE</strong>-Projekte erfolgt auf der Basis von Vor-Ort-Begutachtungen<br />
durch externe Fachgutachter im Vorfeld der Förderentscheidung, nach drei und sechs Jahren<br />
bei <strong>LOEWE</strong>-Zentren sowie nach drei Jahren bei <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten. Hierdurch wird in den verschiedenen<br />
Stadien des Projektverlaufs gewährleistet, dass die durch das Land Hessen geförderten Forschungsvorhaben<br />
wissenschaftlich qualitätsvoll, effizient und nachhaltigkeitsorientiert geplant und durchgeführt<br />
werden. Wissenschaftliche Qualität ist bei der Beurteilung der Zentren und Schwerpunkte das wichtigste<br />
Kriterium. Darüber haben die Evaluationen vor allem die dauerhafte Implementierung des jeweiligen<br />
Die zur Vollantragstellung aufgeforderten Projektanträge werden nach Einreichung des Antrags im Rahmen<br />
einer zweitägigen Vor-Ort-Begutachtung durch externe, vom Programmbeirat berufene Fachgutachter,<br />
bewertet. Für Vollanträge zur Förderung von <strong>LOEWE</strong>-Zentren sollen sechs Gutachter (fünf Fachgutachter,<br />
ein fachfremder Gutachter), <strong>für</strong> Vollanträge zur Förderung von <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten vier Gutachter (drei<br />
Fachgutachter, ein fachfremder Gutachter) bestellt werden. Die Mitglieder des Programmbeirats sind dazu<br />
angehalten, sich so weit als möglich als Gutachter bei Vor-Ort-Begutachtungen zu engagieren und als<br />
Berichterstatter in den Gremiensitzungen aufzutreten. Da die Tätigkeit von unparteiischen Gutachtern<br />
essentiell <strong>für</strong> jegliche wissenschaftliche Evaluierung ist, wird im Rahmen des <strong>LOEWE</strong>-Programms in Anlehnung<br />
an die Maßstäbe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) streng auf die Einhaltung von Befangenheitskriterien<br />
geachtet. Gutachter, die <strong>für</strong> <strong>LOEWE</strong>-Evaluierungen ausgewählt werden, bestätigen<br />
schriftlich, dass eventuelle Interessenkonflikte oder Befangenheiten gemäß den Prinzipien guter wissenschaftlicher<br />
Praxis nicht vorliegen.<br />
Alle Vor-Ort-Begutachtungen erfolgen nach einem festgelegten Ablaufplan. Den Begutachtungen liegt<br />
• durch Überführung in die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern als Einrichtung der Max-<br />
Planck-Gesellschaft/MPG, der Fraunhofer-Gemeinschaft/FhG, der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried<br />
Wilhelm Leibniz/WGL oder Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren/HGF oder/oder<br />
• durch Weiterführung aus Mitteln der Hochschule und Mitteln anderer Partner und/oder<br />
• über Projektmittel aus überregionalen Forschungsprogrammen und größeren extern finanzierten Verbundprojekten<br />
(High-Tech-Strategie des Bundes, EU-Projekte, BMBF-Verbundvorhaben) (siehe Abschnitte<br />
3.1 und 3.2).<br />
Bereits in 2011 waren der <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirat und die <strong>LOEWE</strong>-Verwaltungskommission übereingekommen,<br />
dass eine externe Evaluation des Gesamtprogramms <strong>LOEWE</strong> angestrebt werden soll, um die<br />
Qualität der Forschungsförderungsinitiative dauerhaft zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. In Abstimmung<br />
mit den <strong>LOEWE</strong>-Gremien richtete die hessische Ministerin <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-<br />
Hörmann, die Bitte an den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats (WR), die Evaluation des <strong>LOEWE</strong>-Programms<br />
in das Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats aufzunehmen. Der WR hat dieser Bitte im Januar <strong>2012</strong><br />
entsprochen und die Evaluation der <strong>LOEWE</strong>-Initiative in sein Arbeitsprogramm <strong>2012</strong> aufgenommen (siehe<br />
Abschnitt 3.4)<br />
3.1 Erstbegutachtungen bei beantragten<br />
<strong>LOEWE</strong>-Zentren und <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten<br />
Die im Rahmen der wettbewerblich qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren <strong>für</strong> <strong>LOEWE</strong>-Zentren und <strong>LOEWE</strong>-<br />
Schwerpunkte eingereichten Antragsskizzen werden durch den <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirat sowie die <strong>LOEWE</strong>-<br />
Verwaltungskommission begutachtet und bewertet. Die beiden Gremien entscheiden gemeinsam nach<br />
den Maßstäben wissenschaftlicher Qualität und der Umsetzung landespolitischer Ziele darüber, welche<br />
der eingereichten Antragsskizzen zur Vollantragstellung aufgefordert werden. In der Regel werden doppelt<br />
so viele Anträge zur Vollantragstellung zugelassen, wie Projekte gefördert werden können.<br />
Im Rahmen des <strong>LOEWE</strong>-Programms wurden seit 2008 bei fünf ausgeschriebenen Förderstaffeln insgesamt<br />
126 Antragsskizzen eingereicht (21 Skizzen <strong>für</strong> Zentren, 105 Skizzen <strong>für</strong> Schwerpunkte). Hiervon wurden<br />
58 Anträge (13 Anträge <strong>für</strong> Zentren, 45 Anträge <strong>für</strong> Schwerpunkte), d. h. knapp die Hälfte der Forschungsvorhaben,<br />
zur Vollantragstellung zugelassen.<br />
22 Projekts in die hessische Forschungslandschaft zum Inhalt, z. B.<br />
jeweils ein 31 (Schwerpunkte) bzw. 32 (Zentren) Fragen umfassender Frageleitfaden <strong>für</strong> Erstbegutachtun-<br />
23<br />
gen zugrunde. Dieser gibt einen Rahmen <strong>für</strong> die zu evaluierenden Sachverhalte vor. Insbesondere soll<br />
beurteilt werden, inwieweit strukturbildende Ziele des Projekts unter Wahrung eines hohen wissenschaftlichen<br />
Anspruchs erreicht werden können.<br />
Gegenstände der Evaluierung sind jeweils die Beurteilung<br />
• der Wissenschaft: Relevanz des Themas, wissenschaftliches Programm, (falls relevant) Anwendungsbezüge<br />
und Kooperationspartner,<br />
• der beteiligten Wissenschaftler: wissenschaftliche Qualifikation, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,<br />
Gleichstellungsaspekte und<br />
• der projektspezifischen Strukturen: Standort, Management, Finanzierung, Nachhaltigkeit.<br />
Während der Vor-Ort-Begutachtung werden die Sichtweisen und Aktivitäten der Hochschulleitungen, der<br />
Leitungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie der Kooperationspartner der <strong>LOEWE</strong>-Projekte<br />
– insbesondere zur Stärkung der Forschungsstandorte und zur Erreichung der spezifischen strukturbildenden<br />
Ziele der <strong>LOEWE</strong>-Projekte – thematisiert und kritisch bewertet.<br />
Diese Bewertung wird in einem innerhalb der Gutachtergruppe abgestimmten Evaluierungsbericht zusammengefasst.<br />
Hierin spricht die Gutachtergruppe ein einhelliges Votum aus und formuliert ggf. zusätzlich<br />
Auflagen, Empfehlungen und/oder Anregungen. Im Falle einer Förderung sind diese Gutachterhinweise<br />
Bestandteil des Bewilligungsbescheides.<br />
In die Erstbegutachtungen beantragter <strong>LOEWE</strong>-Projekte der Förderstaffeln 1 bis 5 waren seit 2008 bereits<br />
insgesamt 259 externe Gutachter aus dem In- und Ausland eingebunden. Allein im Jahr <strong>2012</strong> beteiligten<br />
sich 30 Gutachter an den Vor-Ort-Begutachtungen der neu beantragten Projekte der 5. Förderstaffel.<br />
Die Förderentscheidung über jene Projekte, die einen Vollantrag eingereicht haben und durch externe<br />
Fachgutachter vor Ort bewertet wurden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Beide Gremien befassen<br />
sich zunächst in getrennten Sitzungen mit den Evaluationsergebnissen der beantragten Projekte. In einer<br />
gemeinsamen Gremiensitzung gibt der Programmbeirat seine Förderempfehlung ab und erläutert diese<br />
gegenüber den Mitgliedern der Verwaltungskommission. Die Förderentscheidung trifft die Verwaltungskommission<br />
in einer darauffolgenden internen Sitzung. Der Vorsitzende des <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirats<br />
nimmt als Gast an dieser Sitzung teil.<br />
Insgesamt 34 (9 Zentren und 25 Schwerpunkte) der in den Förderstaffeln 1 bis 5 eingereichten Vollanträge<br />
wurden auf Grundlage der Gutachtervoten und der Förderempfehlungen des <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirats<br />
von der <strong>LOEWE</strong>-Verwaltungskommission zur Förderung ausgewählt. Dies entspricht rd. 60 Prozent der in